Schweiz
Nationalrat will Kleinanleger besser schützen
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Das Massnahmenpaket zur Beruhigung der Bankkunden war auf dem Höhepunkt der Bankenkrise dringlich verabschiedet worden. Weil dieser Beschluss nur bis Ende 2012 gilt, muss er nun dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden.
Kernstück ist die Erhöhung des gesicherten Betrags von 30'000 auf 100'000 Franken. Diese Guthaben werden in einem Konkurs privilegiert behandelt und innerhalb von 20 Tagen ausgezahlt. Um dies zu garantieren, müssen die Banken 125 Prozent der garantierten Beträge hinterlegt haben.
Die Obergrenze der insgesamt gesicherten Guthaben wird von 4 Milliarden Franken auf 6 Milliarden erhöht. Das Massnahmenpaket sieht schliesslich vor, dass Einlagen bei Vorsorgestiftungen gleich wie die Bankguthaben garantiert werden sollen.
Einigkeit im Grundsatz
Im Grundsatz gab es keine Opposition gegen die Überführung des Massnahmenpakets in Dauerrecht. Über alle Fraktionen hinweg herrschte Einigkeit, dass die Einleger im Fall eines Banken-Crashs besser geschützt werden müssen. Die Ratsmitglieder nahmen die Vorlage am Montag einstimmig an, obwohl allen klar war, dass damit nicht alle Probleme gelöst sind.
Verschiedene Rednerinnen und Redner wiesen darauf hin, dass dem Risiko systemrelevanter Banken auf anderem Weg begegnet werden müsse. Die so genannte «Too big to fail»-Vorlage, die sich dem Problem annimmt, befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Zentraler Punkt ist eine stärkere Kapitalisierung der Banken.
Dies sei ohnehin der beste Einlegerschutz, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Um den Schutz immerhin etwas zu verstärken, machte sich die Linke für eine Systemobergrenze von 10 Milliarden Franken stark. Die vorgesehenen 6 Milliarden seien angesichts der über 300 Milliarden Franken privilegierter Einlagen mehr als bescheiden, sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Der Antrag scheiterte deutlich.
Keine Chance für Systemwechsel
Erfolglos war die SP auch mit der Forderung, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, auch gleich den Anlegerschutz neu zu regeln. Sogar die Grünen befanden, dass dafür die Zeit fehle. Die Mehrheit war auch der Meinung, dass dieses Problem an anderer Stelle gelöst werden muss. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte in Aussicht, noch dieses Jahr entsprechende Vorschläge zu präsentieren.
Chancenlos war die Linke schliesslich mit der Forderung, dass die Sparguthaben mit einem von den Banken zu alimentierenden Fonds zu sichern sei. Diese Lösung war Teil der Vorlage, die der Bundesrat nach der breiten Kritik in der Vernehmlassung im letzten Jahr zurückgezogen hatte. Diese hätte des Systems zur Sicherung der Einlagen grundsätzlich umgekrempelt: Vorgesehen war ein durch die Banken gespiesener Fonds von knapp 10 Milliarden Franken und eine Bundesgarantie.
Der Ständerat hat der Vorlage schon in der Wintersession zugestimmt. Diese enthält auch vereinfachte Verfahren bei Banksanierungen, die Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen und Vorschriften für nachrichtenlose Vermögen. Mit einer geringfügigen Differenz geht sie nun zurück an den Ständerat. (pbe/sda)
Erstellt: 07.03.2011, 22:48 Uhr
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