Schweiz
Im Kampf gegen Schwarzfahrer verärgern die SBB Unschuldige
Von Romeo Regenass. Aktualisiert am 24.08.2012 235 Kommentare
Bernmobil überprüft Adressen
Mit Schwarzfahrern, die eine falsche Adresse angeben, haben alle Verkehrsbetriebe zu tun. «Das kommt regelmässig vor – im Schnitt 10-?bis?15-mal pro Monat», sagt Hugo Wyler von der BLS. Die BLS erhebt in solchen Fällen einen Missbrauchszuschlag von 100 Franken. Mit Fahrpreispauschale und regulärem Zuschlag steigt die Busse auf 200 Franken. Anders als bei den SBB kann man bei der BLS im Fernverkehr auch im Zug noch ein Billett lösen – gegen 10 Franken Aufschlag. 90 und mehr Franken beträgt der Zuschlag nur im unbegleiteten Regionalverkehr.
In den Trams und Bussen von Bernmobil lassen Kontrolleure die Echtheit der Adresse durch Mitarbeiter der Zentrale überprüfen – zumindest zu Bürozeiten. «Stellen wir erst später fest, dass die Adresse nicht stimmt, ist es meist zu spät», heisst es bei Bernmobil.
In Zürich verlassen sich die VBZ auf die Ehrlichkeit der Kunden. «Wenn wir es entdecken, führen falsche Adressangaben zu einem Strafantrag», so ein Sprecher. (meo)
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«Wir sind schon Bahnfans», sagt Herbert Cadosch. Wenn er nicht gerade Fahrrad fährt, bewegt sich der Rentner mit dem öffentlichen Verkehr fort. Das hat auf die Kinder abgefärbt: Der Sohn ist Lokführer bei den SBB, die Tochter Wagenführerin bei den VBZ. Dennoch ist der Bahnfan auf die SBB derzeit schlecht zu sprechen. Cadosch hat dreimal Post vom Inkassocenter SBB Personenverkehr erhalten. Post, die nicht für ihn bestimmt war, aber in seinem Briefkasten lag und von ihm routinemässig geöffnet wurde. Adressiert waren die Rechnungen im Totalbetrag von fast 600 Franken an eine Mélanie B.
«Die Dame macht sich offenbar einen Spass daraus, ohne Billett zu reisen», sagt Cadosch. Dabei sei bemerkenswert, dass sie nur zweite Klasse fährt, mit gleichem Aufwand könnte sie nämlich auch in der ersten Klasse gratis reisen. Mélanie B. muss eine notorische Schwarzfahrerin sein: An einem Tag im Juli geriet sie zweimal ohne gültigen Fahrausweis in eine Kontrolle. Der Zuschlag auf den regulären Fahrpreis, den die SBB von ihr einfordern, beträgt stets 160 Franken. So viel wird ab dem dritten Vergehen fällig; vorher sind es 90 und 130 Franken.
Nach Erhalt der ersten Rechnung hatte Cadosch das Inkassocenter informiert, dass die reiselustige Dame nicht an seiner Adresse logiere. Die Mitarbeiterin im SBB-Inkassocenter hatte jedoch kein Musikgehör und fragte Cadosch, ob er die Nummern aller Identitätskarten des Haushalts mitteilen könne. Dem Bahnfan kam das zwar spanisch vor, aber er erfüllte den Wunsch.
SBB sehen Fehler nicht bei sich
Leider war der Fall damit noch nicht erledigt: Cadosch erhielt eine weitere Rechnung für Mélanie B. Nun hielt sich Cadosch kurz und sandte dem Inkassocenter eine E-Mail. Darauf erhielt er nur eine automatische Standardantwort: «Wir sind bestrebt, Ihnen so rasch wie möglich zu antworten. Alle Anfragen werden jedoch nach Reihenfolge des Eingangs beantwortet. Zurzeit erhalten wir viele Anfragen.» Eine Woche später wartete Cadosch noch immer. Erst nachdem sich der TA eingeschaltet hatte, reagierte gestern ein Teamleiter des Inkassocenters. Er bedauert sehr, sieht aber Fehler bei anderen: Cadosch hätte den nicht an ihn adressierten Brief gar nicht öffnen dürfen. Und die Post hätte den Brief schon gar nicht zustellen sollen.
Der Fall Mélanie B. wirft Fragen auf: Was tun die SBB, um Passagiere ohne gültigen Fahrausweis eindeutig zu identifizieren? Weshalb ziehen die SBB unschuldige Dritte in Abklärungen ein, die sie als Rechnungssteller selber vornehmen müssen?
SBB-Sprecher Reto Kormann gibt zu, dass der Fall «unglücklich verlief». Das Inkassocenter habe die fehlerhafte Adresse nach dem Anruf Cadoschs jedoch als ungültig definiert. Nur: Davon wusste Cadosch nichts, ihm hatten die SBB das so nie mitgeteilt.
Laut Kormann überprüfen die SBB die Identität von Personen ohne gültigen Fahrausweis mittels des vorgewiesenen Ausweises und verifizieren die Existenz der angegebenen Adresse. Ob diese allerdings auch zur Person gehört, wird nicht geprüft. «Dazu wäre ein Zugriff auf Daten der Einwohnerkontrolle notwendig, den haben die SBB nicht.» Eine Überprüfung der angegebenen Wohnadresse erfolge erst, wenn allenfalls rechtliche Schritte für das Inkasso eingeleitet würden – durch externe Inkassobüros.
Zu wenig Personal fürs Inkasso
Weshalb Cadosch von der Inkassostelle der SBB gebeten wurde, die Nummern der Identitätskarten seines Haushalts mitzuteilen, kann sich Kormann nicht erklären. «Unsere Prozesse zur Einnahmensicherung sehen diese Massnahme nicht vor. Es muss sich um ein Missverständnis handeln.»
Dass eine E-Mail-Anfrage an das Inkassocenter der SBB über eine Woche unbeantwortet blieb, erstaunt SBB-Sprecher Kormann nicht: Der Aufwand, den die Nachforschungen für das Inkasso auslösen, sei riesig. «Die meisten Reisenden besitzen einen gültigen Fahrausweis. Die wenigen, die ohne gültigen Fahrausweis fahren, lösen einen sehr grossen Zusatzaufwand aus, damit die SBB zu den ihnen zustehenden Einnahmen kommen. Doch diesen Aufwand sind wir den ehrlichen Reisenden schuldig.»
Wenn eine E-Mail eine Woche lang unbeantwortet bleibt, ist das aber auch ein klarer Hinweis auf fehlende personelle Ressourcen. Die SBB führen je ein Inkassocenter in Zürich und Lausanne mit insgesamt 45,5 Vollzeitstellen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 23.08.2012, 19:56 Uhr
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