Schweiz

Reiche Ausländer werden zur Kasse gebeten

Aktualisiert am 24.09.2012 45 Kommentare

Der Trend setzt sich fort: Bern und Basel-Landschaft reihen sich in jene Kantone ein, die vermögende Ausländer stärker besteuern werden.

Höhere Steuern für vermögende Ausländer im Kanton Bern: Chalet des französischen Sängers Johnny Hallyday in Gstaad.

Höhere Steuern für vermögende Ausländer im Kanton Bern: Chalet des französischen Sängers Johnny Hallyday in Gstaad.
Bild: Keystone

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Baselland schafft die Pauschalsteuer für reiche Ausländer ab, der Kanton Bern erhöht die Hürden – dies haben die Stimmberechtigten entschieden. In beiden Kantonen zusammen sind rund 240 Ausländer betroffen. Gstaad und weitere Berner Oberländer Gemeinden wollten an den Privilegien für Gutbetuchte festhalten.

Bereits im Wahlkampf kam der heftigste Widerstand gegen die Initiative «Faire Steuern – Für Familien», welche die Pauschalsteuer abschaffen wollte, aus dem Berner Oberland. In der Region rund um Gstaad leben die meisten Pauschalbesteuerten im Kanton. Und die Einheimischen leben ganz gut von den Aufträgen der reichen Ausländer.

In der Region ging deshalb die Angst um, mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung könnten auch die reichen Ausländer verschwinden. Der Erhalt von bis zu 2000 Arbeitsplätzen war eines der vielzitierten Argumente im bisweilen gehässig geführten Abstimmungskampf.

Die Initianten aus dem Mitte-links-Lager betonten, die Pauschalbesteuerung sei ungerecht und mache den Kanton Bern zum Paradies für Steuerflüchtlinge.

Fast 92 Prozent Nein in Gstaad

Um die Steuer zu retten, stellte das Kantonsparlament der Initiative einen Gegenvorschlag zur Seite, der die Einkommensgrenze auf 400'000 Franken anhebt. Dadurch müssen voraussichtlich rund 80 Prozent der Pauschalbesteuerten künftig mehr Steuern bezahlen. Insgesamt werden im Kanton Bern rund 220 Ausländer pauschalbesteuert.

Die Stimmberechtigten sagten am Sonntag mit 143'596 gegen 128'074 Stimmen ja zum Gegenvorschlag. Die Initiative wurde mit 182'850 gegen 92'283 Stimmen abgelehnt. In der Stichfrage kam der Gegenvorschlag auf 174'950 Stimmen, was 65,7 Prozent entspricht. Die Stimmbeteiligung lag bei 37,4 Prozent.

Allerdings lehnten drei der vier Wahlkreise des Berner Oberlands sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Die Gemeinde Saanen, zu der Gstaad gehört, lehnte die Initiative gar mit 2370 Nein- gegen lediglich 207 Ja-Stimmen ab. Das entspricht einem Nein-Anteil von 91,96 Prozent. Den Gegenvorschlag schickten sie mit 2060 Nein zu 485 Stimmen bachab.

16 Personen zahlen 1,7 Millionen

Anders entschieden haben die Stimmberechtigten in Baselland: Sie schafften die Pauschalbesteuerung vollständig ab. Mit 39'861 zu 24'967 Stimmen (61,49 Prozent Ja) nahmen sie die SP-Initiative «Schluss mit den Steuerprivilegien» an.

Den Gegenvorschlag von Regierung und Parlament hingegen - er wollte wie in Bern die Hürden erhöhen - lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 36,26 Prozent.

Die SP führte gegen die Steuerprivilegien für begüterte Ausländer die Steuergerechtigkeit ins Feld. Die Regierung befürchtete bei einer Abschaffung jedoch Nachteile im Standortwettbewerb. Im Kanton Baselland werden derzeit 16 Personen pauschalbesteuert, die zusammen rund 1,7 Millionen Franken Staats- und Gemeindesteuer zahlen.

Höhere Hürden auch für Bundessteuer

Die Pauschalbesteuerung wurde seit 2009 in drei Kantonen ganz abgeschafft: in Zürich, Schaffhausen und Appenzell-Ausserrhoden. In Basel-Stadt strich das Kantonsparlament am vergangenen Mittwoch die Pauschalsteuer ebenfalls – formal läuft allerdings noch die Referendumsfrist. Zudem haben drei weitere Kantone die Pauschalsteuer verschärft: Luzern, St. Gallen und Thurgau.

Auf Bundesebene ist eine Vorlage zur Verschärfung dieser Besteuerungsart in den eidgenössischen Räten hängig. Die Pauschalsteuer soll - mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren – erhöht werden. Für die direkte Bundessteuer soll künftig ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken gelten.

Nach dem Ständerat hat sich am vergangenen Donnerstag auch der Nationalrat mit der Vorlage befasst. Sie ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom kommenden Freitag. (mrs/sda)

Erstellt: 23.09.2012, 18:26 Uhr

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45 Kommentare

Thomas Meier

23.09.2012, 18:41 Uhr
Melden 192 Empfehlung 0

Ich finde es sollte gar keinen Unterschied mehr geben zwischen ausländischem oder inländischem Steuersubjekt. Ich als Schweizer komme mir sonst als "Knülch" vor, wenn ich Ausländer quersubventionieren muss. Jeder ist vor dem Gesetze gleich. Punkt. Antworten


Rolf Löber

23.09.2012, 18:45 Uhr
Melden 173 Empfehlung 0

Was heisst da ungemütlich? Die Normalbürgerinnen und -Bürger haben es diesbezüglich auch nicht besonders gemütlich. Bei reichen Ausländern verbleibt nach Bezahlen der Steuern aber sicher noch genügend Geld, um davon nach wie vor "ordentlich" leben zu können... Für die Steuergerechtigkeit ist es unabdingbar, dass alle in der Schweiz Lebenden nach ihrer diesbezüglichen Situation besteuert werden Antworten



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