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Staat will Zugriff auf Schweizer Festplatten
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Der Staat will künftig auf die Festplatten verdächtiger Personen zugreifen können. Mithilfe von Trojanern sollen Strafverfolgungsbehörden sich auf den Harddisks umsehen dürfen. Dies schreibt die Wochenzeitung («WoZ») in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe.
Die neue Massnahme sei in einem Vernehmlassungsentwurf enthalten, der letzte Woche veröffentlicht wurde, so die Zeitung. Im Falle eines Verdachts sollen dank den Überwachungsprogrammen alle Mails, Fotos und Filme für die Untersuchungsbehörden zugänglich sein.
Vermehrt verschlüsselt kommuniziert
Das Bundesamt für Justiz rechtfertigt diesen Schritt damit, dass im Internet vermehrt über Verschlüsselung kommuniziert werde. Gerade Straffällige würden sich dies zunutze machen. Trojaner, die, einmal installiert, jede Tastatureingabe mitverfolgen können und die Informationen an den Urheber des Überwachungsprogramms schicken, sollen diese Lücke schliessen.
Zum Beispiel, wenn die Person der Finanzierung einer terroristischen Organisation verdächtigt wird. Oder des Vertriebs von verbotener Pornografie.
Nicht ohne Bewilligung
Datenschützer sind darüber jedoch gar nicht erfreut, sie sehen einen krassen Eingriff in die Intimsphäre der Schweizerinnen und Schweizer: «Das ist, wie wenn Sie, statt die Briefe abzufangen und zu öffnen, den Schreibtisch aufbrechen und neben dem Büro gleich auch noch das Wohn- und das Schlafzimmer durchstöbern», sagt Viktor Györffy, Anwalt und Präsident von grundrechte.ch gegenüber der «WoZ».
Das Bundesamt für Justiz betont jedoch, dass vor dem Einsatz der Trojaner verschiedene Verfahrenshürden genommen werden müssen. Erst wenn alle anderen Mittel nicht greifen, würde die Überwachungsinformatik eingesetzt. Und auch dann erst mit der Bewilligung eines Gerichts. (reh)
Erstellt: 26.05.2010, 16:46 Uhr
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