Schweiz
Söldnerfirmen auf die Finger schauen
Das Firmenschild des Unternehmens in Basel. (Bild: Keystone )
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Das EDA unterstützt laut Bundesrätin Calmy-Rey Bemühungen um einen solchen Kodex aktiv. Die Söldnerfirmen sollten bei Verstössen direkt in die Verantwortung genommen werden, sagte Micheline Calmy-Rey in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Auch die «SonntagsZeitung» berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über solche Pläne. Beispiele seien ein Verbot von Tötungen ausser bei Notwehr, ein absolutes Folterverbot oder auch ein Verbot des Menschenhandels.
Das Verhalten der Unternehmen verändern
«Absicht ist, dass der Verhaltenskodex an sich das Verhalten der Unternehmen verändert», sagte die Aussenministerin gegenüber der «NZZ am Sonntag». Doch auch die Auftraggeber der Sicherheitsfirmen, etwa Staaten, humanitäre Organisationen oder Rohstoffunternehmen, sollten den Kodex in ihre Verträge integrieren. «Die Verletzung eines Standards im Kodex wäre dann eine Verletzung des Vertrags und würde eine Vertragsstrafe nach sich ziehen», führte Calmy-Rey aus. Opfer sollen mit dem Kodex die Möglichkeit haben, Verletzungen anzuzeigen.
Mehrere Branchenverbände, die zusammen über 100 Unternehmen vertreten, unterstützen laut Calmy-Rey die Arbeit am Kodex, der nach 18 Monaten Arbeit vor der Verabschiedung stehe. Diese Form der Selbstregulierung solle staatliche Regulierungen nicht ersetzen, sondern «sinnvoll ergänzen», sagte Calmy-Rey.
Aegis Defense Services mit Holding-Sitz in Basel
Auf Bundesebene drängt es sich für die Aussenministerin auf, eine Prüfungs- und Registrierungspflicht für Söldneruntenehmen zu prüfen. Vergangene Woche hatte bereits Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine solche Bewilligungspflicht angesprochen.
Die Bundesrätinnen machten ihre Aussagen vor dem Hintergrund, dass das britische Sicherheitsunternehmen Aegis Defense Services seinen Holding-Sitz im März in Basel eingerichtet hatte. Rechtlich gesehen verstösst diese Ansiedlung indes nicht gegen das Gesetz.
Im Mai 2008 hatte der Bundesrat entschieden, dass in der Schweiz ansässige private Sicherheitsfirmen, die in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätig sind, vorderhand nicht einer Registrierungs- und Bewilligungspflicht unterstellt werden. (raa/sda)
Erstellt: 22.08.2010, 06:35 Uhr
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