Schweiz

Perücke statt Kopftuch

Aktualisiert am 21.01.2010

Weil die 15-jährige Jessica in der Schule kein Kopftuch tragen darf, geht sie nun mit Perücke dort hin. Zumindest so lange, wie der Rechtsstreit andauert.

Bekennende Musliminnen: Tina Nasfi (3.v.l) und Tochter Jessica Di Domenico (2.v.r).

Zehnder-Rheintaler

Fühlt sich ohne Kopftuch nicht wohl: 15-jährige Jessica Di Domenico.

Fühlt sich ohne Kopftuch nicht wohl: 15-jährige Jessica Di Domenico.

Die 15-jährige Jessica Di Domenico fühlt sich ohne Kopftuch nicht wohl. Sie ist wie ihre Mutter und ihre beiden Brüder gläubige Muslimin. Doch in der Schule darf sie das Kopftuch nicht tragen. Die Oberstufenschulgemeinde Mittelrheintal verbietet Kopfbedeckungen aller Art. «Wie wir auch keine Baseballmützen oder Judenkäppchen tolerieren, so wollen wir auch keine Kopftücher im Unterricht», sagt Helge Klee, Schulratspräsidentin gegenüber dem «Rheintaler Boten».

Vor sechs Monaten ist Jessica mit ihrer Familie nach Heerbrugg ins Rheintal gezogen. In ihrer früheren Schule in Romanshorn hatte die 15-Jährige wegen ihres Kopftuchs keine Probleme, obwohl dieses auch dort verboten ist. Bei religiösen Gründen macht die Schule aber Ausnahmen. Nicht so in Heerbrugg. «Der Schulleiter hat sich vor die Schulzimmertüre gestellt, um Jessica keinen Zutritt zu gewähren», berichtet Mutter Tina Nasfi. Daraufhin ging Jessica mehrere Monate nicht mehr hin.

«Die Perücke zwickt und ist unbequem»

Erst als Tina Nasfi von der Vormundschaftsbehörde schriftlich über die Schulpflicht informiert wurde, haben die Parteien mögliche Kompromisse diskutiert. Man hat sich darauf geeinigt, dass Jessica während des Rechtsmittelverfahrens mit einer Perücke zur Schule geht. «Die Perücke zwickt aber und ist unbequem», sagt die 15-Jährige. Und weil die künstlichen Haare im Sportunterricht immer verrutschten, hat die Schulaufsicht beschlossen, dass Jessica im Turnen ein Kopftuch tragen darf. Im Schwimmunterricht ist es ihr vorübergehend gar erlaubt, sich mit einem «Ganzkörperkondom», wie es ihre Mutter nennt, zu bedecken.

Perücke als Übergangslösung

Die Perücke ist eine Zwischenlösung, die Tina Nasfis Anwältin vorgeschlagen hat. «Wir sind darauf eingegangen, weil es uns sehr wichtig ist, dass das Mädchen die Schulpflicht wahrnimmt», berichtet Priska Ritter, Präsidentin der regionalen Schulaufsicht Rheintal.

Tina Nasfis Anwältin will den Entscheid nun bis zur nächsten Instanz weiterziehen. Auch Priska Ritter findet dies eine gute Idee: «Es wäre begrüssenswert, wenn der Erziehungsrat in dieser Sache auch Stellung bezieht.» (fr)

Erstellt: 21.01.2010, 12:41 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!