Schweiz

Osteuropäer sollen weiterhin kommen

Von Alan Cassidy. Aktualisiert am 28.01.2012 56 Kommentare

Alles deutet darauf hin, dass der Bundesrat bald die Ventilklausel anruft. Doch davor fürchten sich Wirtschaftsvertreter von Economiesuisse über die Gewerkschaften bis zum Bauernverband.

Die Landwirte fürchten ohne sie mehr Bürokratie: Polnische Spargelstecher in Fläsch GR.

Die Landwirte fürchten ohne sie mehr Bürokratie: Polnische Spargelstecher in Fläsch GR.
Bild: Keystone

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Die Wirtschaftsverbände machen Druck: Sie wollen verhindern, dass der Bundesrat die Ventilklausel für die acht neuen EU-Länder im Osten Europas anruft. Damit würde die Einwanderung aus den sogenannten EU-8-Staaten, für die seit Mai 2011 die volle Personenfreizügigkeit gilt, wieder auf ein fixes Kontingent begrenzt. Der Bundesrat wird im Frühjahr entscheiden, ob er auf diese Möglichkeit zurückgreift.

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse sowie Vertreter der Landwirtschaft und der Hotellerie machen auf Anfrage klar, dass sie sich gegen eine Anwendung der Schutzklausel aussprechen. «Würde die Ventilklausel aus politischen Gründen für die EU-8-Staaten angewendet, hätte dies negative Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen», sagt Jan Atteslander, Geschäftsleitungsmitglied von Economiesuisse. Die Wirtschaft sei angewiesen auf einen unbürokratischen Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften aus dem gesamten EU-Raum. «Das beeinhaltet auch die osteuropäischen Staaten», sagt Atteslander.

«Als politischen Entscheid akzeptieren»

Skeptisch ist auch der Arbeitgeberverband. «Ich nehme an, dass sich der Bundesrat dafür entscheiden wird, dieVentilklausel für die EU-8 anzurufen», sagt Verbandsdirektor Thomas Daum. «Wir würden das als politischen Entscheid akzeptieren. Es gibt allerdings Wirtschaftsbereiche, die durch die Anwendung der Ventilklausel Nachteile erleiden würden.»

Noch verfügt der Bund über keine abschliessende Einwanderungsstatistik für das vergangene Jahr. Bereits jetzt ist aber klar, dass die Zuwanderung aus Osteuropa seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit so gross ist, dass der Bundesrat wieder Kontingente für die EU-8-Staaten einführen könnte. Dies bestätigt das Bundesamt für Migration.

Möglich wäre eine Begrenzung der Langzeitaufenthalte (B-Bewilligungen), nicht aber der Kurzaufenthalte (L-Bewilligungen). Die Höchstgrenzen wären bis im Mai 2014 gültig.

Zweifel über Reaktion aus Brüssel

Unklar ist allerdings, wie die EU auf eine Anwendung der Ventilklausel durch die Schweiz reagieren würde. Offiziell stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, die Schweiz könne die Klausel für die EU-8-Staaten aktivieren, ohne die Personenfreizügigkeit mit der übrigen EU zu gefährden. Innerhalb der Bundesverwaltung ist diese Ansicht jedoch umstritten.

Die EU-Botschaft in Bern war trotz Nachfragen in Brüssel nicht in der Lage, eine Antwort auf die Frage zu geben, ob für die EU eine getrennte Anrufung der Ventilklausel für die EU-8- und die EU-17-Staaten möglich sei. Generell widerspricht es jedoch dem Selbstverständnis der Union, die «alten» EU-Länder und die neuen Mitgliedstaaten in Osteuropa unterschiedlich zu behandeln.

Bauern fürchten hohe Gebühren

Überdurchschnittlich stark auf Arbeitskräfte aus Osteuropa angewiesen sind die Landwirtschaft, die Gastronomie und Hotellerie oder das Gesundheitswesen. Der Bauernverband wehrt sich denn auch gegen die Rückkehr zu Kontingenten, wie sie vor der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit bestanden.

«Das würde viele Bauernbetriebe vor grosse Probleme stellen», sagt Fritz Schober, Geschäftsleitungsmitglied des Bauernverbands. Eine erneute Kontingentierung würde dazu führen, dass wieder ein Administrationsapparat aufgebaut werde, der hohe Gebühren für jede Arbeitsbewilligung mit sich bringe.

«Eine Massnahme für die Galerie»

Befürwortet wird die Anwendung der Ventilklausel nicht einmal von den Gewerkschaften, die besonders in den Grenzregionen über zunehmendes Lohndumping durch osteuropäische Billigarbeiter klagen. «Das wäre eine Massnahme für die Galerie», sagt Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. «Wenn die B-Bewilligungen beschränkt werden, wird es einfach eine Verlagerung hin zu den Kurzarbeitsbewilligungen geben.» Im Vordergrund stehe für die Gewerkschaften die bessere Durchsetzung der flankierenden Massnahmen.

FDP-Nationalrat Philipp Müller forderte vom Bundesrat bereits vergangenen Herbst, die Ventilklausel zu aktivieren. Der Widerstand von Bundesrat und Wirtschaftsverbänden sei angesichts der diversen hängigen Zuwanderungsinitiativen «höchst fahrlässig», sagt Müller. «Wenn der Bundesrat die Ventilklausel als vorhandenes Instrument nicht benutzt, liefert er den Gegnern der Personenfreizügigkeit eine Steilvorlage und gefährdet damit die bilateralen Verträge.»

Für die Regierung dürfe es schon aus politischen Überlegungen keine Alternative geben: «Ich werde mich jedenfalls nicht an vorderster Front für die anstehende Erweiterung auf Kroatien einsetzen, wenn der Bundesrat diese Chance nicht ergreift.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 28.01.2012, 10:11 Uhr

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56 Kommentare

Anton Keller

28.01.2012, 10:18 Uhr
Melden 163 Empfehlung

Die Mär von den hochqualifizierten EU-Zuzüger wird immer offensichtlicher. Es geht nur darum, junge billige Arbeitskräfte in die Schweiz zu holen. Nach ein paar Jahren werden diese in die Sozialhilfe abgeschoben und wiederum durch junge, billige Arbeiitskräfte zu ersetzt. Antworten


Reto Bommer

28.01.2012, 10:41 Uhr
Melden 104 Empfehlung

Ich verstehe die Bauern nicht, einerseits unterstützen sie die SVP und anderseits wen es um die eigenen Vorteile geht sehen sie es wieder anders.. Antworten



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