Schweiz
«Polanskis Entlassung war überfällig»
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 26.11.2009
Artikel zum Thema
- Widmer-Schlumpf lässt Polanski auf Freilassung hoffen
- Experte: Im Vergleich mit Hirschmann kommt Polanski schlecht weg
Stichworte
Herr Vischer, das Bundesstrafgericht hat heute Regisseur Roman Polanski gegen Kaution freigelassen.
Das war auch höchste Zeit!
Wieso höchste Zeit?
Er hätte schon längst freigelassen werden müssen. Der aktuelle Entscheid, ihn gegen Kaution zu entlassen, ist also überfällig. Vom Bundesamt für Justiz erwarte ich aber noch eine Erklärung, ob man den Roman Polanski auch dann festgenommen hätte, wenn man frühzeitig gewusst hätte, dass ihm in den USA bloss eine 2-jährige Gefängnisstrafe droht. Ich habe dazu eine Frage für die Fragestunde vom kommenden Montag hinterlegt.
Die Kaution wurde vom Bundestrafgericht auf 4,5 Millionen Franken festgelegt. Ist das nicht eine ungewöhnlich hohe Summe?
Ich halte die Höhe der Kaution in diesem Falle für angemessen. Dieser Entscheid könnte eine Signalwirkung haben. Angeschuldigte müssen nicht mehr in U-Haft verweilen, sondern kommen auch real gegen Kaution auf freien Fuss. Zudem sind offenbar Fussfesseln vorgesehen, eher ein Novum in der Schweiz.
Reiche Angeschuldigte wie Roman Polanski sind da aber im Vorteil?
Ja, das ist so. Das liegt aber schon in der gesetzlichen Anlage begründet. Aber Roman Polanski hätte man nach Eintreffen des endgültigen Auslieferungsbegehrens aus der Haft
entlassen müssen.
Das hat man aber nicht getan.
Seither ist die Auslieferungshaft eben auch unverhältnismässig, weil nur mehr eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren zu Gebote steht. Real wird die Strafe bestimmt tiefer sein, angesichts der langen Dauer seit der Tat und des Umstandes, dass schon in den USA einige Zeit angerechnet werden muss. Ich vermute mal, das haben auch die Richter in Bellinzona so gesehen. Sie hätten kaum einen solchen Entscheid getroffen, wenn Polanski in den Vereinigten Staaten eine lebenslängliche Strafe erwartet hätte. Das Gericht schreibt ja in seinem Entscheid, das weiterhin eine grosse Fluchtgefahr besteht.
Noch ist Roman Polanski aber nicht frei. Das Bundesamt für Justiz behält sich vor, gegen den Entscheid des Bundesstrafgericht beim Bundesgericht zu rekurrieren.
Das Bundesamt für Justiz würde sich mit einem solchen Schritt definitiv zur Lachnummer der Nation machen. Jetzt kann es noch mit einem blauen Auge davon kommen.
(baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.11.2009, 10:33 Uhr
Schweiz
Schweiz
Meistgelesen in der Rubrik Schweiz
Umfrage
Erst Metropolitanregion dann Kantonslobbyist – und nun eine parlamentarische Gruppe: Die Region Basel will in Bern besser gehört werden. Braucht es diese neue Organisation?




























