Schweiz
Keine Sonderbehandlung für christliche Symbole
Aktualisiert am 14.10.2011 25 Kommentare
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Die Staatspolitische Kommission des Ständerates will nicht in der Bundesverfassung den Grundsatz verankern, dass Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum zulässig sind. Mit 8 zu 3 Stimmen hat die Kommission sich gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Ida Glanzmann (CVP, LU) ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Die Kommission begründet ihren Entscheid mit der religiösen Neutralität des Staates. Diese gelte es zu wahren. Gerade die Geschichte der Schweiz zeigte, dass dies eine Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben der Religionen sei, schreibt die Kommission. Die Privilegierung einer Religion in der Bundesverfassung und bereits die Diskussion darüber könnten den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden. Ausserdem seien die christlichen Symbole nicht ernsthaft bedroht.
Als nächstes wird sich nun der Nationalrat mit dem Anliegen befassen. Dessen vorberatende Kommission hatte sich mit knapper Mehrheit für eine Ergänzung der Verfassung ausgesprochen.
Angst um Weg- und Gipfelkreuze
Die Befürworter befürchten, dass Kruzifixe, Weg- und Gipfelkreuze aus dem öffentlichen Raum verbannt werden könnten. Die vorherrschende christlich-abendländische Kultur dürfe nicht von einzelnen Gruppierungen in Frage gestellt werden, argumentieren sie.
Die Diskussion um religiöse Symbole ausgelöst hatten zwei Streitfälle. In Stalden VS wurde ein Lehrer entlassen, der im Klassenzimmer kein Kruzifix aufhängen wollte. In Triengen LU verlangte ein Vater zweier Primarschüler die Entfernung eines Kruzifixes. In beiden Fällen handelt es sich um Anhänger der Freidenker-Bewegung. (rub/sda)
Erstellt: 14.10.2011, 13:44 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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