Schweiz

Private Bahnpolizei: Festnahmen und Aussacken nicht erlaubt

Der Nationalrat hat entschieden, die Kompetenzen von privaten Sicherheitsdiensten bei den Bahnen zu beschneiden – gegen den Willen ein bürgerlichen Minderheit.

Aufsicht über die Passagiere: Bahnpolizisten kontrollieren den Ausgangsbereich eines Zürcher S-Bahn-Wagens (gestellte Aufnahme).

Aufsicht über die Passagiere: Bahnpolizisten kontrollieren den Ausgangsbereich eines Zürcher S-Bahn-Wagens (gestellte Aufnahme).
Bild: Keystone

Mit dieser Entscheidung, die heute bei der Debatte über die Bahnreform 2 getroffen wurde, ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Zuvor hatte er in einer ersten Fassung der Bahnpolizei noch weiterreichende Handlungsrechte geben wollen.

SVP-Vertreter: Argumente für mehr Kompetenzen

Eine bürgerliche Minderheit wollte am ursprünglichen Beschluss festhalten. Die Reisenden erwarteten von den Polizisten Kompetenz und die Möglichkeit zum angemessenem Handeln, sagte Max Binder (SVP/ZH). Für reine Sicherheitsdienste würde sich kein voll ausgebildeter Polizist rekrutieren lassen.

Mehrere Rednerinnen und Redner, darunter auch Verkehrsminister Moritz Leuenberger, wiesen auf drohende Rechtsunsicherheiten hin. Offen sei etwa die Frage, was «vorläufig festnehmen» genau bedeute und wann Verdächtige an die Polizei übergeben werden müssten. Zudem sei unklar, bei Verletzung welcher Gesetze die Bahnpolizei einschreiten könne.

Leuenberger: Schusswaffenverbot in die Verordnung

Der Rat stritt auch darüber, ob die Bahnpolizisten Waffen tragen sollen oder nicht. Für Bedenken sorgte vor allem das Szenario eines Schusswaffeneinsatzes in einem überfüllten Zug. Waffen trügen nicht zur Sicherheit, sondern zum Risiko im öffentlichen Verkehr bei, sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Ein Polizist ohne Schusswaffe sei kein Polizist, hielt Binder dagegen.

Mit 101 zu 60 Stimmen beschloss der Rat schliesslich, den Entscheid dem Bundesrat zu überlassen. Leuenberger sicherte den Kritikern zu, dass der Bundesrat ein Schusswaffenverbot in der Verordnung festschreiben werde. Nur könne er nicht garantieren, dass dieses ewig halten werde. Bei einer veränderten politischen Situation könnten solche Grundsätze rasch ins Wanken geraten.

Das Gesetz über die Sicherheitsorgane in Transportunternehmen gehört zu den rasch realisierbaren Teilen der Bahnreform 2, die das Parlament im Jahr 2005 zurückgewiesen hatte. Die Auslagerung der polizeilichen Aufgaben an Private wurde bereits zuvor beschlossen. (raa/sda/)

Erstellt: 05.03.2009, 09:26 Uhr

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14 Kommentare

Urs Roth

05.05.2009, 17:02 Uhr
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An alle Besserwissen. Liest doch bitte mal im Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei vom 18. Februar 1878 den Art. 12 abs. 2. Dort ist ganz klar geregelt das die Bahnpolizei der Kantonspolizei gleich gestellt ist. Zudem rennt doch jeder zur BAPO wen Sie ein problem haben. Also braucht doch lieber die 117 Antworten


Vreni Meier

06.03.2009, 20:01 Uhr
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Bin selbst SBB-Mitarbeiter + froh das es die BAPO gibt. Zudem find ich es eine Frechheit des Staates,egal, ob Privat oder nicht Privat,die BAPO ist immernoch die BahnPOLIZEI! Die ganze Autorität,auch die von den anderen Polizisten wird untergraben,sollte dies in Zukunft für diesen Staat wirklich das Richtige sein? Sie sind nicht ausgebildet?!Sie erhalten die selbe Schulung wie andere Polizisten!! Antworten


Paul Schwarzer

05.03.2009, 18:47 Uhr
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Wie wärs wenn das feige Schweizer Volk mal etwas Eigeninitiative hätte und das Maul auch mal so aufmachen würde wie hier in den Kommentaren? Ist schwer nicht, aber da halten wir uns lieber zurück aus Angst und geben immer den Linken und Netten Schuld.. Pervers!! Antworten


