Schweiz

«Natürlich nützt Homöopathie»

Von Brigitte Walser. Aktualisiert am 14.04.2009

Am 17. Mai wird abgestimmt, ob die Komplementärmedizin in der Verfassung erwähnt werden soll. Der entsprechende Satz geht auf einen Vorschlag des Solothurner Ständerats Rolf Büttiker (FDP) zurück.

Wirkt Homöopathie? Ja, sagt Ständerat Rolf Büttiker und setzt sich deshalb dafür ein.

Wirkt Homöopathie? Ja, sagt Ständerat Rolf Büttiker und setzt sich deshalb dafür ein.
Bild: Keystone

Rolf Büttiker, Ständerat(FDP) aus dem Kanton Solothurn.

Rolf Büttiker, Ständerat(FDP) aus dem Kanton Solothurn. (Bild: Carmen Weder)

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Der Bundesrat will Tatsachen

Pascal Couchepin wird nicht aktiv werden, sollte am 17. Mai die Komplementärmedizin in die Verfassung aufgenommen werden. Es sei dann am Parlament, zu handeln. Denn auch bei einem Ja komme die Komplementärmedizin nicht am Krankenversicherungsgesetz vorbei. Dieses verlangt, dass Leistungen von der obligatorischen Grundversicherung nur dann bezahlt werden, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. 2005 hatte Couchepin auf Grund eines Berichts zur Evaluation der Komplementärmedizin entschieden, dass weder die Neuraltherapie noch die Phytotherapie, die Homöopathie, die anthroposophische Medizin oder die Traditionelle chinesische Arzneitherapie diese Kriterien erfüllen. Daran hat sich für den Gesundheitsminister nichts geändert. Sollten die fünf Methoden von der Versicherung bezahlt werden, müsse also das Parlament die Kriterien im Gesetz abändern sagte Couchepin an einer Medienkonferenz zur Komplementärmedizin.

Neue Gesuche

Anders sieht es aus, wenn die komplementären Heilmethoden auf Grund neuer Studien ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit belegen können. Tatsächlich sind für vier der fünf Methoden beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) Vorgesuche zur erneuten Überprüfung deponiert worden. Die Überprüfungskriterien sind zudem zwischenzeitlich leicht zu Gunsten der Komplementärmedizin abgeändert worden. «Ich warte das Resultat dieser Expertisen ab», sagt Couchepin, «denn ich brauche Tatsachen, nicht Behauptungen.»

Das Kostenproblem

«Alles, was die Kosten erhöht, betrachtet der Bundesrat mit Skepsis», so Couchepin weiter. Denn bei der Krankenversicherung droht für nächstes Jahr ein Prämienanstieg von 10 Prozent. Nächste Woche findet gemäss BAG-Direktor Zeltner ein runder Tisch mit den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen statt. Thema sind Vorschläge zur Kostensenkung. Angeschaut wird dabei auch der Ärztetarif Tarmed.

Was passiert genau, wenn die Komplementärmedizin neu in der Verfassung steht?
Rolf Büttiker: Dann ist der Druck auf Bundesrat und Parlament so gross, dass sie die fünf Methoden der Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufnehmen müssen, die schon einmal drin waren, 2005 aber hinausgekippt wurden.

Sie wollen die Grundversicherung erweitern, obwohl bereits jetzt die Kosten im Gesundheitswesen kaum mehr zu bewältigen sind?
Wer sagt, dass die Gesundheitskosten steigen, wenn man die Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufnimmt?

Bundesrat Couchepin rechnet mit 80 Millionen Franken Zusatzkosten jährlich. Wer auf Komplementärmedizin setzt, verzichtet deswegen nicht auf die Schulmedizin, sondern wird beides in Anspruch nehmen.
Als die Komplementärmedizin noch von der Grundversicherung bezahlt wurde, kostete sie 25 Millionen Franken im Jahr. Das sind 0,13 Prozent der Kosten in der Grundversicherung. In gewissen Fällen, etwa bei chronischen Krankheiten oder Allergien, ist die Komplementärmedizin nachhaltiger und günstiger als die Schulmedizin.

Es ist umstritten, ob die Komplementärmedizin überhaupt wirkt. Muss die Allgemeinheit zahlen, was gar nichts nützt?
Natürlich nützt sie. Komplementärmedizin ist wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich – wie es das Gesetz verlangt.

Gerade weil sie diese Gesetzeskriterien nicht erfüllte, hat FDP-Bundesrat Pascal Couchepin 2005 die Komplementärmedizin aus der Grundversicherung gekippt.
Dieser Entscheid war willkürlich und nicht auf Fakten basierend, er war komplett falsch.

Eine wissenschaftliche Studie sagt, dass homöopathische Mittel nicht besser wirken als Scheinmedikamente.
Das Bundesgericht hat festgehalten, dass man die Komplementärmedizin nicht allein an streng schulmedizinischen Kriterien messen darf. Es gibt Fälle, da bringt die Komplementärmedizin tatsächlich nichts. Es gibt aber auch Fälle, wo die Schulmedizin nichts bringt. Niemand kommt deswegen auf die Idee, die Schulmedizin abzuschaffen. Es kommt vor, dass die Schulmedizin nicht mehr weiterkommt, die Komplementärmethoden aber helfen können. Arzt und Patient sollen entscheiden, welche Methode sinnvoll ist.

Wer will, kann schon heute eine Zusatzversicherung in Komplementärmedizin abschliessen. Wieso genügt das nicht?
Versuchen Sie einmal, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, wenn Sie über 50 und chronisch krank sind. Das ist nicht einfach, manchmal sogar unmöglich. Jeder Mensch hat aber ein Anrecht auf Gesundheit, es darf keine Zweiklassenmedizin geben.

Ursprünglich hatte eine Initiative verlangt, die Komplementärmedizin müsse «umfassend» berücksichtigt werden.?Sie haben die Initianten dazu gebracht, das Wort «umfassend» zu streichen und damit den Verfassungsartikel abzuschwächen.
Nein, nicht abzuschwächen, sondern vor Missbrauch zu schützen. Stellen Sie sich vor, man müsste umfassend alle Komplementärmethoden in die Grundversicherung aufnehmen. Dann müsste man auch Handauflegen oder Kartenlesen aufnehmen. Die Initianten haben erkannt, dass das zu weit geht, und deshalb das Wort umfassend zurückgezogen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 14.04.2009, 07:45 Uhr

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