Personenkontrollen in Zügen verärgern Passagiere

Aktualisiert am 15.01.2009

Seit der Aufhebung der Personenkontrollen an den Schweizer Grenzen sind die Grenzwächter vermehrt in Zügen unterwegs. Besonders Kontrollen in Regionalzügen sorgen für Unmut.

Seit dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens am 12. Dezember des vergangenen Jahres gibt es an den Schweizer Grenzen keine systematischen Kontrollen von Personen mehr. Stattdessen sind die Grenzwächter vermehrt im grenznahen Raum im Einsatz – etwa auf Autobahnraststätten oder in Zügen auf internationalen Linien. Die Zugkontrollen gehören genauso wie die mobilen Kontrollen im rückwärtigen Raum zu den sogenannten Schengen-Ersatzmassnahmen.

Polemik ausgelöst

Ein solcher Einsatz von Grenzwächtern in einem Zug zwischen Bern und Freiburg hatte unlängst zu Polemik geführt. Die Freiburger Kantonspolizei beschwerte sich darüber, dass es für solche Einsätze keine vertragliche Basis gebe. Ausserdem hätten die Grenzwächter keinen internationalen, sondern einen Intercityzug kontrolliert.

Es bestehe mit dem Kanton Freiburg ein Vertrag, allerdings nur ein mündlicher, sagte Michaela Rickenbacher, Chefin des Grenzwachtkorps gestern gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Im betreffenden Fall sei es zudem zu einem Missverständnis gekommen.

Erlaubte Kontrolle

Nach Auffassung der Grenzwächter habe ihr Auftrag auch eine Kontrolle im Intercity umfasst. Dieser war ein Anschlusszug des internationalen Zuges Pau Casals, der zwischen Zürich und Barcelona verkehrt. Die Kantonspolizei Freiburg hingegen ging davon aus, dass die Grenzwächter nur den internationalen Zug kontrollieren würden. Doch die Grenzwächter können praktisch in allen Zügen Personenkontrollen vornehmen, ergibt sich doch bei vielen regionalen Verbindungen ein möglicher Grenzbezug durch Umsteigemöglichkeiten. Wird man im Zug kontrolliert, muss man es sich durchaus gefallen lassen, nach einem Ausweis befragt zu werden. Obwohl in der Schweiz keine eigentliche Ausweistragepflicht besteht, dürfen die Grenzwächter die Identität einer Person eruieren. Zur Identifikation genügt allerdings ein Halbtax- oder Generalabonnement.

Erst in dreizehn Kantonen

Ein schriftlicher Vertrag für die Einsätze von Grenzwächtern in Schweizer Zügen liegt bis anhin erst mit dreizehn Kantonen vor. Es sind dies nach Angaben der Chefin des Grenzwachtkorps, Michaela Rickenbacher, Basel-Stadt, Genf, Bern, Zürich, Waadt, Aarau, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Graubünden, St.Gallen und die beiden Appenzeller Kantone.

In den Kantonen Wallis, Solothurn, Basel-Landschaft und Thurgau stehen die Verhandlungen laut dem Grenzwachtkorps kurz vor Abschluss. Mit den Kantonen Tessin, Schwyz und Uri wurden Gespräche aufgenommen. Noch nicht in Kontakt ist die Grenzwache mit den Kantonen Glarus, Luzern, Zug und Nid- und Obwalden.

Bereits im Jahr 2002 hatte der Bundesrat beschlossen, das Grenzwachtkorps im internationalen Zugsverkehr für Personenkontrollen einzusetzen. Damals wurden allerdings nur mit den Grenzkantonen Verträge unterzeichnet. (pwy/bz)

Erstellt: 15.01.2009, 09:40 Uhr

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