Schweiz

Skurrile Busse für LKW-Fahrer

Aktualisiert am 19.08.2011 79 Kommentare

Ein Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse dafür zahlen, dass ein lesender Fussgänger unter Drogeneinfluss gegen seinen stehenden Sattelschlepper gelaufen ist.

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Der Lastwagenfahrer war an einem Morgen im April 2008 mit seinem Sattelschlepper im Schritttempo in die Fussgängerzone der Altstadt von Winterthur gefahren. In einer Distanz von 30 Metern sah er zwei Fussgänger, die in Richtung seines Fahrzeugs unterwegs waren.

Die beiden hatten zehn Minuten zuvor ihr ärztlich verschriebenes Methadon eingenommen, zusätzlich Valium konsumiert und waren beim Laufen in ihren Lesestoff vertieft. Als die zwei Männer noch wenige Meter vom rollenden Lastwagen entfernt waren, erkannte der Lenker, dass sie sein Fahrzeug offenbar nicht bemerkt hatten.

Fussgängerverschulden spielt keine Rolle

Er brachte den Sattelschlepper sofort zum Stillstand, konnte aber nicht mehr verhindern, dass einer der Fussgänger gegen den Aufleger des nunmehr stehenden Fahrzeuges lief. Das Zürcher Obergericht sprach den Lenker wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und bestrafte ihn mit 100 Franken Busse.

Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde des Mannes bestätigt hat. Die Richter in Lausanne schliessen sich der Ansicht ihrer Zürcher Kollegen an, wonach der Lenker nicht darauf hätte vertrauen dürfen, dass der grundsätzlich vortrittsberechtigte Fussgänger sein Fahrzeug noch rechtzeitig wahrnehmen würde.

Vielmehr hätte er sich der von seinem Fahrzeug ausgehenden Gefahr bewusst sein und mit Hupen auf sich aufmerksam machen müssen. Keine Rolle spiele, ob den verunfallten Fussgänger selber ein Verschulden treffe und seine fehlende Aufmerksamkeit nun aufs Lesen oder den Drogenkonsum zurückzuführen sei.

(Urteil 6B_272/2011 vom 9.8.2011) (sam/sda)

Erstellt: 19.08.2011, 13:58 Uhr

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79 Kommentare

Fe Rothenbuehler

19.08.2011, 14:13 Uhr
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Wenn Dummheit strafbar wäre, müssten m.E. drei Bussen ausgestellt werden: 1. dem Fussgänger; 2. derjenigen Person, welcher dafür verantwortlich ist, dass die ganze Geschichte überhaupt bei der Polizei und dem Gericht gelandet ist und 3. dem Richtergremium. Trotz allem bin ich froh, haben wir keine wichtigeren Probleme. Antworten


Fischer Georg

19.08.2011, 14:15 Uhr
Melden 66 Empfehlung

Unglaublich! Unser höchstes Gericht unterstützt ein solches Urteil? Hätte er gehupt, dann hätte die Polizei ev. eine Busse wegen unnötigen Hupens bzw. Lärms verteilt. Die Richter in Lausanne sollten subito ausgewechselt werden. Antworten



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