Nationalrat nimmt Hundehalter an die Leine

Aktualisiert am 09.06.2009 8 Kommentare

Das neue nationale Hundegesetz legt landesweite Mindeststandards fest, etwa bezüglich Leinen- und Meldepflicht. Die Kantone können aber strengere Vorschriften erlassen.

Die Schweiz bekommt ein nationales Hundegesetz. Mit 98 zu 68 Stimmen ist der Nationalrat am Dienstag auf eine Vorlage eingetreten, die ohne Rasseverbote für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen soll. Erarbeitet wurden Verfassungsgrundlage und Gesetz von der Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) aufgrund eines Vorstosses für ein Pitbull-Verbot. Eine bürgerliche WBK-Minderheit beantragte erfolglos Nichteintreten, weil ein Erlass auf Bundesebene überflüssig sei.

Minimale Standards

Die Vorlage diene dem Kernanliegen, durch das Schaffen von minimalen Standards das Zusammenleben von Mensch und Hund zu sichern, sagte Mario Fehr (SP/ZH) im Namen der Wissenschaftskommission, die den Entwurf ausgearbeitet hatte. Hunde dürfen demnach nicht auf Schärfe und Aggressivität abgerichtet werden. Vorgesehen ist zudem neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Hundehalter etwa ein Leinenzwang an sensiblen Orten wie Schulanlagen, öffentlichen Gebäuden oder verkehrsreichen Strassen.

Eine Meldepflicht für Tierärzte, Ärzte, Gemeindebehörden und Tierheime besteht zudem nicht nur bei Beissvorfällen, sondern bereits wenn ein Hund durch übermässig aggressives Verhalten auffällt. Die Behörden können Massnahmen anordnen, die vom Besuch eines Hundekurses über ein Haltungsverbot bis zum Einschläfern des Tiers reichen.

Kantone können weiter gehen

Das Gesetz lässt den Kantonen aber explizit die Möglichkeit, schärfere Bestimmungen zu erlassen. «Der Bundesgesetzgeber legiferiert hier meines Erachtens zu spät, und er kann auf keinen Fall bestehende kantonale Gesetze aushebeln», zeigte sich Fehr überzeugt. Die meisten Kantone kennen denn auch bereits eigene Gesetze, elf von ihnen haben auch Rasselisten mit gefährlichen Hunden erlassen. Auf eine solche Auflistung verzichtete die Kommission, nachdem sie in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung gestossen war.

Die FDP sowie eine Mehrheit der SVP und Teile der CVP wollten nicht auf die Gesetzesvorlage, die eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung erfordert, eintreten. Ein nationales Hundegesetz sei unverhältnismässig, überflüssig und wecke falsche Erwartungen, kritisierte Ruedi Noser (FDP/ZH).

Hundegesetze seien eine kantonale Angelegenheit und könnten nicht national geregelt werden. Zudem reichten die bestehenden Bestimmungen aus und müssten einfach konsequent umgesetzt werden. Schliesslich trat der Rat jedoch mit 102 zu 72 Stimmen auf den Bundesbeschluss über den Schutz des Menschen vor Tieren sowie mit 98 zu 68 Stimmen auf das Hundegesetz ein.

Die Debatte über den Schutz vor gefährlichen Hunden läuft seit einigen Jahren. Ausgelöst wurde sie durch die Pitbull-Attacke, bei der am 1. Dezember 2005 im zürcherischen Oberglatt ein sechsjähriger Knabe getötet wurde. (vin/sda)

Erstellt: 09.06.2009, 10:58 Uhr

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8 Kommentare

Dieter Herbert

09.06.2009, 10:54 Uhr
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... und wieso kein Leinenpflicht auf Radwegen? Erlebe täglich, und ganz toll in der Dämmerung, Hundetrottel die SMS schreibend, vor oder hinter ihren Hunden her gehen. Während die Hunde kreuz und quer über den Radweg rennen. Die Haufen, die sie so unbemerkt vom Halter, irgendwo liegen lassen, nur mal nebenbei bemerkt. ..... und ja, natürlich gibt es auch Hundehalter die denken können ....... Antworten


Gerhard Keller

09.06.2009, 11:57 Uhr
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Betrachtet man alte Fotos von Städten so sieht man auf diesen sehr oft einen Hund frei im Hintergrund. Früher war das Verhältnis zum besten Freund des Menschen entspannter. Wegen eines kriminellen Aussenseiters - der nota bene den absoluten Einzelfall darstellt mit der Tötung des Kindes - hat sich Bern das in Thema "Hund" verbissen. Hoffentlich kommen auch Gesetze raus die den Hunden nützen. Antworten



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