Schweiz

Jungfrau-Drama: Bergführern drohen mehrjährige Freiheitsstrafen

Aktualisiert am 17.11.2009 2 Kommentare

Die beiden Bergführer des Bergdramas im Jungfrau-Massiv vom Juli 2007 mit sechs Toten müssen sich ab dem kommenden Montag vor dem Militärgericht in Chur verantworten.

Bewegte nicht nur den damaligen Armeeminister Samuel Schmid: Absturz einer Soldatenseilschaft auf der Jungfrau.

Bewegte nicht nur den damaligen Armeeminister Samuel Schmid: Absturz einer Soldatenseilschaft auf der Jungfrau.

Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Unfall im Jungfrau-Massiv im Kanton Bern ist der zweite der beiden schwersten Militärunfälle der letzten Jahre, der von der Militärjustiz beurteilt wird. Die auf fünf Tage anberaumten Gerichtsverhandlungen zum Unglück vom 12. Juli 2007 beginnen am Montag im Saal des Bündner Grossen Rates in Chur.

Bereits ein Urteil gibt es zum Schlauchboot-Unfall vom Juni 2008 auf der Kander im Berner Oberland, bei dem fünf Wehrmänner starben. Der verantwortliche Hauptmann wurde im Oktober der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen.

Das Militärgericht in Thun verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu 100 Franken Busse. Zudem wurde er aus der Armee ausgeschlossen.

Mehrfache fahrlässige Tötung

Auch die zwei Männer, die beim Militärunfall an der Jungfrau als Bergführer unterwegs waren, müssen sich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verletzung von Dienstvorschriften verantworten. Das Unglück hatte wie dasjenige auf der Kander grosse Betroffenheit ausgelöst.

Ein Wachtmeister und fünf Rekruten der Gebirgsspezialisten-RS von Andermatt UR waren in zwei Seilschaften auf rund 3800 Metern Höhe von einer Lawine erfasst und in den Tod gerissen worden. Acht nachfolgende Armeeangehörige überlebten.

Die Lawine war gemäss einem Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF die eigentliche Ursache für den Absturz. Ausgelöst worden war sie höchstwahrscheinlich von den Armeeangehörigen selber. Eine Auslösung durch Dritte oder ein spontaner Abgang gelten als unwahrscheinlich.

Fünftägiger Prozess

Der Unfall ereignete sich an einer steilen Flanke der 4160 Meter hohen Jungfrau. Die Lawinengefahr am Unfalltag schätzten die Experten als «erheblich» ein. «Erheblich» ist die dritte von fünf Gefahrenstufen, bei der sich auch die meisten Lawinenunfälle von Freizeitsportlern ereignen.

Das Drama im Jungfrau-Massiv wird vom Militärgericht 7 beurteilt, das unter anderem zuständig ist für Fälle von Armeeangehörigen, die in den Kantonen Zug, Schwyz, Uri und Graubünden stationiert sind.

Wegen des zu erwartenden grossen öffentlichen Interesses werden die Verhandlungen ab dem nächsten Montag im Saal des Bündner Grossen Rates in Chur durchgeführt. Das Urteil im fünftägigen Prozess wird am Freitag, den 20. November, erwartet. (sam/sda)

Erstellt: 17.11.2009, 10:45 Uhr

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2 Kommentare

Werner Sugi

10.11.2009, 10:56 Uhr
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Der 1.Kommentar von Divisionär Heer war doch damals: Es hat niemand einen Fehler gemacht; er sei auch "ALPINIST" !!!!!!!! Antworten


Hannes Walther

10.11.2009, 12:41 Uhr
Melden

Schafft die Militärjustiz endlich ab! Antworten



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