Schweiz
Nur ein Steuerabkommen fehlt für «weisse Liste»
Am Pranger: Die Schweiz auf einer OECD-Liste der Steueroasen vom März 2009.
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Abkommen CH-USA
Bankenverband zufrieden
Die Schweizerische Bankiervereinigung reagiert positiv auf das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Der Bankendachverband begrüsst, dass die vom Bundesrat geforderten Bedingungen zum Informationsaustausch unter OECD-Standard im Abkommen übernommen werden, wie Sprecher Jean-Marc Felix sagte. Der betroffene Steuerpflichtige und die entsprechende Bank müssten klar identifiziert werden können. So genannte Fishing Expeditions seien ausgeschlossen. Weiter seien die Bestimmungen nicht rückwirkend anwendbar, und das Beschwerderecht der betroffenen Person sei gewährleistet, sagte Felix.
Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA setzt die erweiterte Amtshilfe gemäss dem OECD-Standard um und entspricht den vom Bundesrat festgelegten Eckwerten, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Unterzeichnet wurde das Abkommen in Washington.
Wie bei den früheren Abkommen würden so genannte Fishing Expeditions zur Beweisausforschung ausgeschlossen. In einem Amtshilfegesuch müsse der betroffene Steuerpflichtige klar identifiziert werden können. Die neuen Bestimmungen sind gemäss EFD zudem nicht rückwirkend anwendbar, sondern gelten vom (heutigen) Datum der Unterzeichnung an. Neben der Ausweitung der Amtshilfe wurde die Schiedsgerichtsklausel angepasst.
Verhandlungen über Quellensteuer
Zudem wurde im neuen DBA vereinbart, auch Dividenden, die an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge 3a ausgerichtet werden, im Quellenstaat von der Besteuerung auszunehmen. Die Schweiz und die USA vereinbarten weiter, innerhalb der nächsten zwei Jahre weitere Verhandlungen über die Revision des bestehenden Abkommens zu führen, insbesondere über die Senkung der Quellensteuer auf gewisse Beteiligungsdividenden auf null.
Seit dem Beschluss des Bundesrats vom vergangenen 13. März, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bei der Amtshilfe mit dem Ausland fallen zu lassen, hat die Schweiz diese Aufweichung des Bankgeheimnisses in 15 Doppelbesteuerungsabkommen verankert. Mit der Unterzeichnung in Washington sind elf davon unterschrieben. Noch vor dem Abschluss des G-20-Gipfels vom Freitag in Pittsburgh soll dem Vernehmen nach ein zwölftes DBA folgen, voraussichtlich jenes mit Katar.
Die bisherigen Abkommen
Bereits unterschrieben sind die neuen DBA mit den acht Ländern Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko und Finnland. Zudem wurde das Abkommen mit Dänemark auf die Färöer-Inseln ausgedehnt. Dies wird von der OECD als neuntes Land anerkannt, wie ESTV-Sprecher Beat Furrer auf Anfrage sagte. Bei dem von der OECD erwähnten zehnten Land handelt es sich um Spanien. Denn das bestehende DBA mit diesem Land enthält eine Meistbegünstigungsklausel, die dazu führt, dass die erweiterte Amtshilfe auch für Spanien gilt, sobald das erste neue DBA mit einem EU-Staat in Kraft getreten ist.
Der Bundesrat hatte am vergangenen 13. März nach massivem Druck und der Androhung von Sanktionen durch die OECD und die G-20-Länder den Verzicht auf den Schutz des Bankgeheimnisses für Steuerhinterzieher beschlossen. Seither wurden in einem Verhandlungsmarathon neue DBA mit insgesamt 15 Ländern ausgehandelt. Unterschriftsreif sind neben den erwähnten DBA auch die Abkommen mit Japan, den Niederlanden, Polen und Singapur. Hier muss der Bundesrat noch grünes Licht für die Unterzeichnung geben. (vin/ap)
Erstellt: 23.09.2009, 22:25 Uhr
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