Schweiz

Staatsanwälte sollen Blochers Rolle prüfen

Von David Schaffner, Markus Brotschi. Aktualisiert am 24.01.2012 270 Kommentare

Der Sarasin-Datendieb sagt, er sei unter Druck gesetzt worden. Politiker wollen nun wissen, ob Christoph Blocher den Informatiker zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet hat.

War er wirklich nur der «Briefträger»? Christoph Blocher am vergangenen Freitag an der Albisgüetli-Tagung der SVP.

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Spielte Christoph Blocher im Fall Hildebrand bloss die Rolle des «Briefträgers», wie der SVP-Vize selber sagt? Oder versuchte er, den Sarasin-Datendieb Reto T. gegen dessen Willen dazu anzustiften, die entwendeten Bankdaten Philipp Hildebrands an die Medien zu leiten? Politiker mehrerer Parteien fordern die Zürcher Staatsanwaltschaft auf, die Rolle Blochers genau zu untersuchen.

«Mittlerweile gibt es Indizien, die darauf hinweisen, dass Blocher den Tatbestand der Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses begangen haben könnte», sagt BDP-Präsident Hans Grunder. «Die Staatsanwaltschaft müsste ihr Verfahren daher auf Blocher ausweiten.» Grunder spielt auf Äusserungen des Datendiebs in der Zeitung «Sonntag» an. «Alles, was ich gemacht habe, ist, meinen Anwalt über die Bankdaten zu informieren», sagt Reto T. «Für alles andere bin ich ziemlich unter Druck gesetzt worden.»

«Anstiftung oder gar Nötigung?»

Angeblich hat Christoph Blocher den mittlerweile entlassenen Informatiker der Bank Sarasin (BSAN 26.25 -0.19%) dazu gedrängt, mit den Daten an die Öffentlichkeit zu gehen: «Blocher hat sehr gepusht, dass es publik wird», sagt Reto T. «Das sehen Sie bei der ‹Weltwoche›, die immer wollte, dass ich ein Interview gebe. Ich wollte nie mit den Daten zur ‹Weltwoche›.»

Der grüne Nationalrat und Rechtsanwalt Daniel Vischer meint aufgrund dieser Aussagen: «Es stellt sich die Frage, ob es zu einer Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses kam oder sogar zu einer Nötigung.» Vischer geht davon aus, dass «Reto T. die gleichen Aussagen auch gegenüber den Strafbehörden gemacht hat und diese nun aktiv werden.»SP-Präsident Christian Levrat will der Staatsanwaltschaft keine Tipps geben, meint aber: «Aufgrund der Aussagen von Reto T. scheint es sinnvoll, dass die Staatsanwaltschaft alle relevanten Informationen sammelt, um die Frage klären zu können, ob sie gegen Blocher ein formelles Verfahren eröffnen muss».

Arbeitsstelle und Anwaltskosten versprochen

Der «SonntagsBlick» stellt die Vorgänge zwischen Blocher und Reto T. ähnlich dar, problematisiert aber auch die Rolle von dessen Anwalt Hermann Lei. Laut der Zeitung, die sich auf zwei Quellen beruft, kam es am 3. Dezember zu einem Treffen in der Villa Blochers: Lei und Reto T. zeigten die entwendeten Bankdaten, nahmen diese nach dem Treffen aber wieder mit. Blocher machte sich Notizen.

Im Verlauf des Gesprächs soll Blocher dem Datendieb eine Arbeitsstelle und die Übernahme von Anwaltskosten in Aussicht gestellt haben – ebenso die Vermittlung eines Zeitungsinterviews gegen Bezahlung. Reto T. habe die Angebote zurückgewiesen, und Blocher habe ihm darauf absolute Diskretion zugesichert.

Christoph Blocher gelangte darauf am 5. Dezember an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und informierte sie über den Verdacht gegen Hildebrand. Reto T. wurde derweil offenbar unsicher und verlangte von Anwalt Lei die entwendeten Daten zurück, die er in dessen Kanzlei in einem versiegelten Couvert hinterlegt hatte. Lei brachte ihm das Couvert, worauf Reto T. die Dokumente vernichtete.

Blocher schweigt

Am 13. Dezember war Blocher erneut bei Calmy-Rey. Sie verlangte Dokumente, welche die Vorwürfe gegen Hildebrand belegen sollten. Obwohl Reto T. die Papiere vernichtet hatte, konnte ihr Blocher am 15. Dezember Kopien zeigen, die der SVP-Vize anschliessend wieder mitnahm. Im «Sonntag» sagt Reto T., Lei habe wohl Kopien von den Dokumenten in dem versiegelten Couvert angefertigt: «Es sieht so aus, dass Lei sie vorgängig rausgenommen und kopiert hat. Was er damit gemacht hat, weiss ich nicht.»

Angeblich hat Hermann Lei die Kopien an Blocher weitergegeben. Wer diese der «Weltwoche» zuspielte, ist unklar. Blocher wollte gestern nicht Stellung nehmen zu den schweren Vorwürfen des Informatikers. Gründe für dieses Schweigen nannte sein Sprecher nicht. Ebenso wenig wollte die Zürcher Staatsanwaltschaft darüber Auskunft geben, ob sie allenfalls auch gegen den ehemaligen Justizminister ermittelt.

Blosse Verteidigungsstrategie?

Die Darstellung von Reto T., wonach die Bankunterlagen gegen seinen Willen veröffentlicht wurden, könnte allenfalls zu dessen Verteidigungsstrategie gehören. «Dass sich Involvierte gegenseitig die Verantwortung zuschieben, ist nicht untypisch für ein Strafverfahren», meint SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch. «Ich glaube, dass weder an Reto T. noch an Christoph Blocher nach dem Strafverfahren allzu viel hängen bleiben wird.»

Bei Reto T. handle es sich um einen klassischen Whistleblower. «Er kann höhere Interessen als Grund für den Datendiebstahl angeben und ging offenbar nicht selber mit den Dokumenten an die Medien», erklärt Jositsch. Was Blocher betrifft, sagt er: «Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass es im juristischen Sinn zu einer Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses kam.» Eine Anstiftung setze voraus, dass jemand, der noch keinen Vorsatz gefasst habe, zu einer Tat veranlasst werde. «Reto T. hatte die Daten zum Zeitpunkt der Treffen mit Christoph Blocher aber bereits beschafft», stellt Strafrechtsprofessor Jositsch klar. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.01.2012, 20:52 Uhr

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270 Kommentare

René Obi

24.01.2012, 08:41 Uhr
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Es muss wiedermal auf den Punkt gebracht werden: Blocher ist ein grössenwahnsinniger Halunke! Wer wie er zum Milliardär geworden ist, hat das nur auf Kosten Anderer machen können. Faktisch ist das Diebstahl. Auch wenn es rechtlich anders aussieht. Für die Schweiz ist er eine Gefahr. Er verbreitet Hass und Misstrauen und das in einer schwierigen Zeit, in der wir gemeinsam Lösungen suchen müssten. Antworten


Susanne Lüscher

24.01.2012, 08:28 Uhr
Melden 117 Empfehlung

Es gibt viele Fälle in denen die Rolle Blochers zwielichtig zu sein scheint. Dank seiner Schläue konnte ihm bis heute nichts ungesetztliches nachgewiesen werden. In dem aktuellen Falle war sein Handeln von Hass getrieben, da könnte auch ihm der eine oder andere Fehler unterlaufen sein. Für die CH wäre es ein Segen, wenn man den Herrn endlich einmal zur Rechenschaft ziehen könnte Antworten



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