Schweiz

Jositsch stösst auf Gegenwehr von FDP und SVP

Aktualisiert am 22.01.2012 32 Kommentare

Zwei Motionen der SP hatten längere Verjährungsfristen für Wirtschaftsdelikte gefordert. FDP und SVP wehren sich gegen die Forderung und schlagen Alternativen vor.

Will längere Verjährungsfristen für Wirtschaftsdelikte: Nationalrat Daniel Jositsch.

Will längere Verjährungsfristen für Wirtschaftsdelikte: Nationalrat Daniel Jositsch.
Bild: Keystone

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FDP und SVP wollen keine längeren Verjährungsfristen bei schweren Vergehen. Sie fordern stattdessen die Kantone auf, die Verfahren zu beschleunigen. Die SP und die kantonalen Justizdirektoren hingegen unterstützen die Vorlage des Bundesrates ebenso wie - zumindest im Grundsatz - die Konferenz der Schweizer Staatsanwälte.

Die Gesetzesvorlage aus dem Justizdepartement war bis am Samstag in der Vernehmlassung. Sie geht auf zwei Motionen aus den Reihen der SP zurück: Nationalrat Daniel Jositsch (ZH) und Ständerat Claude Janiak (BL) fordern darin längere Verjährungsfristen für Wirtschaftsdelikte.

In komplexen Fällen, wie sie bei Wirtschaftsdelikten oft vorkommen würden, seien die geltenden Verjährungsfristen zu knapp bemessen, argumentieren die beiden Juristen in ihren gleichlautenden Motionen. Dies habe etwa der Fall «Swissair» gezeigt. Im Parlament fanden die Motionen grosse Unterstützung.

Ausweitung auf alle schweren Vergehen

Der Vorlage des Bundesrates sieht nun vor, die Verjährungsfristen bei allen schweren Vergehen von 7 auf 10 Jahre zu verlängern. Die Ausweitung begründet der Bundesrat damit, dass juristisch nicht klar definiert werden könne, was ein «Wirtschaftsdelikt» sei. Der Begriff sei schwierig zu umreissen.

Die Verlängerung soll nun alle Delikte betreffen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können. Für leichtere Vergehen soll die kürzere Verjährungsfrist von 7 Jahren bestehen bleiben, ebenso sollen weiterhin die generellen Fristen von 15 oder 30 Jahren bei Verbrechen gelten.

SVP: Unnötige Verlegenheitslösung

Es ist allerdings nicht diese Ausweitung, an der sich SVP und FDP stören. In ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt die SVP, dass das Verjährungsrecht vor zehn Jahren bereits geändert wurde. So brauche es heute nicht mehr ein rechtskräftiges Urteil, damit die Verfolgungsverjährung nicht eintritt, sondern nur noch ein erstinstanzliches Urteil.

Zudem sei der Swissair-Prozess nicht an den Verjährungsfristen, sondern an Beweisproblemen gescheitert, hält die SVP weiter fest. Der Vorschlag des Bundesrates sei unter dem Strich eine «Verlegenheitslösung». Die Partei fordert stattdessen, dass die Kantone mehr Mittel für die Strafverfolgung bereit stellen sollen.

Kehrtwende bei der FDP

Auch die FDP schlägt vor, mit organisatorischen Massnahmen die Strafverfahren zu beschleunigen. Im Parlament hatte die Partei die SP-Motionen noch weitgehend unterstützt. Nun führt sie ins Feld, dass aus Rücksicht auf die Rechtssicherheit nicht schon wieder Änderungen am Verjährungsrecht vorgenommen werden sollten.

Zur Kehrtwende seiner Partei sagte FDP-Generalsekretär Stefan Brupbacher auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda: «Bereits im Bericht der vorberatenen Parlamentskommission wurden mehrere Vorbehalte geäussert. Diese gaben nun für den FDP-Vorstand den Ausschlag, die Vorlage abzulehnen.»

So weist die FDP darauf hin, dass je länger eine Tat zurückliege, desto schwieriger die Beweisführung werde. Grundsätzlich beurteilt die Partei die Vorlage zwar als praktikabel, aber ohne Mehrwert.

Die SP unterstützt die Vorlage. Sie regt allerdings an, die gesetzlichen Übergangsbestimmungen so zu formulieren, dass die längeren Fristen früher angewandt werden als in der Vorlage vorgesehen. CVP und BDP nahmen an der Vernehmlassung nicht teil.

Kantone für länger Fristen

Die kantonalen Justizdirektoren befürworten längere Verjährungsfristen, wie es bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) auf Anfrage hiess.

Die Konferenz der Schweizer Staatsanwälte begrüsst eine partielle Verlängerung der Verjährungsfrist grundsätzlich ebenfalls. Mit einer längeren Frist wachse jedoch die Gefahr von Fehlurteilen aufgrund grösserer Beweisschwierigkeiten. Zudem sei die Wirkung von Strafen geringer, je grösserer die Distanz zum Delikt sei. Zudem könnten sich längere Fristen auf die Effizienz der Fallerledigung und damit auf das Beschleunigungsgebot auswirken. (kpn/sda)

Erstellt: 22.01.2012, 10:35 Uhr

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32 Kommentare

Philipp Hofmann

22.01.2012, 12:30 Uhr
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Ich hoffe, die letzten Verblendeten öffenen nun mal die Augen: Wer immer noch rechts-konservativ wählt, hilft weder dem kleinen Mann noch dem Volk noch dem Lande, sondern nur dem Geldbeutel von ein paar Wirtschaftsmagnaten - in der Hoffnung, dass ein paar Brosamen abfallen. Täterschützer! SVPler sind weder gute Schweizer, noch Patrioten, noch kennen sie Anstand und Moral - sondern blosse Egoisten. Antworten


Peter Frick

22.01.2012, 12:24 Uhr
Melden 47 Empfehlung

Heute sagt die SVP die Kantone sollen mehr Mittel für die Strafverfolgung bereitstellen. Morgen in den Kantonsparlamenten verlangt die gleiche Partei Ausgabenkürzungen. Typisch SVP. Jeden Tag einen Widerspruch. Antworten



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