Schweiz

Freispruch für Basler Muslim-Sekretär

Die Äusserung, dass es in Ordnung sei, Frauen mit Gewalt zum Beischlaf zu zwingen, ist Aziz Osmanoglu nicht zum Verhängnis geworden: Das Strafgericht hat den Sekretär der Basler Muslimgemeinde am Freitag freigesprochen.

Aziz Osmanoglu, Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel, musste sich vor dem Basler Strafgericht verantworten.

Aziz Osmanoglu, Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel, musste sich vor dem Basler Strafgericht verantworten.
Bild: SF/Dok

Im Prozess gegen den Sekretär der Basler Muslimgemeinde ist es am Freitag im Basler Strafgericht zu einem Freispruch gekommen. Der Gerichtspräsident befand, dass die umstrittenen Äusserungen des Angeklagten durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt seien.

Der Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel hatte sich im April 2009 in der Dokumentation «Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz» für die Einführung der Scharia in der Schweiz starkgemacht. Dabei befand er es für in Ordnung, dass eine Frau von ihrem Mann geschlagen werde, um sie zum Beischlaf zu zwingen. Auch das Abhacken der Hand eines Diebes hielt er für «sinnvoll». Die Basler Staatsanwaltschaft wertete dies als öffentliche Aufforderung zur Gewalt und erhob Anklage.

Osmanoglu wurde von Gerichtspräsident Dominik Kiener (EVP) zu seiner Vergangenheit befragt. Seine Eltern hätten ihn nicht speziell religiös erzogen, berichtete er vor Gericht. Er bezeichnete sich aber inzwischen als strenggläubiger Muslim, der sich das Wissen über den Islam im Selbststudium angeeignet habe. Der verheiratete Muslim-Sekretär lebt derzeit zusammen mit seiner Frau von der Sozialhilfe und arbeitet ehrenamtlich als Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel. Diese setze sich für die Anliegen der lokal ansässigen Muslime ein.

Die Scharia-Frage

Der Angeklagte habe vor der Ausstrahlung der Sendung von der Produzentin verlangt, dass die fraglichen Aussagen aus der Sendung gestrichen werden, beteuerte er vor Gericht. Die Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen. Dass Ehefrauen von ihren Männern geschlagen werden dürfen, sei ein Versuch der Erklärung gewesen. Es sei nicht seine Meinung gewesen, sondern ein Koranvers, der ihm von der Reporterin vorgelegt wurde. Er habe diesen Vers bis dahin nicht gekannt. Er habe dann versucht zu deuten, was der Sinn dieses Verses sein könnte.

Osmanoglu beteuerte vor Gericht, dass er niemals versuchen würde, die Scharia in der Schweiz einzuführen. Er respektiere die Gesetze der Schweiz. Aber er sei überzeugt, dass die Scharia die beste Lebensweise für alle Menschen wäre.

Der Gerichtspräsident hakte nach: Osmanoglu habe nun ganz ähnlich argumentiert, wie im Film. Wie könne man das anders verstehen, als dies die Staatsanwaltschaft gemacht habe, will er wissen. Osmanoglu führte danach aus, dass er nur die Worte des Korans wiedergab. Jeder Muslim müsse dem Koran vertrauen. Das heisse aber nicht, dass er die Koranverse eins zu eins im Alltag umsetzen wolle.

Die Zeugin

SF-Reporterin Karin Bauer, die Osmanoglu im Rahmen des Films interviewt hat, sagte als Zeugin vor Gericht aus. Bauer habe die Aussagen Osmanoglus nicht zusammengeschnitten. Die ganze Sequenz sei am Stück gesendet worden. Der Angeklagte sei bei der betreffenden Frage nicht nach seiner Meinung, sondern nach seiner Beurteilung des Koranverses gefragt worden. Osmanoglu sei es damals wichtig gewesen, dass festgehalten wurde, dass er seine Frau in 12 Jahren nie geschlagen habe. Darum sei jene Passage auch im Film gezeigt worden, führte Bauer vor Gericht aus.

Osmanoglu hätte vor der Ausstrahlung seine Zitate zu sehen bekommen, nicht aber den ganzen Film. Der Angeklagte war sich offenbar bewusst, dass seine Aussagen im Film «falsch verstanden» werden könnten. Er habe deshalb insistiert, dass die beiden Passagen aus dem Film gestrichen werden. Sie seien einfach «zu krass», sagte Osmanoglu vor Gericht. Man habe dann lange über den Film diskutiert und jene Passagen diskutiert und sei danach zu einem Konsens gekommen, erklärte Bauer.

Die Staatsanwaltschaft

Die Basler Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Aussagen Osmanoglus bezüglich der Einführung der Scharia unmissverständlich seien. Gleiches gelte für die Aussage des Angeklagten, wonach Ehemänner ihre Frauen schlagen dürfen, um sie zum Sex zu zwingen, damit sie nicht dem Zwang ausgesetzt werden, fremdzugehen, wie dies Osmanoglu im Film gesagt habe. Für die Anklage ist klar: Osmanoglu hat seine Aussagen nicht überspitzt, sondern todernst gemeint. Das Beeinflussungspotenzial seiner Aussagen sei gross.

Der Angeklagte war bereit, bei diesem DOK-Film mitzumachen. Es müsse ihm deshalb bewusst gewesen sein, dass seine Aussagen letztlich gesendet werden. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass Osmanoglu «die Gunst der Stunde genutzt» habe, um seine Ansichten einem grossen Publikum zugänglich zu machen. Seine Einwände, die er vor Gericht geäussert habe, seien reine Schutzbehauptungen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken.

Die Verteidigung

Der Verteidiger Osmanoglus beruft sich auf die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit habe zwar Grenzen, unter anderem das Verbot, öffentlich zu einem Verbrechen aufzurufen. Damit müsse aber ein konkretes Verbrechen gemeint werden. Osmanoglu habe im Gegenteil versucht, für ein frommes, gewaltfreies Leben zu werben. Dies sei allerdings misslungen. Denn Osmanoglu sei kein Medienprofi und habe die Wirkung seiner Worte falsch eingeschätzt. Nicht zuletzt deshalb, weil er von Seiten des Schweizer Fernsehens beruhigt wurde. Osmanoglu sei kein Fundamentalist. Er sei von Frau Bauer aufs Glatteis geführt worden, um von ihm eine medienwirksame Aussage zu erhalten. Seine Aussagen seien keine Aufforderung zu einem Verbrechen gewesen, sondern eine Aufforderung zu einer Gesetzesänderung. Hintergrund dieser Argumentation: Die Scharia sei letztlich ein Gesetz, dessen Einführung bedinge eine Gesetzesänderung.

Die Aussage bezüglich dem Schlagen der Ehefrauen sei nur der Versuch einer Erklärung über den Sinn eines Koranverses gewesen. Eine Aufforderung zu einem Verbrechen kann die Verteidigung nicht erkennen. Die zitierten Aussagen Osmanoglus seien nicht einmal eine Aufforderung an sich. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Das Urteil

Das Gericht hat sein Urteil gefällt: Aziz Osmanoglu wird ohne Kostenfolge freigesprochen. Das Gericht ist damit dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Es fehle den Aussagen der Aufforderungscharakter, begründete Gerichtspräsident Kiener sein Urteil. Osmanoglu habe sachlich argumentiert, seine Äusserungen seien durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, liess sie noch offen. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 10.09.2010, 08:17 Uhr

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