Schweiz
Sperrzonen für kriminelle Asylbewerber
Befürwortet Ausgrenzungen, solange sie nicht willkürlich angewendet werden: Beat Meiner von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. (Bild: sf)
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Neben den vielen Asylbewerbern in der Schweiz, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, gibt es immer mehr, die Gewaltakte verüben. Allein im Kanton Zürich ist die Zahl der kriminellen Asylbewerber in den letzten Jahren um 49 Prozent gestiegen.
Um diese Zahl einzudämmen, haben einige Schweizer Kantone gewisse Zonen als Sperrbereich definiert. Laut einem Bericht von «10vor10» scheint dies zur wirken. Im thurgauischen Kreuzlingen sind die Diebstähle in der Innenstadt bereits massiv zurückgegangen.
Die Thurgauer Justizbehörden haben grosse Teile der Kreuzlinger Innenstadt zur Sperrzone für kriminelle Asylbewerber erklärt. Treffen die Beamten, die regelmässig patrouillieren in der Sperrzone Asylbewerber an, die bereits Strafen begangen haben, kommt es zur sofortigen Verhaftung. Den Asylbewerbern drohen bis drei Jahre Haft. Bis Ende Juli 2012 wurden schon 154 kriminelle Asylbewerber mit einem Zutrittsverbot, einer so genannten Ausgrenzung belegt. 2010 verhängten die Behörden nur drei Mal diese scharfe Massnahme.
Diebstähle haben sich halbiert
Die Massnahme zeigt in Kreuzlingen bereits Wirkung: «Die Ladendiebstähle haben abgenommen», sagt Andreas Gachnang von der Thurgauer Kantonspolizei gegenüber der Sendung.
«Die Diebstähle haben sich halbiert gegenüber dem letzten Jahr». Die Polizei verspricht sich von den so genannten Ausgrenzungen auch eine abschreckende Wirkung. Im Asylempfangszentrum des Bundes in Kreuzlingen habe sich herumgesprochen, dass es gefährlich sei, die Innenstadt zu betreten, sagt Kantonspolizist Andreas Gachnang.
Eingrenzungen in Zürich
Auch der Kanton Luzern erlässt solche Ausgrenzungen in hoher Zahl. In diesem Jahr wurden schon gegen 154 straffällige Asylbewerber so genannte Rayonverbote erlassen. 2011 waren es 147. Und dieses Jahr bis Ende Juli schon 154.
Die Behörden im Kanton Zürich erlassen nicht nur Ausgrenzungen, sondern neu auch Eingrenzungen gegen kriminelle Asylbewerber. Es mache vor allem Sinn, Asylbewerber in Dorfgemeinden mit einer solchen Massnahme zu belegen. «Wir zwingen so den kriminellen Asylbewerber, dass er in seiner Wohngemeinde bleiben muss.», erklärt Franz Bättig, Chef der Regionalpolizei Zürich. Den Kriminellen sei es so nicht mehr möglich, in dicht bevölkerten Orten wie zum Beispiel dem Hauptbahnhof Zürich Diebstähle zu begehen.
Flüchtlingshilfe steht hinter Sperrzonen
Selbst die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsst Sperrzonen gegen kriminelle Asylbewerber. «Grundsätzlich finden wir das eine gute Möglichkeit, um die Bevölkerung zu schützen», sagt Generalsekretär Beat Meiner. «Aber es muss natürlich seriös gemacht werden, nicht willkürlich.» Ausgrenzungen dürften nur bei Asylbewerbern angewendet werden, die man bei Straftaten auch wirklich überführt habe. (wid)
Erstellt: 17.08.2012, 22:38 Uhr
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