Ständerat genehmigt Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz

Aktualisiert am 18.03.2010

Nach dem Willen des Ständerates soll die Ausschaffungshaft künftig auch in der Schweiz maximal 18 Monate statt wie bisher 24 Monate dauern.

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Der Rat hat am Donnerstag Änderungen im Ausländer- und Asylgesetz verabschiedet. Es handelt sich um Anpassungen an EU-Normen. Die EU-Staaten haben sich auf gemeinsame Normen zur Rückführung von illegal anwesenden Personen geeinigt. Weil die neue Rückführungsrichtlinie eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens darstellt, ist die Schweiz als Schengen-Mitglied dazu verpflichtet, sie zu übernehmen.

Es geht um Vorschriften zur Sicherstellung der Wegweisung, zur Ausschaffung und zum Erlass von Einreiseverboten. Der Ständerat hat die entsprechende Vorlage am Donnerstag oppositionslos genehmigt. Sie geht nun an den Nationalrat.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe und andere Nichtregierungsorganisationen hatten in der Vernehmlassung die Änderungen begrüsst. Neben der Verkürzung der Haftdauer betrachten sie insbesondere die neuen Vorschriften bei der Wegweisung als Verbesserung.

Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sollen künftig nicht mehr formlos, sondern nur nach einem Wegweisungsverfahren weggewiesen werden können. Weiter sollen Betroffene über ihre Rechte und den Rechtsweg informiert werden müssen. (raa/sda)

Erstellt: 18.03.2010, 22:39 Uhr

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