Rauchverbot umgangen – Wirt muss 1810 Franken Busse zahlen

Aktualisiert am 08.03.2010

Im ersten Stock ist rauchfrei, im Parterre darf gepafft werden: Ein Wirt im bündnerischen Schiers interpretierte das Rauchverbot laut Gericht falsch. Dafür wurde er nun gebüsst.

In welchem Raum darf geraucht werden? Prättigauerhof in Schiers GR.

In welchem Raum darf geraucht werden? Prättigauerhof in Schiers GR.

Das Rauchverbot stösst bei vielen Wirten auf Ablehnung. So auch bei Thomas Meier vom Prättigauerhof in Schiers GR. Wohl oder übel hat er vor zwei Jahren, als im Kanton Graubünden das neue Gesundheitsgesetz in Kraft getreten ist, einen Raucherraum von den übrigen Räumen abgetrennt, wie «Blick» und «Südostschweiz» schreiben: Im Parterre gibt es einen Raucherraum mit 30 Quadratmeter Fläche und einen grösseren Nichtraucherbereich. Im erstem Stock in den drei bedienten Räumen der Beiz darf ebenfalls nicht geraucht werden. «So war auch die 30-Prozent-Regel erfüllt», sagt der Wirt.

Alles in Ordnung, möchte man meinen – das neue Gesetz besagt, dass nur noch in Nebenräumen geraucht werden darf und dass diese nicht mehr als 30 Prozent der Gesamtfläche ausmachen dürfen. Doch der 59-jährige Meier hat einen langen Kampf mit den Behörden hinter sich, denn die Gemeinde ist anderer Meinung. Sie büsst Meier mit 80 Franken und 60 Franken Verfahrenskosten.

Gang vors Kantonsgericht

Das will der Wirt jedoch nicht akzeptieren und geht vors Kantonsgericht. Am 11. Januar spricht dieses sein Urteil: Das Parterre sei der Hauptraum. Meier muss die 80 Franken Busse bezahlen inklusive Verfahrenkosten von 1730 Franken; Macht zusammen 1810 Franken. «Das ist doch eine Hexenjagd. Erstens ist nirgends definiert, was genau ein Nebenraum ist – und zweitens hatte ich 25 Prozent der Fläche», sagt Meier im «Blick». Das Rauchverbot mache die Gemeinschaft kaputt. (cha)

Erstellt: 08.03.2010, 10:33 Uhr

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