Schweiz

Stadt St. Gallen toleriert Anti-Minarett-Plakat

Aktualisiert am 06.10.2009

Während andere Grossstädte zögern, das Anti-Minarett-Plakat zuzulassen, hat die Stadt St. Gallen bereits einen Entscheid gefällt. Es hat den Aushang der umstrittene Plakate bewilligt.

«Wir müssen aufpassen, dass wir nicht den Esel meinen, aber den Sack schlagen», begründete der Medienchef der Stadt St. Gallen, Urs Weishaupt, den Entscheid der Behörde.

Bundesrat und Bundesversammlung seien zum Schluss gekommen, dass die Initiative gültig sei. «Unsere Aufgabe ist es nicht, zu entscheiden, ob die Vorlage schlau ist.»

Das Plakat an und für sich ist aus Weishaupts Optik nicht rassistisch. «Das Bild zeigt eine Schweizer Fahne, eine verhüllte Frau und einige Minarette: Was soll daran diskriminierend sein?», fragte Weishaupt.

Weishaupt wollte diese Aussage allerdings nicht als Kritik an Basel verstanden wissen. Es gebe durchaus Gründe, die Sachlage anders einzuschätzen. «Vielleicht ist der Frieden in Basel mit diesen Plakaten auch stärker bedroht als bei uns.»

Abstimmungsplakat sorgt für Ärger

Basel verbietet den Befürwortern, das Plakat auf öffentlichem Grund aufzuhängen. Weitere Städte könnten nachziehen. Grund für den Wirbel ist das Bild einer verhüllten Frau vor einer Schweizer Flagge, auf der raketenähnliche Moscheen stehen. Die Befürworter wollen dieses Plakat übernächste Woche in mehreren Schweizer Städten aufhängen.

Doch dies gestaltet sich schwieriger als erwartet. Mehrere Städte spielen mit dem Gedanken, das umstrittene Plakat zu verbieten.

Bereits entschieden hat sich Basel. Der Kanton Basel-Stadt verbietet den Befürwortern, ihr Plakat auf öffentlichem Grund aufzuhängen, da es rassistisch sei, wie André Frauchiger, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements, einen Bericht vom Dienstag im «Tages-Anzeiger» sowie im «Bund» bestätigte.

Rechtliche Grundlage für den Entscheid bildet die Plakatverordnung. Paragraph 7 verbietet Plakate, die «gezielt rassistische Ideologien verbreiten, indem beispielsweise Gruppen aufgrund körperlicher oder kultureller Eigenarten oder ethnischer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit hierarchisiert werden».

Mit dem Verbot ist es den Befürwortern der Initiative auf Kantonsgrund verboten, diese Plakate bei der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) zu schalten.

Befürworter erzürnt

Der Präsident des Initiativkomitees, Walter Wobmann (SVP/SO), reagierte erzürnt über das Plakatierungsverbot im Kanton Basel- Stadt. «Dieser Entscheid ist absolute Willkür von linker Seite», sagte der Nationalrat auf Anfrage.

Wobmann prüft, das Verbot anzufechten. Dem Entscheid fehle die rechtliche Grundlage.

EKR gerät ins Scheinwerferlicht

Basel ist nicht die einzige Stadt, die das Plakat in kritischem Licht sieht. Auch Zürich, Winterthur, Bern und Luzern spielen mit dem Gedanken, das Plakat zu verbieten. Sie warten auf ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), das Luzern in Auftrag gegeben hat.

Dieses soll klären, ob das Plakat rassistisch ist. Neben der eigenen Haltung wird auch die Meinung internationaler Menschenrechtsorganisationen in das Urteil einfliessen. Die Sekretärin der Kommission, Doris Angst, stellte das Gesuch für Mittwoch in Aussicht.

Neben der Einschätzung der Kommission nehmen die kantonalen Bewilligungsstellen auch Rücksprache mit der Politik. Dies könne durchaus bis hoch zur Regierung passieren, sagte Natha Bächtold von der Stadtkanzlei Zürich auf Anfrage. Nicht zuletzt wird auch eine Rolle spielen, wie die anderen Städte das Problem handhaben.

Keine explizite Grundlage

Pikant ist: Nicht alle Grossstädte der Schweiz verfügen über eine explizite gesetzliche Basis für ein Verbot wie Basel-Stadt. Bei den Städten Zürich, Winterthur und Bern fehlt ein entsprechender Passus.

Entscheidungsgrundlage für ein allfälliges Verbot ist ein Vertrag mit der Plakatgesellschaft APG, wo geregelt ist, dass keine diskriminierende oder verletzende Werbung geschaltet werden darf. Auf welche rechtliche Grundlage sich dieser Vertrag stützt, konnte Bächtold von der Stadt Zürich nicht sagen. «Wir werden dies abklären, wenn es so weit ist», sagte sie.

Klar ist, dass sich die APG an die städtische Empfehlung halten wird, wie APG-Sprecher Sascha Hardegger sagte. «Dies ist auch in unserem Interesse, denn wir wollen nicht gegen Schweizer Recht verstossen», sagte Hardegger und nannte insbesondere das Diskriminierungsverbot.

Auch Verlage zögern

Auch die Zeitungsverlage hegen Bedenken gegenüber einer allfälligen Publikation des Inserats. Ringier lehnt die Inserate ab. Das Bild setze Islam und Minarette mit Gewalt gleich. Dies sei herabwürdigend, bestätigte Ringier-Schweiz-Sprecher Stefan Hackh eine Meldung des Zürcher Senders «Radio 1».

Laut Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer verzichtet auch der «Tages- Anzeiger» auf das Inserat, voraussichtlich auch «20 Minuten», «Berner Zeitung» und «Bund». Den Verlagen werde der Entscheid selbst überlassen.

Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.» (bru/sda)

Erstellt: 06.10.2009, 22:42 Uhr

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