Schweiz

Nationalrat nimmt Hundehalter an die Leine

Das neue nationale Hundegesetz legt landesweite Mindeststandards fest, etwa bezüglich Leinen- und Meldepflicht. Die Kantone können aber strengere Vorschriften erlassen.

Die Schweiz bekommt ein nationales Hundegesetz. Mit 98 zu 68 Stimmen ist der Nationalrat am Dienstag auf eine Vorlage eingetreten, die ohne Rasseverbote für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen soll. Erarbeitet wurden Verfassungsgrundlage und Gesetz von der Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) aufgrund eines Vorstosses für ein Pitbull-Verbot. Eine bürgerliche WBK-Minderheit beantragte erfolglos Nichteintreten, weil ein Erlass auf Bundesebene überflüssig sei.

Minimale Standards

Die Vorlage diene dem Kernanliegen, durch das Schaffen von minimalen Standards das Zusammenleben von Mensch und Hund zu sichern, sagte Mario Fehr (SP/ZH) im Namen der Wissenschaftskommission, die den Entwurf ausgearbeitet hatte. Hunde dürfen demnach nicht auf Schärfe und Aggressivität abgerichtet werden. Vorgesehen ist zudem neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Hundehalter etwa ein Leinenzwang an sensiblen Orten wie Schulanlagen, öffentlichen Gebäuden oder verkehrsreichen Strassen.

Eine Meldepflicht für Tierärzte, Ärzte, Gemeindebehörden und Tierheime besteht zudem nicht nur bei Beissvorfällen, sondern bereits wenn ein Hund durch übermässig aggressives Verhalten auffällt. Die Behörden können Massnahmen anordnen, die vom Besuch eines Hundekurses über ein Haltungsverbot bis zum Einschläfern des Tiers reichen.

Kantone können weiter gehen

Das Gesetz lässt den Kantonen aber explizit die Möglichkeit, schärfere Bestimmungen zu erlassen. «Der Bundesgesetzgeber legiferiert hier meines Erachtens zu spät, und er kann auf keinen Fall bestehende kantonale Gesetze aushebeln», zeigte sich Fehr überzeugt. Die meisten Kantone kennen denn auch bereits eigene Gesetze, elf von ihnen haben auch Rasselisten mit gefährlichen Hunden erlassen. Auf eine solche Auflistung verzichtete die Kommission, nachdem sie in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung gestossen war.

Die FDP sowie eine Mehrheit der SVP und Teile der CVP wollten nicht auf die Gesetzesvorlage, die eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung erfordert, eintreten. Ein nationales Hundegesetz sei unverhältnismässig, überflüssig und wecke falsche Erwartungen, kritisierte Ruedi Noser (FDP/ZH).

Hundegesetze seien eine kantonale Angelegenheit und könnten nicht national geregelt werden. Zudem reichten die bestehenden Bestimmungen aus und müssten einfach konsequent umgesetzt werden. Schliesslich trat der Rat jedoch mit 102 zu 72 Stimmen auf den Bundesbeschluss über den Schutz des Menschen vor Tieren sowie mit 98 zu 68 Stimmen auf das Hundegesetz ein.

Die Debatte über den Schutz vor gefährlichen Hunden läuft seit einigen Jahren. Ausgelöst wurde sie durch die Pitbull-Attacke, bei der am 1. Dezember 2005 im zürcherischen Oberglatt ein sechsjähriger Knabe getötet wurde. (vin/sda/)

Erstellt: 09.06.2009, 10:58 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

8 Kommentare

Iren Gallizioli

04.12.2010, 09:10 Uhr
Melden

Ich bin der Ahnsicht dass ein Gesetz für Hundehalter national erfassen sein muss., damit man eine Uebersicht hat. Ich als Hundebesitzerinn bin dafür. Wir haben in der Schweiz schohn genug Gesetze die kantonal sind und so auch umgangen werden. Antworten


Sandra Keller

09.06.2009, 13:50 Uhr
Melden

Es ist einfacher, ein Hund zu kaufen, als ihn richtig zu führen. Als Freizeitsportlerin kann ich ein Lied von den Belästigungen singen. Aber eben, Schuld sind immer die bösen, die anscheinend die Tiere nicht mögen. Antworten


Werner Holliger

09.06.2009, 13:05 Uhr
Melden

Dieses Gesetz ist wirklich nicht zu Ende gedacht. Schlechte Hundehalter sind das eine Problem - schlechte Hundezüchter (und der ungehemmte Handel) sind wahrscheinlich die viel grösseren! Wenn man diese vernünftig und praktikabel regeln würde (wie prüft das Auge des Gesetzes zweifelsfrei, ob ein Tier im Sinn des Gesetzes erzogen wird?), könnten viele Probleme verhindert werden. Antworten


Walter Kunz

09.06.2009, 13:03 Uhr
Melden

Einige der Herren sind scheinbar schwer von Begriff. Nicht der Hundehalter sondern der Hund gehört an die Leine. Was muss noch alles geschehen bis auch die Regierung in Bern zur Einsicht kommt. Antworten


Gerhard Keller

09.06.2009, 11:57 Uhr
Melden

Betrachtet man alte Fotos von Städten so sieht man auf diesen sehr oft einen Hund frei im Hintergrund. Früher war das Verhältnis zum besten Freund des Menschen entspannter. Wegen eines kriminellen Aussenseiters - der nota bene den absoluten Einzelfall darstellt mit der Tötung des Kindes - hat sich Bern das in Thema "Hund" verbissen. Hoffentlich kommen auch Gesetze raus die den Hunden nützen. Antworten


Markus Gnädinger

09.06.2009, 11:43 Uhr
Melden

Dieses Gesetz richtet sich wieder ausschliesslich gegen die Hundehalter. Die Hundezüchter werden nicht in die Pflicht genommen. Da wird immer noch nach dem Prinzip "Schönheit ist alles" gezüchtet. Andere Merkmale eines Hundes spielen dabei eine untergeordnete Rolle - Resultat: Angeborene Gelenkschäden, problematische Wesensveränderung durch Inzucht usw. Antworten


Monika Balle

09.06.2009, 11:28 Uhr
Melden

Und gerade der Verkauf von Hunden übers Internet, wie oben rechts bei Riccardo sollte unterbunden werden. Gerade bei solchen Käufen sieht der Käufer weder die Eltern, noch weiss er wie der Welpe aufgewachsen ist. Und dies gibt dann ängstliche und aggresive Hunde (Angstbeisser). Wie kann man für ein "lebendiges Wesen" bieten. Monika Balle Antworten


Dieter Herbert

09.06.2009, 10:54 Uhr
Melden

... und wieso kein Leinenpflicht auf Radwegen? Erlebe täglich, und ganz toll in der Dämmerung, Hundetrottel die SMS schreibend, vor oder hinter ihren Hunden her gehen. Während die Hunde kreuz und quer über den Radweg rennen. Die Haufen, die sie so unbemerkt vom Halter, irgendwo liegen lassen, nur mal nebenbei bemerkt. ..... und ja, natürlich gibt es auch Hundehalter die denken können ....... Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre

Umfrage

Erst Metropolitanregion dann Kantonslobbyist – und nun eine parlamentarische Gruppe: Die Region Basel will in Bern besser gehört werden. Braucht es diese neue Organisation?