Klage von Homosexuellen gegen SVP-Schmähschrift? Abgewiesen!

Der Unterwalliser Untersuchungsrichter lässt keine Strafklage gegen eine Schmähschrift der Jungen SVP Wallis zu – zum Entsetzen der Antragsteller.

In Zürich Alltag – doch manchen SVP-Vertretern ein Dorn im Auge: Ein homosexuelles Paar in der Limmatstadt (Archivbild).

In Zürich Alltag – doch manchen SVP-Vertretern ein Dorn im Auge: Ein homosexuelles Paar in der Limmatstadt (Archivbild).
Bild: Keystone

Es werde darin die Homosexualität generell aufs Korn genommen, lautet die Begründung; Einzelne seien nicht angesprochen. Der richterliche Entscheid wurde am Donnerstag von der Jungpartei bekannt gemacht. In einer Medienmittelung der Jungen SVP Wallis vom letzten Mai hatte es geheissen, Homosexualität richte sich «gegen die Familie, den Ort des Fortbestandes des menschlichen Geschlechts und also auch des Überlebens einer Nation».

Für die Schwulenorganisation Pink Cross und die Lesbenorganisation LOS ist dies «inakzeptabel und unerträglich». 29 Klagen wurden eingereicht mit Berufung auf das Antirassismusgesetz.

Unter dieses aber, so begründete der Richter seinen Nichteintretensentscheid, fielen Schwule und Lesben nicht. Die Kläger hatten bereits im Sommer angekündigt, sie seien bereit, nötigenfalls bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach Strassburg zu gelangen. (raa/sda/)

Erstellt: 16.10.2009, 09:50 Uhr

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