Max Kuhn

05.03.2009, 15:29 Uhr
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@Fr. Lörtscher: Ich habe keinen Grund eine solche Geschichte zu erfinden. Können Sie mir denn beweisen, dass es nicht so war? Nun vielleicht wären diese Ereignisse sogar von einer der 100en Überwachungskameras im HB aufgezeichnet worden. Mittlerweile sind diese Bänder aber schon lange wieder überschrieben. Antworten


Peter Steiner

05.03.2009, 14:29 Uhr
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Lex Securitrans. Die SBB wollte anfangs unbedingt den Status Quo (private Bahnpolizei) halten. Jetzt hat sie die Quittung. Die Bahnpolizei hat in Zukunft zu Recht keine Kompetenzen, da sie privat sein könnte. Das ist gut so. Ueberhaupt, wie unabhängig sollte eine Polizei sein können, deren Lohn die Bahn zahlt? Jetzt ist es ein besserer Sicherheitsdienst. Damit muss man leben. Antworten


Patrick Frei

05.03.2009, 14:23 Uhr
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Diese Scheinpolizisten sind mit Besen und Schaufel auszurüsten, da habe ich in Zukunft als SBB-GA-Besitzer wenigstens einen Nutzen! Polizeiaufgaben müssen von entstprechend ausgebildetem Personal sichergestellt werden!! @ Max Kuhn: Solche Vorfälle unbedingt zeitnah und über Notruf (117) der Polizei melden!!! Antworten


Klaus Keller

05.03.2009, 13:12 Uhr
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Gut so! Weg mit dem Bullenstaat, Piste frei für unsere Vermummten und Chaoten! Sachbeschädigungen sind letztendlich wirtschaftsförderliche Massnahmen, und die verprügelten Passagiere steigern die Umsätze im medizinischen Sektor. Auch braucht es dann mehr Sozial- und Jugendarbeiter, um die Prügler und die Verprügelten zu betreuen. Ich fordere mehr Care-Teams auf Steuerzahlerkosten! Freiheit total! Antworten


Hedy Lörtscher

05.03.2009, 13:12 Uhr
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@Max Kuhn Beweisen Sie ihre Aussage oder seien sie still! @ erni schwarz Sie haben sowas von Recht. Antworten


Max Kuhn

05.03.2009, 12:44 Uhr
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Zum Glück! Die Bahnpolizei kann ich nicht so gut beurteilen. Hingegen ist die Securitrans die eine Tochter der Securitas ist (wie auch die Bahnpolizei) als Schlägertrupp bekannt. Tätlichkeiten, massive Drohungen sowie provokatives Verhalten (jemandem im vorbeigehen das Bein stellen) habe ich bereits mehrfach beobachtet und einmal selber erlebt. Sowas darf nicht sein!!! Antworten


erni schwarz

05.03.2009, 12:19 Uhr
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Darf sich die Bahnpolizei wenigstens abschlagen lassen? Wie immer alle Rechte den Täter!!! Danke den Linken und Netten Antworten


Heinz Tanner

05.03.2009, 11:41 Uhr
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Aussackung bedeutet die Kontrolle und Durchsicht der am Leib getragenen Kleider und Effekten einer Person anlässlich einer polizeilichen Massnahme, Antworten


David Noel

05.03.2009, 11:21 Uhr
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Absurd. Man stelle sich vor, dass ein Täter jemanden mit einem Messer im Zug ausraubt, oder gar töten will. Das einzige was ein nun anwesender Bahnpolizist tun kann, ist zu schauen. Denn der Polizeimehrzweckstock ist im Kampf gegen ein Messer völlig ungeignet. Aber die Sicherheitsangestellten können ja via Funk Hilfe anfordern und die Leiche, bzw. das Opfer 20min später am nächsten Bhf. übergeben. Antworten


Thomas Widmer

05.03.2009, 11:18 Uhr
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Anstatt die Angestellten mit Kompetenzen auszustatten um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten bringen es unsere "Volksvertreter" wieder fertig diese arbeit lächerlich zu machen und die Mitarbeiter zu "Pausenclowns" zu degradieren. Antworten


pit almeida

05.03.2009, 10:21 Uhr
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"aussacken". was ist das? wird leider im artikel nicht erwähnt. Antworten



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