Schweiz
Kantone sollen Zulassungsstopp für Ärzte wiedereinführen können
Aktualisiert am 24.10.2012 34 Kommentare
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Der Bundesrat zieht die Notbremse: Die Kantone sollen ab April 2013 die Zulassung von Spezialärzten wieder beschränken können. Der frühere Zulassungsstopp war per Anfang Jahr aufgehoben worden, was zu einem Ansturm auf Praxisbewilligungen führte.
Die Zahl der Ärzte - vor allem der Spezialärzte -, die seit Anfang Jahr bei santésuisse eine Abrechnungsnummer beantragt haben, hat drastisch zugenommen: Bis Ende September wurden über 1500 Anträge gestellt - gegenüber 900 im ganzen Jahr 2011. Dieser Trend lässt einen Kostenanstieg im Gesundheitswesen befürchten.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, will der Bundesrat nun handeln. In einem ersten Schritt will er die Ärztezulassung mit einer dringlichen Gesetzesvorlage via Bedürfnisklausel steuern. Den Entwurf hat er am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Er entspricht damit einem Anliegen der stark betroffenen Kantone.
Baldige Inkraftsetzung
Gesundheitsminister Alain Berset möchte, dass diese befristete Regelung bereits am 1. April 2013 in Kraft treten kann, wie er vor den Bundeshausmedien sagte. Deshalb wird die Vernehmlassungsfrist gekürzt und mit einer konferenziellen Anhörung bereits am 5. November abgeschlossen.
Laut Pascal Strupler, Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), wurden noch an diesem Mittwoch rund 70 Vernehmlassungsteilnehmer angeschrieben. Das Parlament könnte die Vorlage dann in der Frühlingssession verabschieden.
Mit der auf drei Jahre befristeten Gesetzesvorlage will die Landesregierung den Kantonen ein Mittel in die Hand geben, um ab nächstem Jahr bei einer Überversorgung - aber auch bei einer Unterversorgung bestimmter Regionen - rasch reagieren zu können.
Mit der Bedürfnisklausel haben die Kantone die Möglichkeit, die Ärztedichte und -verteilung besser zu steuern und so auch benachteiligte Randregionen zu berücksichtigen.
Während es vielerorts an Allgemeinmedizinern mangelt, haben laut Berset vor allem Schönheitschirurgen, Radiologen, Psychiater oder Psychotherapeuten Abrechnungsnummern beantragt. Besonders viele Gesuche sind in städtischen Gebieten wie Genf oder Zürich eingereicht worden.
Der Zulassungsstopp war 2002 eingeführt worden, um die Kosten im Gesundheitswesen besser in den Griff zu bekommen. Zunächst galt er für alle Ärzte, ab 2010 nur noch für Spezialärzte. Mit Blick auf die - vom Volk schliesslich abgelehnte - Managed-Care-Vorlage verzichtete das Parlament letztes Jahr auf eine Verlängerung des Zulassungsstopps.
Langfristige Massnahmen sollen folgen
Die nun vorgelegte Gesetzesvorlage ist nur ein erster Schritt, wie Berset betonte. Die dreijährige Geltungsdauer dieses Gesetzes werde es dem Bund erlauben, weitere, längerfristige Massnahmen zu prüfen.
Dazu seien weitere Abklärungen nötig, so etwa zur Frage, ob alle Ärzte mit Abrechnungsnummer denn auch tatsächlich eine eigene Praxis eröffnen. Auch die Tarife seien in die Überlegungen mit einzubeziehen oder eine bessere Koordination unter den Leistungserbringern. Theoretisch könnte das Parlament auch den Zulassungsstopp verlängern. (mw/sda)
Erstellt: 24.10.2012, 19:17 Uhr
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34 Kommentare
Es ist peinlich: 10 Jahre hat man nichts besseres hingekriegt, dann läuft der Zulassungsstopp per 2011 aus, und nach nur 10 Monaten kommt das Ganze als Dringlichkeitsrecht wieder daher. Ordnungspolitisch befinden wir uns im offensichtlich im Kindergarten. Überall sonst ist längst der Vertragszwang gefallen und der Staat konzentriert sich auf die Vermeidung von Unterversorgung. Antworten
Die ganze Übung funktioniert super gegen den eigenen Nachwuchs. Die Politiker wursteln weiter mit einer nutzlosen Vorlage, die junge Schweizer Ärzte vom Markt weghält, um eine eigenen Praxis zu eröffnen, aber Zuzügern die Gelegenheit gibt, flexibel einzusteigen. Banken sind kaum mehr willens Kredite an junge CH Ärzte zu vergeben. Antworten
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