Strafanzeige von Blocher und Mörgeli abgelehnt

Die im Rahmen der Affäre Blocher-Roschacher erfolgte Strafanzeige gegen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) bleibt ohne Folge.

Auch das Verfahren gegen drei Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft wird eingestellt. Das teilte am Donnerstag der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Thomas Hug, mit. Die Bundesversammlung hatte vor zwei Wochen an den Immunität von Meier-Schatz und Glasson festgehalten. Der Entscheid des Staatsanwaltes ist die logische Folge davon.

Die Strafanzeige war im September 2008 von Alt-Bundesrat Christoph Blocher und Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) eingereicht worden. Sie bezog sich auf Verletzung des Amtsgeheimnisses, versuchte Nötigung und rechtswidrige Vereinigung und richtete sich ausser gegen Meier-Schatz und Glasson gegen einen stellvertretenden Bundesanwalt und zwei Staatsanwälte des Bundes.

Keinerlei Anhaltspunkte

Sie stand im Zusammenhang mit den erfolgten Informationen über die sogenannten «Holenweger-Dokumente» als Hinweis auf das Vorliegen eines Komplotts zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher und eine mögliche Beteiligung von Christoph Blocher am Komplott.

Im Rahmen der Abklärungen gegen die angezeigten Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft hätten keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten festgestellt werden können, hält Hug in der Medienmitteilung vom Donnerstag fest.

In Übereinstimmung mit zwei neueren Rechtsgutachten sei die Weitergabe von Informationen durch die Bundesanwaltschaft an die Geschäftsprüfungskommission als rechtmässig einzustufen. Damit liege keine Verletzung des Amtsgeheimnisses vor. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes habe deshalb die Ermittlungen eingestellt. (sam/sda)

Erstellt: 25.06.2009, 14:12 Uhr

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