Private Bahnpolizei: Festnahmen und Aussacken nicht erlaubt

Aktualisiert am 05.03.2009 14 Kommentare

Der Nationalrat hat entschieden, die Kompetenzen von privaten Sicherheitsdiensten bei den Bahnen zu beschneiden – gegen den Willen ein bürgerlichen Minderheit.

Aufsicht über die Passagiere: Bahnpolizisten kontrollieren den Ausgangsbereich eines Zürcher S-Bahn-Wagens (gestellte Aufnahme).

Aufsicht über die Passagiere: Bahnpolizisten kontrollieren den Ausgangsbereich eines Zürcher S-Bahn-Wagens (gestellte Aufnahme).
Bild: Keystone

Mit dieser Entscheidung, die heute bei der Debatte über die Bahnreform 2 getroffen wurde, ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Zuvor hatte er in einer ersten Fassung der Bahnpolizei noch weiterreichende Handlungsrechte geben wollen.

SVP-Vertreter: Argumente für mehr Kompetenzen

Eine bürgerliche Minderheit wollte am ursprünglichen Beschluss festhalten. Die Reisenden erwarteten von den Polizisten Kompetenz und die Möglichkeit zum angemessenem Handeln, sagte Max Binder (SVP/ZH). Für reine Sicherheitsdienste würde sich kein voll ausgebildeter Polizist rekrutieren lassen.

Mehrere Rednerinnen und Redner, darunter auch Verkehrsminister Moritz Leuenberger, wiesen auf drohende Rechtsunsicherheiten hin. Offen sei etwa die Frage, was «vorläufig festnehmen» genau bedeute und wann Verdächtige an die Polizei übergeben werden müssten. Zudem sei unklar, bei Verletzung welcher Gesetze die Bahnpolizei einschreiten könne.

Leuenberger: Schusswaffenverbot in die Verordnung

Der Rat stritt auch darüber, ob die Bahnpolizisten Waffen tragen sollen oder nicht. Für Bedenken sorgte vor allem das Szenario eines Schusswaffeneinsatzes in einem überfüllten Zug. Waffen trügen nicht zur Sicherheit, sondern zum Risiko im öffentlichen Verkehr bei, sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Ein Polizist ohne Schusswaffe sei kein Polizist, hielt Binder dagegen.

Mit 101 zu 60 Stimmen beschloss der Rat schliesslich, den Entscheid dem Bundesrat zu überlassen. Leuenberger sicherte den Kritikern zu, dass der Bundesrat ein Schusswaffenverbot in der Verordnung festschreiben werde. Nur könne er nicht garantieren, dass dieses ewig halten werde. Bei einer veränderten politischen Situation könnten solche Grundsätze rasch ins Wanken geraten.

Das Gesetz über die Sicherheitsorgane in Transportunternehmen gehört zu den rasch realisierbaren Teilen der Bahnreform 2, die das Parlament im Jahr 2005 zurückgewiesen hatte. Die Auslagerung der polizeilichen Aufgaben an Private wurde bereits zuvor beschlossen. (raa/sda)

Erstellt: 05.03.2009, 09:26 Uhr

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14 Kommentare

pit almeida

05.03.2009, 10:21 Uhr
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"aussacken". was ist das? wird leider im artikel nicht erwähnt. Antworten


Thomas Widmer

05.03.2009, 11:18 Uhr
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Anstatt die Angestellten mit Kompetenzen auszustatten um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten bringen es unsere "Volksvertreter" wieder fertig diese arbeit lächerlich zu machen und die Mitarbeiter zu "Pausenclowns" zu degradieren. Antworten



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