Schweiz
Ständeratskommission hält an Bonus-Steuer fest
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In der Herbstsession beschäftigt sich das Parlament zum wiederholten Mal mit dem Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative des Schaffhauser Unternehmers und Ständeratskandidaten Thomas Minder. Die Räte sind sich noch in diversen Punkten nicht einig. Im Zentrum steht indes der Streit um die Bonussteuer: Der Nationalrat hatte sich dagegen ausgesprochen, der Ständerat dafür.
Die Ständeratskommission empfiehlt nun ihrem Rat, nicht nachzugeben: Sie hat sich mit 7 zu 4 Stimmen für die Bonussteuer ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach sollen Unternehmen Vergütungen über 3 Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können. In Verlustjahren sollen solch hohe Boni zudem unzulässig sein.
Echte Alternative zur Initiative
Die Befürworter der so genannten Bonussteuer argumentieren, mit diesen Bestimmungen hätte der Gegenvorschlag möglicherweise Chancen, denn die Abzocker-Initiative vertraue einzig darauf, dass die Aktionäre bescheidenere Löhne festlegen würden. Die Gegner machen geltend, die Bonussteuer würde die Unternehmen belasten.
Für eine Bonussteuer ist auch der Bundesrat. Ein Gegenvorschlag sei nur dann sinnvoll, wenn er eine echte Alternative zur Initiative darstelle, hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga in der letzten Session zu bedenken gegeben.
Differenz bei den Chef-Löhnen
Eine Einigung zeichnet sich weiterhin nicht ab. Auch in anderen Punkten empfiehlt die Ständeratskommission ihrem Rat, an seiner Position festzuhalten. So möchte die Mehrheit, dass die Aktionäre nur dann über die Vergütungen für die Geschäftsleitung abstimmen müssen, wenn die Statuten nichts anderes vorsehen. Nach dem Willen des Nationalrates sollen die Aktionäre zwingend über die Löhne der Chefs abstimmen müssen.
In manchen Punkten empfiehlt die Kommission ihrem Rat aber auch, auf die Linie des Nationalrates einzuschwenken. So beantragt sie dem Rat einstimmig, die geplanten Strafbestimmungen zu streichen. Die Mehrheit liess sich von der Haltung des Nationalrates überzeugen, wonach Strafbestimmungen im Aktionärsrecht nichts verloren haben.
Mit 6 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission dem Ständerat ferner, bei der Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen der abgeschwächten Formulierung des Nationalrates zuzustimmen.
Noch lange Zeit
In der Sommersession hatten National- und Ständerat zum zweiten Mal beschlossen, die Frist für die Behandlung der Abzocker- Initiative zu verlängern. Damit haben sie ein weiteres Jahr Zeit, um einen Gegenvorschlag zur populären Initiative auszuarbeiten.
Die Befürworter der Verlängerung argumentierten, die Räte bräuchten Zeit, um die Differenzen im indirekten Gegenvorschlag auszuräumen. Die Gegner warnten davor, dass die Bevölkerung für das lange Hin und Her kein Verständnis habe. Ziel der Initiative und des Gegenvorschlags ist es, mittels der Stärkung der Aktionärsrechte Lohn- und Boni-Exzesse einzudämmen. (wid/sda)
Erstellt: 19.08.2011, 22:15 Uhr
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