Schweiz
Kassen müssen 300'000 Franken teures Medikament bezahlen
Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 06.07.2011 81 Kommentare
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Die 28-jährige Jeannine Frey leidet an der seltenen Stoffwechselkrankheit Morbus Pompe und wartete seit Wochen auf den Entscheid: Gestern endlich erfuhr sie, dass die Krankenkassen Myozyme, das einzige zugelassene Medikament gegen die Krankheit, künftig wieder bezahlen müssen. Dies beschloss das Bundesamt für Gesundheit (BAG), wie die Herstellerfirma Genzyme mitteilte. Auch wenn die Kriterien zur Kostenübernahme noch festgelegt werden müssen, wird der Vorentscheid von den Patienten mit grosser Erleichterung aufgenommen. Denn seit einem Bundesgerichtsurteil vom Frühjahr bezahlten die Kassen Myozyme nicht mehr. Das höchste Gericht befand die Wirksamkeit für zu wenig nachgewiesen und die jährlichen Kosten von 300 000 Franken als zu hoch. Zuvor vergüteten die Kassen Myozyme zumindest im Einzelfall.
Die Herstellerfirma stellte nach dem Gerichtsurteil den Antrag, das Mittel auf die Spezialitätenliste (SL) der kassenpflichtigen Medikamente zu setzen. Mit Erfolg: Allerdings will das BAG Kriterien festlegen, um die Kosten für die Kassen zu begrenzen. Zu den Auflagen gehört, dass der Verlauf der Behandlungen in einem Register dokumentiert und analysiert wird. Die anderen Kriterien dürften in einigen Wochen bekannt und die SL-Aufnahme dann definitiv sein, sagt Genzyme-Manager Simon Rohrer.
Bis zum Atemstillstand
Morbus Pompe führt zu irreversiblem Muskelschwund, weil den Patienten ein wichtiges Enzym zum Glykogen-Abbau fehlt. Im Endstadium kann die Krankheit Atemstillstand zur Folge haben. Myozyme verlangsamt oder stoppt laut der Herstellerfirma die Krankheit. Jeannine Freys Arzt, der Berner Neurologe Kai Rösler, ist froh über den Entscheid des BAG. Damit habe die Willkür ein Ende, da bisher die Vertrauensärzte der Kassen über die Kostenübernahme von Myozyme entschieden haben.
Zu klären ist nun noch, in welchen Fällen Myozyme bezahlt wird. Voraussichtlich soll die teure Behandlung nur bei Patienten angewendet werden, bei denen eine Verbesserung der Lebensqualität zu erwarten ist. Myozyme dürfte also nicht kassenpflichtig sein, wenn die Krankheit schon so weit fortgeschritten ist, dass das Medikament keine Linderung mehr bringt. Auch für Patienten, die durch die Krankheit noch keine wesentlichen Einschränkungen erfahren, wird die Kassenpflicht wohl nicht gelten. Auch wenn Neurologe Rösler das Medikament in gewissen Fällen bereits in einem frühen Stadium einsetzen würde, zeigt er aufgrund der hohen Kosten von Myozyme ein gewisses Verständnis.
Kassen befürchten Dammbruch
Rösler ist Leiter des neuromorphologischen Labors am Berner Inselspital. Dort werden zurzeit sechs Morbus-Pompe-Patienten behandelt. Bei einer der Patientinnen wurde die Diagnose erst kürzlich gestellt. Der Frau konnte aufgrund der geltenden Regelung Myozyme nicht verschrieben werden. «Sie reagierte ungehalten und erwartete ungeduldig den Entscheid des BAG», sagt Rösler.
Sie habe fast nicht mehr an den positiven Entscheid geglaubt, sagt auch Jeannine Frey. Beim letzten Treffen der Selbsthilfegruppe von Morbus-Pompe-Patienten sei die Stimmung sehr schlecht gewesen. «Nun bin ich überglücklich.» Frey war nach dem Bundesgerichtsurteil in ein Charity-Programm von Genzyme aufgenommen worden und erhielt Myozyme weiter. Dank dem Mittel müsse sie nur nachts, aber nicht mehr tagsüber ans Beatmungsgerät, so Frey.Der Kassenverband Santésuisse kritisiert die Absicht des BAG, Myozyme auf die SL zu nehmen. Die Kassen hätten eine Prüfung im Einzelfall bevorzugt, weil die Wirksamkeit des Medikaments bei Erwachsenen nicht genügend nachgewiesen sei. «Dieser Entscheid öffnet zudem die Türen, um weitere Medikamente für seltene Krankheiten für kassenpflichtig zu erklären, auch wenn die Wirksamkeit nicht erwiesen ist», sagt Santésuisse-Sprecherin Silvia Schütz.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.07.2011, 07:51 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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