Schweiz

Sie bleibt ein Leben lang bestraft

Von Fabian Sommer. Aktualisiert am 15.04.2009

Weil sie als 17-Jährige schwanger wurde, kam Ursula Biondi 1966 ins Gefängnis. Ein Film zeigt ihr Schicksal. Und SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr kämpft für die Rehabilitation von «administrativ Versorgten» wie Biondi.

Schwangerschaft als Verbrechen: Ursula Biondi 1967 mit ihrem Sohn Boris in der Strafanstalt Hindelbank.

Schwangerschaft als Verbrechen: Ursula Biondi 1967 mit ihrem Sohn Boris in der Strafanstalt Hindelbank. (Bild: SF/zvg)

«Reporter»

«Ein Leben lang bestraft – das Leiden der administrativ versorgten Ursula Biondi» wird heute um 22.20 Uhr auf SF 1 ausgestrahlt.

Ursula Biondi war knapp 17 Jahre jung, als sie in der Strafanstalt Hindelbank auf Hofgang war. Neben ihr lief eine Frau, die ihrem Onkel den Schädel eingeschlagen, eine Reihe weiter hinten eine, die ihren Mann getötet hatte. In Hindelbank sah Biondi auch eine Frau, die sich die Pulsader aufgeschnitten hatte und tot am Boden lag.

Die Flucht ins Ausland

Ursula Biondi wurde 1966 nicht eingesperrt, weil sie jemanden ausgeraubt oder ermordet hatte. Sie kam ins Gefängnis, weil sie sich als 16-Jährige in einen geschiedenen, 7 Jahre älteren Mann verliebt hatte, schwanger wurde und mit ihm ins Ausland flüchtete. Dem Mann war nach der Scheidung ein zweijähriges Eheverbot auferlegt worden. Damals galt in der Schweiz auch das Konkubinatsverbot. Er durfte sich also nicht binden, schon gar nicht mit einer 16-Jährigen. Interpol fahndete nach dem Paar, in Genua griff die Polizei die beiden schliesslich auf. Der Mann kam hinter Gitter, Ursula Biondi wurde von der Vormundschaftsbehörde als «erzieherische Massnahme» in die Strafanstalt Hindelbank gesteckt. Geschlossene Erziehungseinrichtungen für Mädchen, wie sie heute üblich sind, gab es nicht.

Die Zürcherin Biondi blieb ein Jahr lang eingesperrt, gebar in Hindelbank ihren Sohn. Als sie ihre Wehen bekam, mussten die Gefangenen mit Schuhen auf die Zellentüren schlagen, damit die Wärter Hilfe holten. Das Kind wurde Biondi nach der Geburt weggenommen. Sie sah es erst nach langem Hin und Her wieder – und nur, weil sie sich weigerte, ihren Sohn zur Adoption freizugeben.

Die Angst vor dem Lift

Auch über 40 Jahre später trägt Biondi schwer an dem, was sie als Teenagerin erlebt hat. «Sie kann bis heute nicht Lift fahren, weil sie seit ihrer Zeit in der Zelle unter Klaustrophobie leidet», sagt Reporterin Astrid von Stockar auf Anfrage. Sie hat über Biondi einen eindrücklichen Film gedreht, der heute auf SF 1 läuft.

Biondi lebt heute mit ihrem zweiten Ehemann am Zürichberg, hat es gesellschaftlich geschafft. Die 60-Jährige sei eine «extrem starke und immer noch wunderschöne Frau», sagt von Stockar. Aber auch eine Frau, die ständig nahe am seelischen Abgrund lebe. «Wenn sie über ihr Schicksal spricht, bricht sie immer wieder in Tränen aus. Sie erinnert sich an das Erlebte in Hindelbank, als wäre es gestern passiert», so von Stockar. Biondi bleibe ein Leben lang bestraft.

Biondis Sohn Boris ist heute 41-jährig, verheiratet, ein erfolgreicher Unternehmer. Zu seiner Mutter pflege er ein «intensives» Verhältnis, erzählt von Stockar. Sein Vater ist vor Jahren umgekommen. Er hat seinen Sohn nie kennen gelernt.

Das Schicksal der Versorgten

Ursula Biondi ist eine von Tausenden sogenannten administrativ Versorgten in der Schweiz. Zwischen 1942 und 1981 war es üblich, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ins Gefängnis zu sperren, die keine Straftat begangen hatten.

Es reichte, wenn sie den Vormundschaftsbehörden negativ aufgefallen waren. Sie wurden meist ohne Anhörung eingewiesen. Alleine im Kanton Bern wurden so bis 1981 2700 Jugendliche weggesperrt. Es ist ein Fall bekannt, in dem ein Mädchen hinter Gitter kam, weil es ein Sexheftchen in der Wohnung liegen gelassen hatte.

«Ein dunkles Kapitel unserer Sozialgeschichte», findet die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr. Sie werde in der Sondersession Ende April eine Interpellation einreichen, sagt Fehr auf Anfrage. Darin wolle sie vom Bundesrat wissen, was dieser zur Aufarbeitung des Themas beitragen will.

Fehr will erreichen, dass Frauen wie Ursula Biondi von höchster Stelle eine Entschuldigung erhalten. «Es geht dabei um eine moralische Wiedergutmachung. Den Frauen soll gesagt werden, dass sie nicht selbst an ihrem Schicksal schuld sind.» Eine finanzielle Entschädigung fordere keine der betroffenen Frauen, die sie bisher kennen gelernt habe, sagt Fehr. (Berner Zeitung)

Erstellt: 15.04.2009, 07:30 Uhr

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