Schweiz

Polanski-Anwälte kämpfen vor Gericht für Einstellung des Strafverfahrens

Im Dezember verhandelt ein Berufungsgericht in Los Angeles den Fall Polanski. Es geht um ein Begehren, das im Mai abgelehnt wurde.

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Ihm drohte immer bei Einreise in die USA Gefängnis: Roman Polanski. Jetzt wurde er in der Schweiz verhaftet. Der Regisseur erschuf internationale Leinwand-Klassiker, darunter «Ekel» (1965 mit Catherine Deneuve), «Tanz der Vampire» (1967), «Rosemary's Baby» (1968), «Chinatown» (1974), «Frantic» (1988) und 2002 der Alterserfolg «Der Pianist».
Bild: Keystone

   

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Im Fall Polanski kommt es im nächsten Monat zu einer Anhörung vor einem Berufungsgericht in Los Angeles. Wie die «New York Times» am Montag in ihrer Online-Ausgabe berichtete, wurde eine Anhörung in dem Vergewaltigungsverfahren gegen den Regisseur für den 10. Dezember festgesetzt. Mit einem Antrag beim Superior Court, das Verfahren gegen ihn für abgeschlossen zu erklären, war der Regisseur im Mai gescheitert. Seine Anwälte gingen in Berufung.

Der Richter lehnte damals Polanskis Ersuchen ab, weil der Filmemacher nicht in Kalifornien erschienen war, um sein Anliegen persönlich vorzutragen. Polanski argumentierte in seinem Antrag, dass bei dem ursprünglichen Verfahren gegen ihn 1978 juristische Fehler gemacht worden seien.

Seit Ende September in Haft

Der 76-Jährige war am 26. September am Zürcher Flughafen gestützt auf ein amerikanisches Haftersuchen festgenommen worden. Er hätte am Zurich Film Festival einen Preis für sein Lebenswerk erhalten sollen. Seine Gesuche, gegen Zahlung einer Kaution aus der Haft entlassen zu werden, wurden abgelehnt. Vor einer Woche beantragten die USA offiziell seine Auslieferung. Es wird erwartet, dass er sich dem Auslieferungsantrag widersetzen wird. Dann droht ein monatelanges juristisches Tauziehen.

Polanski wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ein damals 13- jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben. In dem US-Verfahren 1978 hatte er die Vergewaltigung des Mädchens zugegeben. Für das Geständnis handelten seine Anwälte damals eine milde Strafe aus. Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und nie mehr dorthin zurückgekehrt. Selbst seinen Oscar für den Film «Der Pianist» nahm er 2003 nicht persönlich entgegen. (vin/sda/)

Erstellt: 03.11.2009, 06:16 Uhr

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