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Statt Polanskis Haus bieten die Anwälte nun Geld
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Nachdem das Bundesamt für Justiz (BJ) am Freitag ein Haftentlassungsgesuch abgelehnt hat, wollen sie schon am Montag ein neues beim Bundesstrafgericht einreichen - diesmal mit dem Angebot einer liquiden Kaution.
Eigentlich hätten die Anwälte zehn Tage Zeit für diesen Schritt. «Wir werden aber schon am Montag ein neues Gesuch formulieren», sagte Polanskis Pariser Anwalt Hervé Temime am Wochenende der Nachrichtenagentur AFP. Dieses soll «adäquate Garantien» anbieten und das Bundesstrafgericht in Bellinzona davon überzeugen, den seit 26. September inhaftierten 76-Jährigen auf Kaution freizulassen.
«Hoch, aber nicht liquide»
Dasselbe Gericht hatte ein erstes Haftentlassungsgesuch am 20. Oktober mit der Begründung abgelehnt, es bestehe hohe Fluchtgefahr und das Kautionsangebot - Beschlagnahmung des Gstaader Chalets des Regisseurs - sei nicht gesetzeskonform.
Das Bundesamt für Justiz argumentierte am Freitag ebenso: Es bestehe hohe Fluchtgefahr und die angebotene Kaution sei zwar «hoch, aber nicht liquide», erläuterte BJ-Sprecher Folco Galli gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Definitives Auslieferungsbegehren liegt vor
Seit dem 22. Oktober liegt dem BJ auch das definitive Auslieferungsbegehren der USA vor. Aus diesem geht hervor, dass Polanski wegen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen in den USA maximal zwei Jahre Gefängnis drohen. Polanski hatte 1977 Sex mit einer 13-Jährigen gehabt.
Der polnische-französische Starregisseur war am 26. September in Zürich gestützt auf ein amerikanisches Haftersuchen festgenommen worden. Er hätte am Zurich Film Festival einen Preis für sein Lebenswerk erhalten sollen. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. (cpm/sda)
Erstellt: 01.11.2009, 12:15 Uhr
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