Schmerzkranke müssen um die IV-Rente fürchten

Von Daniel Friedli. Aktualisiert am 08.06.2009 23 Kommentare

Der Bundesrat ist gewillt, IV-Bezügern mit unerklärbaren Schmerzen die Rente zu kürzen. Es geht um rund 4000 Rentner – und Ausgaben von zwei Milliarden Franken.

Im März haben sie noch aufgeatmet. Nun müssen die rund 4000 Menschen, die in der Schweiz wegen diffuser Schmerzen eine IV-Rente erhalten, plötzlich wieder um ihre Leistungen fürchten. Denn der Bundesrat ist gewillt, ihre Ansprüche nachträglich in Frage zu stellen.

Dabei geht es um eine Frage, über die schon seit Jahren gestritten wird: Berechtigen medizinisch unerklärbare Schmerzen – sogenannte somatoforme Schmerzstörungen – zu einer IV-Rente oder nicht? Lange wurde die Frage bejaht, bis das Bundesgericht 2004 in einem Grundsatzentscheid den Anspruch verweigerte. Offen blieb aber, was mit den Menschen passiert, die zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rente erhielten. Und sie wurden eben im März von den Richtern noch geschützt: Man dürfe ihnen die Renten nicht wegnehmen, wenn sich ihr Gesundheitszustand nicht gebessert habe.

SVP macht Druck

Dabei wollte es die SVP nicht bewenden lassen. Sie verlangte per Motion umgehend eine Gesetzesänderung, um die Renten von Schmerzkranken auch nachträglich überprüfen und streichen zu können. Dazu ist der Bundesrat nun bereit. Er empfiehlt die Motion zur Annahme und will das Anliegen in der 6. IV-Revision anpacken. Wie Rolf Camenzind, Sprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), erklärt, geht es bei dieser Revision ganz grundsätzlich darum, aktuelle IV-Bezüger wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Erklärte Absicht ist es, diesen Grundsatz auch auf Schmerzkranke anzuwenden. «Alte Renten sollen dabei nach den gleichen Kriterien überprüft werden wie neue Gesuche», sagt Camenzind.

Andere Perspektiven gesucht

Wenig Verständnis dafür hat SP-Nationalrätin Silvia Schenker. Sie erachtet die Chancen auf eine Wiedereingliederung in diesen Fällen als gering, ebenso das Sparpotenzial. Dem widerspricht aber der Schwyzer IV-Leiter Andreas Dummermuth. «Die Änderung kann einen markanten Sparbeitrag bringen», ist er überzeugt. Tatsächlich geht das BSV davon aus, dass die 4000 betroffenen Rentner jährlich IVLeistungen von 100 Millionen Franken beziehen. Hochgerechnet auf die gesamte Bezugsdauer ergibt dies ein Einsparpotenzial von zwei Milliarden Franken.

Darum begrüsst auch Stefan Ritler, der Präsident der IV-Stellen-Konferenz, dass der Bundesrat aktiv wird. Nur dürfe man nicht einfach Renten kürzen, ohne den Betroffenen andere Perspektiven zu bieten, fügt er an. Dessen ist man sich beim BSV bewusst: «Wir haben eine Mitverantwortung, dass diese Leute wieder in den Arbeitsmarkt finden», sagt Rolf Camenzind.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 08.06.2009, 23:44 Uhr

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23 Kommentare

Urs Huggentobler

09.06.2009, 08:57 Uhr
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Zu beachten ist, dass hier nur diejenigen gemeint sind, die durch massive Beanspruchung des Gesundheitswesens versuchen, ihr Kranksein zu beweisen, bei denen aber durch keinerlei Abklärungen irgendeine Pathologie nachgewiesen werden konnte. Letztlich bleiben nur subjektive Beschwerden ohne irgendein einleuchtendes Krankheitsgeschehen. Reines Gejammer rechtfertigt keine IV-Rente (siehe Gesetz etc.) Antworten


Hans Zimmerli

09.06.2009, 05:27 Uhr
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Die Wirtschaft will keine Kranke und Behinderte und sowieso keine Scheinkranken. Die werden alle zuletzt der Fürsorge der Gemeinden übergeben. Das ist Fakt und Punkt. Man sieht auch hier wieder, wie theoretischt das bürgerliche Parlament denkt und handelt. Zuerst das Geld und dann die Würde des Menschen. So denken auch die UBS Bänker. Das ist Willkür und Menschenverachtend pur. Antworten



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