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Keine AHV-Renten mehr in den Kosovo
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Das Abkommen, gemäss dem die Renten auch im Heimatland ausbezahlt werden, läuft Ende März aus und wird nicht verlängert. Laufende Renten werden aber weiterhin in den Kosovo bezahlt. Im Jahr 2008 führte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Pilotprojekte zur IV-Betrugsbekämpfung im Ausland durch.
Im Kosovo wurden die Ermittler jedoch derart bedroht, dass die Bemühungen abgebrochen werden mussten. Im vergangenen Dezember beschloss der Bundesrat deshalb, das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen Ende kommenden März auslaufen zu lassen, wie das BSV am Freitag mitteilte.
Damit werden neue Leistungen - wie bei Bürgerinnen und Bürger aller anderen Nichtvertragsstaaten - nur noch bei Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz erbracht. Im Gegenzug können die einbezahlten AHV-Beträge bei der Ausreise auf ein Gesuch hin rückvergütet werden.
Zudem können kosovarische Staatsangehörige auch die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung der beruflichen Vorsorge verlangen, wenn sie die Schweiz endgültig verlassen. Eine bereits laufende Alters- oder Invalidenrente an Staatsangehörige des Kosovo wird weiterhin auch bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ausbezahlt. (tan/ddp)
Erstellt: 29.01.2010, 11:18 Uhr
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