Schweiz

Risiko deutlich zu gross für Geothermie in Basel

Aktualisiert am 10.12.2009 3 Kommentare

Der Basler Erdwärme-Traum ist wohl ausgeträumt: Nach der am Donnerstag publizierten Geothermie-Risikoanalyse ist die Gefahr für Erdbeben und Gebäudeschäden bei Bau und Betrieb zu gross.

Die Risikoanalyse kommt zum Schluss, dass der Standort Basel für eine Geothermienutzung in grosser Tiefe «ungünstig» sei.

Die Risikoanalyse kommt zum Schluss, dass der Standort Basel für eine Geothermienutzung in grosser Tiefe «ungünstig» sei.
Bild: Keystone

Eingepresstes Wasser hätte Wärme aus 5000 Metern Tiefe nutzbar machen sollen. Die zu erwartenden Sachschäden seien «gemäss dem Massstab der Störfallverordnung hinsichtlich der Häufigkeit des Auftretens und der Schadenssumme als nicht akzeptabel zu beurteilen», bilanziert die Kurzfassung der seismischen Risikoanalyse. Dazu haben sechs Firmen Messdaten und Modelle ausgewertet, mit Kosten von rund einer Millionen Franken.

Die Analyse in Auftrag gegeben hatte der Kanton Basel-Stadt nach spürbaren Erdbeben vom Dezember 2006, welche die Bevölkerung erschreckt hatten. Nach jenen Stössen bis zur Stärke 3,4 wurde das Projekt auf Eis gelegt. Eine Versicherung bezahlte in der Folge rund neun Millionen Fr. für zahlreiche kleinere Gebäudeschäden.

Ungünstiger Standort

Die Risikoanalyse kommt nun zum Schluss, dass der Standort Basel für eine Geothermienutzung in grosser Tiefe in kristallinem Gestein schlicht «ungünstig» sei. Geplant war, via zwei Bohrlöcher Wasser quer durch Tiefenfels zu pressen und dabei auf so hohe Temperaturen aufzuheizen, dass die grüne Wärme rentabel genutzt werden kann.

Zwar seien wegen dem Pionierprojekt keine Gross-Erdbeben zu erwarten wie im Jahr 1356, als die Stadt Basel in Schutt und Asche gelegt worden war. Ebensowenig seien Infrastrukturbauten bedroht und Menschen gefährdet. Aufbau und Betrieb könnten aber insgesamt 200 Beben auslösen mit Stärken bis zu 4,5 - also heftiger als 2006.

Allein für den Aufbau, also während der Klüftung des Tiefengesteins mittels Wasserdruck, sei bei einem 12-km-Radius eine Schadensumme von etwa 40 Millionen Franken wahrscheinlich. Dass diese Summe gar über 600 Millionen Franken geht, sei zu etwa 15 Prozent wahrscheinlich. Und während den 30 Jahren Betrieb sei mit etwa 6 Millionen Franken Schäden im Jahr zu rechnen.

Teurer Scherbenhaufen

Die Träger des Pionierprojekts stehen mit dieser Risikoanalyse vor einem Scherbenhaufen: Die gewonnenen Erkenntnisse sind in der Tat wertvoll, wurden inzwischen doch rund 56 Millionen Franken ausgegeben. Ob sie jedoch kommerzialisiert werden können, ist offen. Zu weniger tiefen Bohrungen und anderen Standorten sagt die Analyse nichts.

Von den bisher insgesamt 56 Millionen Franken Investionen ins Basler Geothermie-Projekt stammen 28 Millionen vom Kanton. Eine Fortsetzung wird nun auf gegen 120 Millionen geschätzt - einst geplant waren 80 Millionen Franken. Basel-Stadt hält 41,3 Prozent an der Projektträgerin Geopower AG; auch Zürich ist in geringem Mass beteiligt.

Die Risikoanalyse wurde just noch publiziert, bevor am Dienstag der Strafgerichtsprozess zu den Geothermie-Erdbeben beginnt. Angeklagt ist einzig der Chef der Bohrfirma. Ihm wird Sachbeschädigung und Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes vorgeworfen. Dem Projekt waren mehrere Studien auch zum Risiko vorausgegangen. (amu/sda)

Erstellt: 10.12.2009, 16:06 Uhr

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3 Kommentare

Thomas Bär

10.12.2009, 17:23 Uhr
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Gut gemeint ist häufig nicht gut genug. Hätte man diese Erkenntnis nicht billiger haben können? In Deutschland bahnt sich übrigens beim Solarstrom ein ähnliches Desaster an. Die (viel zu hohe) Einspeisevergütung war ja gut gemeint, bloss ist sie bald unbezahlbar. Mit gutem Willen alleine produziert man längerfristig keinen Strom. Deshalb schon heute: JA zu AKW-Ersatzbauten. Antworten


maurus candrian

10.12.2009, 22:55 Uhr
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den chef der bohrfirma anzuklagen, ist ein völliger witz. diese person ist nur auftragnehmer. die massgeblichen entscheidungen wurden allesamt andernorts getroffen, nämlich bei den zuständigen behörden sowie stadt- und regierungsräten. wenn überhaupt jemand anzuklagen ist, dann diese personen. Antworten



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