Schweiz
Ihre neue Aufgabe bleibt den Zivilstandsbeamten schleierhaft
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 24.02.2011 20 Kommentare
«Wir werden uns einschalten»: Roland Peterhans, Präsident des schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen.
«Sehr erfreut»
Die Organisation Zwangsheirat.ch begrüsst die geplanten Gesetzesänderungen. «Insbesondere über das Bleiberecht für Opfer von Zwangsheiraten sind wir sehr erfreut», sagt Sprecherin Anu Sivaganesan auf Anfrage von baz.ch/Newsnet. Von grosser Bedeutung sei auch das absolute Mindestalter von 18 Jahren als Voraussetzung für eine Heirat. Damit wird internationales Privatrecht künftig beim Eheschluss in der Schweiz dem schweizerischen Recht unterstellt.
Erfreut ist auch Alt-Nationalrätin Rosmarie Zapf (CVP/ZH). «Wie bei jedem Gesetz werden die Massnahmen nicht hundertprozentig wirken», sagt sie. Wichtig sei «das Wissen darum, dass man für Zwangsheiraten bestraft wird». Um dieses Wissen zu verbreiten, sei viel Aufklärungsarbeit gegenüber kulturellen Organisationen nötig.
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Zwangsheirat wird unter Strafe gestellt. Gestern verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Gesetzesänderung, mit der Simonetta Sommaruga jahrelangen Forderungen von Parlamentariern und ausserparlamentarischen Gruppierungen nachkommt.
Durch die neuen Bestimmungen sind vor allem Zivilstandsbeamte in der Pflicht. Sie müssen vor der Eheschliessung prüfen, ob das Gesuch tatsächlich dem freien Willen der Verlobten entspricht. Und sie müssen künftig eine Strafklage einreichen, wenn sie einen Zwang feststellen.
«Wir haben grosse Vorbehalte»
Mit dieser zusätzlichen Verantwortung ist der schweizerische Verband für Zivilstandswesen alles andere als glücklich. «Gegen Zwangsheiraten vorzugehen ist sehr schwierig», sagt Präsident Roland Peterhans zu baz.ch/Newsnet.
Der Verband werde sich nach interner Absprache wahrscheinlich an die Adresse der Politik richten, sagt Peterhans, der das Zivilstandsamt der Stadt Zürich leitet. «Wir haben grosse Vorbehalte, was die Umsetzbarkeit betrifft. Es nimmt uns Wunder, wie das in der Praxis gehen soll.»
Die betroffene Person nicht in Gefahr bringen
Peterhans gibt zu Bedenken, dass Zivilstandsbeamte nicht oder nur ungenügend für die Ermittlungsarbeit vor dem Hintergrund interkultureller Probleme ausgebildet sind. «Einen Verdacht auszusprechen, kann weitreichend sein.» Der Zivilstandsbeamte setze damit nicht nur sich selber einer Gefahr aus, sondern auch die betroffene Person, die zwangsverheiratet werden soll. «Dieser Person wird nachher vorgeworfen, sie habe sich so verhalten, dass die Behörden etwas bemerkt hätten. Es ist uns ein Anliegen, die Frauen nicht in Gefahr zu bringen.»
Hinzu komme, dass die Person, die wider Willen verheiratet werden soll, im langen Heiratsverfahren von ihrer Familie derart bearbeitet worden sei, dass sie vor dem Zivilstandsbeamten nichts mehr sage.
«Völlig neue Aufgabenfelder»
Seit Anfang Jahr 2011 sind die Zivilstandsbeamten bereits im Kampf gegen Scheinehen in der Pflicht. Hier gelten neue Bestimmungen, und die Zivilstandsämter müssen abklären, ob Heiratswillige in der Schweiz bleibeberechtigt sind. Können diese die Rechtmässigkeit ihres Aufenthalts nicht beweisen, müssen die Beamten dies den Ausländerbehörden melden.
Gegen die Zusatzaufgaben wegen Scheinehen hat sich der Verband der Zivilstandsbeamten erfolglos gewehrt. «Für uns sind das völlig neue Aufgabenfelder», sagt Peterhans. «Eine Ziviltrauung vollziehen oder einen Familienschein ausstellen ist etwas komplett anderes, als gegen Zwangs- und Scheinehen zu ermitteln.»
Ausbildung soll ergänzt werden
Dem soll im Zuge der Gesetzesänderung Rechnung getragen werden, wie Falco Galli, Informationschef des Bundesamts für Justiz, auf Anfrage von baz.ch/Newsnet sagt: «Es ist vorgesehen, die Grund- und Weiterbildung der Zivilstandsbeamten so zu ergänzen, dass Zivilstandsbeamte Zwangsheiraten bessern verhindern beziehungsweise beim Verdacht auf eine Zwangsheirat angemessen vorgehen können.»
«In Zukunft werden sich die Zivilstandsbeamten im Ehevorbereitungsverfahren vergewissern müssen, dass die Verlobten die Ehe aus freiem Willen schliessen wollen», bestätigt Galli. Die Beamten seien aber nicht verpflichtet, in der Privatsphäre der Verlobten zu ermitteln. «Sie werden die Eheschliessung nach wie vor nur dann verweigern, wenn das Gesuch der Verlobten aufgrund von klaren Indizien offensichtlich nicht ihrem freien Willen entspricht.» (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.02.2011, 14:29 Uhr
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20 Kommentare
In der Tat heiraten Ausländer aus dem süd-ost-europäischen oder arabischen Raum sehr häufig Landsmänner/Frauen aus ihrem Heimatland und erhalten dafür automatisch eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Dieser Familiennachzug gilt als kritisch zu beobachten, wenn nicht sogar zu unterbinden. Antworten
Danke Hr. Keller, das Sie Leute wie mich nicht alleine in diesem Land lassen mit ihrer angeblich unschweizerischen Meinung. Die bürgerlichen vergessen leider stets das es auch eine soziale, humanitäre und linke Schweiz gibt die nach anderen als den bürgerlichen Vereinfachungen hier leben und arbeiten möchte. Repression/Ausgrenzung gegen andersdenkende gehört da nicht ins' Repertoire der Debatte. Antworten
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