Schweiz
Keine Amtshilfe bei Datenklau
Aktualisiert am 03.08.2010 26 Kommentare
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Die Schweiz will in Steuerfragen keine Amtshilfe leisten, wenn ein Staat das Gesuch auf gestohlene Bankdaten stützt. Der Bundesrat wollte den Grundsatz in einer Verordnung und später in einem Gesetz festschreiben. Ein Rechtsgutachten kommt nun zum Schluss, dass dies nicht genügt.
Die Bestimmung, dass die Schweiz aufgrund von gestohlenen Bankkunden-Daten keine Amtshilfe leistet, muss nach Ansicht der Juristen des Bundesamts für Justiz, im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) selber oder in einem Zusatzprotokoll enthalten sein. Wie aus dem am Dienstag auf der Website der Bundeskanzlei veröffentlichten Rechtsgutachten hervorgeht, reicht es nicht, die Bestimmung in eine Verordnung über das Amtshilfeverfahren aufzunehmen, um sie einem Vertragsstaat entgegen zu halten.
Genaue Kriterien festhalten
Ausserdem könne sich der Bund nicht mit einem Verweis auf den Ordre public begnügen. In der Bestimmung müssten die Tatbestandselemente aufgezählt werden, bei denen eine strafrechtswidrige Informationsbeschaffung anzunehmen sei.
Mit dieser Auffassung widersprechen die Juristen des Bundesamts für Justiz (BJ) dem bisherigen Vorgehen des Bundesrats. Die Regierung will diese Rechtsauffassung der Eidgenossenschaft zuerst in einer Verordnung und später in ein Gesetz über die Anwendung der DBA aufnehmen.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz begründete dieses Vorgehen damit, dass diese Rechtsauffassung der Schweiz nicht verhandelbar sei und darum auch nicht in die DBA gehöre.
Kritik bereits in der Anhörung
Das Vorgehen des Bundesrats war bereits in der Anhörung letzten April auf Kritik gestossen. Die bürgerlichen Parteien und die Kantone forderten, dass der Bundesrat gegenüber den Vertragsstaaten eine unmissverständliche Erklärung abgibt, dass aufgrund gestohlener Daten keine Amtshilfe geleistet wird. Die Erklärung sollte entweder in den Abkommen selber oder in einem Zusatzprotokoll enthalten sein.
Auslöser für die Debatte sind Daten-CD mit gestohlenen Angaben über deutsche Bankkunden von Schweizer Banken. Die CD wurden in den letzten Monaten deutschen Steuerämtern zum Kauf angeboten. Die deutschen Behörden kündigten an, aufgrund der Daten Amtshilfe zu beantragen.
(oku/sda)
Erstellt: 03.08.2010, 11:59 Uhr
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26 Kommentare
Wenn es stimmt, dass der Bundesrat den Grundsatz der Amtshilfe für gestohlene Daten in einer Verordnung festschreiben wollte, so bedeutet dies, dass er eventuell bereit wäre,einem Rechtsbruch im Interesse von fremden Hehlern zuzustimmen. Mindestens 4 Bundesräten sind ausländische Interessen offenbar wichtiger als unsere Gesetze. Ich nenne dies Rechtsverluderung. Antworten
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