Schweiz
Ständerat schützt Immunität von Brunner, Mörgeli und Meier-Schatz
Aktualisiert am 10.06.2009 10 Kommentare
Kann auf die Hilfe des Ständerats zählen: Toni Brunner.
Der Ständerat sieht die Nationalräte Brunner, Meier-Schatz und Mörgeli durch die parlamentarische Immunität geschützt. Bei Brunner stellte sich die kleine Kammer erneut und damit definitiv gegen den Nationalrat, der zwei Mal die Aufhebung der Immunität wegen Amtsgeheimnisverletzung beschlossen hatte. Der SVP-Präsident habe zwar gegen die Ratsvorschriften verstossen, doch dürfe dies nicht kriminalisiert werden, sagte Kommissionssprecher Hansruedi Stadler (CVP/UR).
Brunner steht unter dem Verdacht, in der Affäre um Bundesanwalt Valentin Roschacher dem Generalsekretär des damaligen Justizministers Christoph Blocher ein vertrauliches GPK-Dokument vorgelegt oder ausgehändigt zu haben. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes hatte deshalb um die Aufhebung der Immunität ersucht.
Blocher erstattete Anzeige
Bei Meier-Schatz wie auch bei Alt-Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) kam der Ständerat mit 13 zu 11 Stimmen zum gleichen Schluss wie der Erstrat: Die Beiden geniessen für ihre Ausführungen als GPK-Sprecher zum Fall Blocher-Roschacher die absolute Immunität, die auch von den Räten nicht aufgehoben werden kann. Die Mehrheit der Rechtskommission wollte auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität eintreten und dieses ablehnen. Der Rat folgte aber der von Dick Marty (FDP/TI) angeführten Kommissionsminderheit und dem Nationalrat.
Blocher hatte Meier-Schatz und Glasson wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, versuchter Nötigung und rechtswidriger Vereinigung angezeigt. Er ist überzeugt, dass ihm die Beiden an einer Medienkonferenz der GPK willentlich ein Komplott zur Absetzung Roschachers unterstellten, um ihn aus dem Amt zu drängen.
Mörgeli und Bundesräte immun
Im Einklang mit dem Erstrat schützte der Ständerat auch die Immunität von Nationalrat Mörgeli. Diesem wurde Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen, weil er den Medien das Tonprotokoll der Kommissionssitzung vorlegte, an der sich Bundesrat Pascal Couchepin den «Versprecher» Mörgele statt Mengele geleistet hatte.
Einig mit dem Nationalrat ist sich der Ständerat auch darin, dass die Warnungen von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey vor einem Nein in der letzten EU-Abstimmung keine Nötigung waren und deshalb keine strafrechtlichen Folgen haben dürfen. Für immun erklärt wurden zudem die Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit der Aktenvernichtung im Fall Tinner. (vin/sda/)
Erstellt: 10.06.2009, 13:48 Uhr
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10 Kommentare
Die Fälle Brunner, Calmy-Rey und Couchepin sind Fehlleistungen. Der Fall Meier-Schatz hat eine andere Qualität: diese "Dame" hat kriminell gehandelt und gehört verurteilt. Schade das der Tagi Brunner als Aufhänger des Artikels genommen hat. Ich verstehe dies nicht. Antworten
Ui, und jetzt geht das Verlierergejammer wieder los. So ein Käse, Jonas Graf. Stimmt doch gar nicht. Nachdem die ganze linke Verschwörerbande um Darbelley, Fasel und Meier-Schmutz straffrei davonkommt nach ihren Lügen wäre dieses Ränkespiel hier ja der blanke Hohn gewesen. Hört mal auf, die Tatsachen so verdrehen zu wollen dass es für euch passt. Das Leben ist gemein! Antworten
Der Ständerat führt die Immunität ad absurdum. Gedacht ist diese eigentlich, um ein Funktionieren des Parlaments zu garantieren. Wenn nun aber ein GPK Mitglied Informationen just an denjenigen herausgibt, dessen Arbeit die GPK untersucht, gefährdet das das Funktionieren der GPK. Und der SR schützt das, weil jeder Parlamentarier hofft, im Zweifel auch mal geschützt zu werden. Schweinerei! Antworten
Manche sind halt gleicher als die anderen. Schizophrenie des Parlaments. Zuerst fordern sie eine Verschärfung der Strafverfolgung und wenn einer von Ihnen das Gesetz vorsätzlich bricht, wird er von seinen Gspöntli gehätschelt. Das nennt man Kuscheljustiz in Reinkultur. Antworten



Karin Meiner
Die Anschuldigen gegen Meier-Schatz wie auch bei Alt-Nationalrat Jean-Paul Glasson sind barer Unsinn. Dies wird auch die Abweisung der Blocher'schen Klage ergeben. Was sich hingegen der äusserst begabte Autofahrer Mörgeli und der allseits bekannte Aktenzuträger Brunner straffrei herausnehmen kann ist, ist schon abenteuerlich. Diesen Entscheid verstehe und akzeptiere ich nicht! Antworten