Libyen-Affäre: Wer trickst besser im Geisel-Poker?

Von Patrick Feuz, Bern und Richard Diethelm, Lausanne. Aktualisiert am 18.03.2010

Genf kündigt eine Entschädigung an Hannibal Ghadhafi an. Libyen fordert die Aufhebung des Visa-Banns. Und was bedeutet das alles für Max Göldi, den immer nocht festgehaltenen Schweizer? Eine Auslegeordnung.

Gleiche Stadt, andere Botschaft: Der Genfer Regierungspräsident François Longchamp verspricht am Mittwoch eine Entschädigungssumme (links), der libysche Uno-Botschafter fordert letzten Donnerstag die Aufhebung des Visa-Stopps.

Gleiche Stadt, andere Botschaft: Der Genfer Regierungspräsident François Longchamp verspricht am Mittwoch eine Entschädigungssumme (links), der libysche Uno-Botschafter fordert letzten Donnerstag die Aufhebung des Visa-Stopps.
Bild: Reuters/Keystone

Amnesty International spielt seinen letzten Trumpf. In einer von London aus koordinierten Aktion hat die Menschenrechtsorganisation gestern ihre Aktivisten weltweit dazu aufgerufen, E-Mails, Briefe und Faxe nach Tripolis zu schicken: Muammer al-Ghadhafi soll den Schweizer Max Göldi endlich freilassen.

ABB-Mitarbeiter Göldi hatte nach der Abreise seines Leidensgefährten Rachid Hamdani vor drei Wochen gehofft, ebenfalls bald freizukommen. Aber der Optimismus ist wieder verflogen. Die Schweiz und Libyen ringen zwar via verschiedene EU-Kanäle um eine Lösung, und auch Genf ist inzwischen bereit, einen Beitrag zu leisten – die Elemente einer möglichen Einigung liegen auf dem Tisch. Bei genauem Hinsehen wird aber klar, wie vertrackt die Sache ist. Insider glauben deshalb nicht an einen schnellen Durchbruch.

Was bringt die angekündigte Entschädigung aus Genf?

Genf ist ein Schlüsselspieler im libysch-schweizerischen Geisel-Poker. Das Angebot der Kantonsregierung, Hannibal Ghadhafi wegen der «unzulässigen» Weitergabe vertraulicher Polizeifotos an die «Tribune de Genève» eine «angemessene Entschädigung» zu zahlen, gilt als wichtig für den weiteren Verlauf des Kräftemessens: Genf übernimmt damit Mitverantwortung für die umstrittene Veröffentlichung der Fotos, die den Ghadhafi-Clan in Rage versetzt hat. Die Bilder entstanden am 15. Juli 2008, als die Genfer Polizei Ghadhafi-Sohn Hannibal aufgrund einer Strafanzeige von zwei Hausangestellten wegen Misshandlung und Drohung vorübergehend festhielt. Die «Tribune» veröffentlichte die ihr aus der Verwaltung zugespielten Fotos am 4. September 2009, worauf der in seiner Ehre verletzte Hannibal vom Staat Genf, von der «Tribune» und einem ihrer Journalisten 100 000 Franken Wiedergutmachung verlangte.

Ob der Einzelrichter, der heute Donnerstag die Parteien im Zivilverfahren anhört, Ghadhafi am Schluss tatsächlich die geforderte Summe zusprechen wird, ist unsicher – Schweizer Gerichte bemessen Wiedergutmachungszahlungen nach der Publikation ehrverletzender Fotos normalerweise deutlich tiefer. Allerdings ist der politische Druck gross, dass der Richter einen substanziellen Betrag festlegt. So oder so zählt mehr die Symbolik als das Geld: Libyen feiert das Zahlungsangebot als Sieg – Genf habe eingelenkt, verkündet eine staatliche Internetseite.

Gibt es doch noch ein internationales Schiedsgericht?

Ob sich Ghadhafi mit dieser Geste Genfs zufriedengibt, ist aber ungewiss. Möglicherweise beharrt er jetzt erst recht auf voller Satisfaktion. Etwa auf einer Entschuldigung aus Genf – gestern wiederholte die Regierung bloss ihr «Bedauern» über die Publikation der Fotos. Der Ghadhafi-Clan hat zudem stets die Bestrafung der Person oder Personen verlangt, welche die Bilder aus einer elektronischen Ablage weitergegeben hatten – doch diese konnten bis heute nicht ermittelt werden.

Vor allem aber fordert Ghadhafi weiterhin ein internationales Schiedsgericht, das die Verhaftung seines Sohnes durch die Genfer Polizei beurteilt. Die Genfer Regierung hat sich bisher gegen ein solches Gremium gestemmt: Der vom Aussenministerium (EDA) berufene Völkerrechtsexperte Lucius Caflisch und eine kantonsinterne Überprüfung hatten das Vorgehen der Genfer Polizei als legal eingestuft – auch wenn Caflisch die Behandlung des Ghadhafi-Sohnes als «unnötig demütigend» bezeichnete. Der Bundesrat dagegen wäre zu einem Schiedsgericht bereit – ein solches war schon Bestandteil des Vertrags, den Hans-Rudolf Merz im August 2009 in Tripolis unterzeichnete; damals wurde nichts daraus, weil Libyen alle vereinbarten Termine platzen liess. Allerdings will der Bundesrat inzwischen nur ein Schiedsgericht, das auch die Verschleppung der Schweizer in Tripolis untersucht.

Wann soll die Schweiz im Visa-Poker nachgeben?

Libyen verlangt, dass die Schweiz aufhört, mit ihrem Schengen-Veto das Herumreisen der libyschen Nomenklatura in Europa zu erschweren. Hinter den Kulissen wird um das genaue Timing des gegenseitigen Einlenkens gerungen. Die Schweiz kann erst nachgeben, wenn Göldi im Flugzeug Richtung Heimat sitzt – sonst riskiert sie, wieder mit leeren Händen dazustehen wie nach Merz’ Entschuldigung in Tripolis.

Umgekehrt ist für Ghadhafi eine Freilassung Göldis nur denkbar, wenn er das Schlachtfeld vordergründig als Sieger verlässt: Ihm dient die Affäre letztlich dazu, Stärke zu demonstrieren – die Adressaten sind sein eigenes Land, andere afrikanische Staaten, der arabische Raum und Europa.

Mit einer gestaffelten Bekanntgabe des auch von der EU forcierten Deals zwischen der Schweiz und Libyen könnte den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Mit jeder neuen Bedingung, die Libyen öffentlich stellt, wird aber eine gesichtswahrende Einigung wieder schwieriger: Gestern erklärte der libysche Minister für Sicherheit, bevor sich die Beziehungen zwischen den beiden Ländern normalisieren könnten, müsse die Schweiz das Minarettverbot aufheben. Solche Äusserungen sind möglicherweise ein Hinweis, dass Ghadhafi das Spiel noch einige Zeit ausreizen will – für Max Göldi wäre das eine schlechte Nachricht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.03.2010, 07:29 Uhr

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