Schweiz
«Ist das Bürgerrecht einfach ein weiterer Orden für die Galerie?»
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 12.01.2010
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Herr Amstutz, der frühere chilenische Präsident Eduardo Frei hat in den letzten Tagen stolz verkündet, er besitze den Schweizer Pass. Was sagen Sie dazu?
Es ist ein Skandal, dass das unter der Leitung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf tätige Bundesamt für Migration den Schweizerpass so verscherbelt.
Wieso ein Skandal? Herr Eduardo Frei hat doch Schweizer Wurzeln?
Eindeutiger als ein ehemaliger und nun wieder kandidierender Staatspräsident kann nun wirklich niemand bekennen, für welches Land sein Herz schlägt. Ich finde es geradezu eine Zumutung gegenüber dem chilenischen Volk, dass Herr Frei nach so vielen Jahren und insbesondere als chilenischer Staatsmann jetzt plötzlich auch Schweizer werden wollte.
Eine Zumutung für das chilenische Volk?
Wäre Frei seit jeher bekennender Doppelbürger gewesen, dann hätte das chilenische Volk ihn im Wissen darum wählen können. Nach so vielen Jahren mutet die Sache jedoch seltsam an. Ist das Schweizerbürgerrecht einfach ein weiterer Orden für die Galerie oder gar eine Rückzugmöglichkeit in der Not? Die wahren Gründe, wenn es überhaupt welche gibt, müssten ja in den Einbürgerungsakten aufgeführt sein.
Der Gemeindepräsident von Nesslau im Kanton St. Gallen, die frühere Heimatgemeinde der Familie Frei, wusste auch nichts von dieser Einbürgerung.
Das ist nicht in Ordnung. Meines Erachtens sollte die Heimatgemeinde bei allen Einbürgerungen in die Abklärungen einbezogen werden. Es bestätigt leider die aktuelle Tendenz, die Gemeinden in Einbürgerungsfragen weiter zu entmachten.
Bei solchen Einbürgerungen kann offenbar der Bund allein entscheiden. Braucht es eine Änderung hier?
Ja, vorab den Einbezug und die Zusammenarbeit mit der betroffenen Heimatgemeinde. Zudem sind alle gesetzlichen Einbürgerungsbedingungen ungeachtet der Stellung des Gesuchstellers vollumfänglich zu erfüllen.
Das Bundesamt für Migration sagt, Eduardo Frei habe alle Formulare ausfüllen, Fragen beantworten und für die Prüfung rund 700 Franken bezahlen müssen.
Das genügt klar nicht. Es ist offensichtlich, dass Herr Frei keine enge Beziehung zu unserem Land hat. Im Quervergleich zu den normalen Einbürgerungen sieht es nach einer Gefälligkeit aus.
Gibt es denn einen Grund für eine solche Gefälligkeit der Schweiz gegenüber einem chilenischen Präsidentschaftskandidaten?
Sicher keinen rechtsstaatlichen.
Was ist Ihrer Meinung nach wichtig bei solchen Einbürgerungen?
Die einzelnen Kriterien sind in Gesetz und Verordnung festgehalten. Entscheidend für mich ist die nachweisbar enge Beziehung zur Schweiz und das Sprechen einer unserer Landessprache, möglichst die der angestrebten Heimatgemeinde.
Was erwarten Sie von der zuständigen Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Fall Frei?
Sollte Sie die Öffentlichkeit nicht von sich aus umfassend über den Ablauf und die Rechtmässigkeit des Einbürgerungsverfahrens Frei informieren, werde ich dies in der nächsten Session mit einem parlamentarischen Vorstoss verlangen.
(baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.01.2010, 18:26 Uhr
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