Schweiz

Jungfrau-Drama: Welcher Experte hat recht?

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 19.11.2009

Das Gutachten des Gerichts hat mehr Gewicht als das Gutachten der Verteidigung. Warum ist das so?

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«Da kann man sechs Menschen töten und muss keine Verantwortung übernehmen. Wir leben in einem schlimmen Staat»: Eric Buchs, Vater eines der Opfer, nach dem Urteilsspruch.
Bild: Keystone

   

Der Meinung der Experten, warum es am 12. Juli 2007 unterhalb der Jungfrau zum verhängnisvollen Absturz von zwölf Wehrmännern und zum Tod von einem Wachtmann und fünf Rekruten kam, ist für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung. Denn die Unfallursache ist ausschlaggebend für die Frage, ob sich der 34-jährige Berufsunteroffizier und der 47-jährige zivile Bergführer der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben.

Am Nachmittag werden vor dem Militärgericht 7 in Chur die Ergebnisse der Gutachten bekannt. Klar ist bereits jetzt, dass das gerichtliche Gutachten, das im Auftrag des Untersuchungsrichters erstellt wurde, ein anderes Gewicht hat als das Gutachten, das drei sehr erfahrene Bergführer und Lawinenexperten im Auftrag der beiden Verteidigungen erstellt haben.

Wahrheitspflicht

Warum ist das so? Der gerichtliche Gutachter ist von Gesetzes wegen verpflichtet, objektiv und wahrheitsgemäss zu berichten. Er muss den belastenden und allenfalls entlastenden Argumenten mit gleicher Sorgfalt nachgehen. Verletzt er absichtlich die gebotene Objektivität und Wahrheitspflicht, kann er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Dies alles gilt für die Gutachter der Verteidigung nicht. Sie können – rein theoretisch – behaupten, was sie wollen. Sie können allenfalls belastende Faktoren ignorieren, bewusst verschweigen oder in Abrede stellen. Sie unterstehen keiner gesetzlichen Wahrheitspflicht und können deshalb auch nicht bestraft werden. Sie sind nicht dem Gericht verpflichtet, sondern ihren Auftraggebern – den beiden Angeklagten.

Das alles bedeutet allerdings nicht, dass das Privat- oder Parteigutachten nichts Wert ist. Die Gutachter sind nicht nur ausgewiesene Fachleute, haben schon mehrere Gutachten erstellt und wirken auch in der Expertisengruppe Bergunfälle mit. Sie haben auch, davon darf man ausgehen, einen Ruf zu verlieren. Vor Gericht sagten sie am Donnerstagmorgen, sie hätten das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie hätten auch kein anderes Gutachten erstellt, wenn sie es im Auftrag des Gerichts hätten verfassen müssen.

Gutachter wird konfrontiert

Wie geht das Gericht mit zwei Gutachten um, die sich wahrscheinlich in wesentlichen Punkten widersprechen? In Strafprozessen ist es üblich, dass der gerichtliche Gutachter mit den Ergebnissen eines Privatgutachtens konfrontiert wird. Er wird begründen müssen, weshalb seine Schlussfolgerungen plausibler sind als die Befunde im Privatgutachten.

Wäre das Gericht von den Einwänden seines eigenen Gutachters nicht überzeugt und hielte es deshalb das Privatgutachten für überzeugender, dürfte es – wegen der freien richterlichen Beweiswürdigung - das Privatgutachten zur Grundlage seines Entscheides machen. Hält das Gericht beide Gutachten trotz unterschiedlichen Befunden für gleich überzeugend und kann deshalb nicht entscheiden, wer wirklich recht hat, kann das Gericht ein Obergutachten in Auftrag geben. In diesem Fall würde die Gerichtsverhandlung unterbrochen, bis dieses Obergutachten vorliegt.

(baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 19.11.2009, 15:01 Uhr

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