Schweiz

«Steuerabzüge fürs Zugfahren sollen komplett abgeschafft werden»

Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 04.07.2011 299 Kommentare

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Obergrenze von 800 Franken für den Pendlerabzug kommt bei den Parteien schlecht an. Nur die Grünliberalen sind dafür. Präsident Martin Bäumle sagt, warum.

1/4 «Aus ökologischer Sicht sind Steuerabzüge fürs Autofahren nicht berechtigt, und auch fürs Bahnfahren sollten sie mittelfristig abgeschafft werden», sagt GLP-präsident Martin Bäumle.
Bild: Keystone

   

Bildstrecke

Pendeln im Kanton Zürich: Zehn statistische Fragen und Antworten

Pendeln im Kanton Zürich: Zehn statistische Fragen und Antworten
Pendeln ist mehr als eine Welle, die am Morgen in die Stadt schwappt und am Abend wieder hinaus. Der Blick auf die Statistik zeigt das Phänomen als wesentlich vielschichtiger.

«Pendlerstrafe» in der Vernehmlassung

Bis Freitag können die Vernehmlassungsteilnehmer noch Stellungnahmen abgeben zu den Vorschlägen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Als Doris Leuthard, Vorsteherin des Verkehrsdepartement (UVEK) diese Ende Januar präsentierte, wurde insbesondere der Vorschlag, den Steuerabzug für Fahrkosten auf 800 Franken zu begrenzen, als Pendlerstrafe vehement kritisiert.

Eine erste Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt, dass alle Parteien ausser den Grünliberalen diesen Vorschlag ablehnen. Die Grünen begrüssen den Ansatz, umweltschädliches Verhalten zu bestrafen, wie die «Sonntagszeitung» schreibt; sie fordern aber, dass mindestens ein Abzug in der Höhe eines Generalabonnement, 3300 Franken, gemacht werden kann.

Die CVP hingegen tue sich mit dieser Frage schwer. Einerseits lehne sie die Pendlerstrafe ab, anderseits wolle sie nicht mit der CVP-Bundesrätin in Konflikt geraten. Diese hat aber laut Berichten Entgegenkommen signalisiert. Zumindest über die Höhe der Abzugspauschale müsse man nochmals sprechen, heisst es aus ihrem Departement. (blu)

Artikel zum Thema

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Sie befürworten die Pendlerstrafe?
Das Wort Pendlerstrafe ist eigentlich falsch. Von einer Strafe kann keine Rede sein, aber heute wird das Pendeln massiv vergünstigt. Man kann fürs Autofahren bis zu 15'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Aus ökologischer Sicht sind solche Abzüge fürs Autofahren sicher nicht berechtigt, aber auch fürs Zugfahren sollen sie längerfristig komplett abgeschafft werden.

Sie gehen also noch weiter als Doris Leuthard und verlangen die Streichung des Mobilitätsabzugs?
Längerfristig ist dies der einzig richtige Weg, um Kostenwahrheit in der Mobilität herzustellen. Wir haben in der Mobilität heute keine realen Preise. Mit dieser Verzerrung fördern wir die Tendenz, günstigen Wohnraum in der Peripherie zu beziehen und lange Pendelstrecken in Kauf zu nehmen. Bestraft wird der Steuerzahler, der eine teure Stadtwohnung hat und zu Fuss oder mit dem Velo zur Arbeit geht. Jene zu belohnen, die weit reisen zur Arbeit, ist ein Anachronismus in unserem System.

Ist nicht der Steuerzahler, der sich eine Stadtwohnung leisten kann, privilegiert?
Das ist wieder ein ganz anderes Problem. Auch in der Stadt gibt es günstige Wohnungen, die gehen aber unter der Hand weg und werden manchmal von Leuten besetzt, die es nicht nötig hätten. Dort spielt der Markt nur ungenügend. Beim Pendlerabzug ist stossend, dass jene profitieren, die in der Stadt arbeiten und sich im Thurgau ein Haus bauen. Und dass sie aus finanzieller Sicht am besten mit dem Auto fahren.

Die Politik hat die Bereitschaft zum Pendeln aber jahrelang gefördert, zum Beispiel mit dem Gesetz über die Arbeitslosenversicherung, das Pendelzeiten von bis zu vier Stunden vorsieht.
Die Idee bei den schärferen Bestimmungen für Arbeitslose ist eine vorübergehende Lösung. Das war auch der Wille des Gesetzgebers. Pendelzeiten von täglich vier Stunden können keine dauerhafte Lösung sein.

Von der Mobilität profitiert auch die Wirtschaft, können Sie die Pendlerstrafe noch unter dem Etikett «liberal» verbuchen?
Wenn die Wirtschaft von ihren Mitarbeitern Mobilität verlangt, müssen entweder die Unternehmen den Verkehr mitfinanzieren, beispielsweise mit Lohnzuschüssen, oder die betroffenen Mitarbeiter selber. Dafür soll nicht der Steuerzahler aufkommen. Kostenwahrheit ist ein liberales Anliegen.

Die Schweiz ist ein Volk von Pendlern, der Standpunkt der GLP ist ziemlich unpopulär und mutet konservativ an.
Unser Standpunkt ist tatsächlich unpopulär, die Leute regen sich immer auf, wenn sich etwas zu ihren Ungunsten entwickelt. Dass sich alle anderen Parteien davor fürchten, Kostenwahrheit zu verlangen, aus Angst vor der Reaktion der Wähler, werte ich als reinen Populismus. In unserer Fraktion waren wir bezüglich des Steuerabzugs für Pendler grossmehrheitlich einig, es gab einige kritische Stimmen von Mitgliedern aus Randregionen. Wir wollen Kostenwahrheit in einer ökologisch relevanten Situation. Das ist nicht konservativ, sondern konsequent. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.07.2011, 13:36 Uhr

299

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

299 Kommentare

Pierre A. Sobol

04.07.2011, 13:50 Uhr
Melden 85 Empfehlung

Ich bin dafür, dass die Parlamentarier, vom Volk gewählte Pendler, das GA in Zukunft selber berappen sollen. Damit auch sie die Kostenwahrheit erfahren können. Antworten


Patrick Hürzeler

04.07.2011, 13:43 Uhr
Melden 61 Empfehlung

Pffft - eigentlich wollte ich ja die Grünliberalen wählen.
Aber ich glaube das schaffe ich mittelfristig ab - ist mir zu teuer!
Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre