Schweiz
SBB und Bund streiten sich wegen Pensionskassengeldern
Aktualisiert am 20.08.2012 12 Kommentare
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Der Bund und die SBB haben offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Verwendung von Mitteln des regionalen Personenverkehrs für die Sanierung der SBB-Pensionskasse. Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben die SBB das Bundesverwaltungsgericht angerufen.
Die SBB und das Bundesamt für Verkehr (BAV) bestätigten einen entsprechenden Bericht des «St. Galler Tagblatts». Hintergrund der SBB-Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ist ein Entscheid des BAV, die Zahlungen für den regionalen Personenverkehr an die SBB für das Jahr 2012 um 4,5 Millionen Franken zu kürzen.
BAV will 4,5 Millionen weniger bezahlen
Für die Sanierung der an chronischer Unterdeckung leidenden SBB-Pensionskasse hatte das Parlament letztes Jahr 1,2 Milliarden Franken bewilligt. Nachforderungen seitens der SBB wurden im Rahmen dieser Vereinbarung explizit ausgeschlossen. Nun wirft der Bund den SBB vor, diese Abmachung zu unterlaufen.
Insgesamt machten die SBB in ihrem Budget für den regionalen Personenverkehr für 2012 Kosten von 13 Millionen Franken für die Ausfinanzierung der Pensionskasse geltend. Bei 4,5 Millionen davon handelt es sich um rein wirtschaftliche Sanierungsbeiträge, die gemäss BAV nicht zulässig sind. Nach der Kürzung durch das BAV würden die SBB nur 8,5 Millionen Franken erhalten.
Die SBB beurteilen die Situation anders, wie SBB-Sprecher Daniel Bach sagte. Die SBB möchten, dass alle Bahnen gleich behandelt werden. Denn für die Pensionskassen der Privatbahnen sind wirtschaftliche Sanierungsbeiträge über das Budget des regionalen Personenverkehrs unter gewissen Umständen zulässig.
«SBB nicht vergleichbar mit Privatbahnen»
Laut BAV-Sprecher Windlinger ist die Situation der SBB jedoch nicht mit jener der Privatbahnen vergleichbar, da der Bund bei Privatbahnen nicht direkt mit grösseren Einmalzahlungen bei der Sanierung der Pensionskassen mitgewirkt hat. Das Parlament hatte es letztes Jahr abgelehnt, neben der SBB auch die ebenfalls angeschlagenen Pensionskassen der Privatbahnen zu unterstützen.
Wirtschaftliche Sanierungsbeiträge via den regionalen Personenverkehr kämen auch bei Privatbahnen erst in Frage, wenn diese alle möglichen Massnahmen wie die Auflösung der Reserven ausgeschöpft hätten. Zudem werde üblicherweise eine Mitbeteiligung der Kantone vorausgesetzt. Aus den erwähnten Gründen sei eine Gleichbehandlung nicht möglich, sagte Windlinger. (fko/sda)
Erstellt: 20.08.2012, 17:25 Uhr
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12 Kommentare
Wie wäre es mit Lohnkürzungen in den Manager-Etagen um 20%. Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Nicht als „Zeichensetzung“ oder als "mit guten Beispiel vorangehen“, sondern vor allem aus der Verantwortung und den entsprechenden Konsequenzen heraus! Antworten
So so. SBB braucht "noch mehr" Geld, um die Pensionskassen zu sanieren. Und was ist mit den armen Schlucker, bei denen der Bund kein Steuergeld bezahlt?
Die SBB-Manager sollten weniger einkassieren, welche dieses Problem herbei geführt haben. Wenn dies der Fall wäre, dann löst sich das Problem von ALLEINE!!!
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