Schweiz

Suche nach Globallösung für vergangene Sünden

Aktualisiert am 31.01.2012 5 Kommentare

Das US-Justizministerium fordert die Namen von Kunden, die ihr Geld in der Schweiz vor dem Fiskus versteckt halten. Die Schweizer Behörden suchen seit Monaten verzweifelt nach einer diplomatischen Lösung.

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Bundesrat ringt um eine Globallösung: Bundeshaus in Bern. (Bild: Tamedia)

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Das Ziel des Bundesrats ist klar: Die Banken sollen davor bewahrt werden, entweder das Bankgeheimnis zu verletzen und Bankdaten auszuliefern oder in den USA angeklagt zu werden. Ziel der Verhandlungen ist eine Globallösung für die vergangenen Sünden der Banken. Vereinbart werden könnte eine pauschale Entschädigung.

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf rechnet damit, dass der Streit noch dieses Jahr beigelegt werden kann, wie sie vergangene Woche am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos sagte. Nach einem Treffen mit US-Finanzminister Timothy Geithner sprach sie von Fortschritten.

Als erste war die Grossbank UBS mit den USA in Konflikt geraten. Am Ende musste sie die Namen von 4450 US-Kunden herausgeben und 780 Millionen Dollar zahlen. Das Parlament musste im Nachhinein einem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen.

Schrittweise Lockerung

Mit dem Bankgeheimnis und dessen Lockerung mussten sich die Eidgenössischen Räte in den vergangenen Jahren immer wieder befassen. Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2009 beschlossen, sich dem Druck der OECD zu beugen und die Amtshilfe auf Fälle von Steuerhinterziehung auszuweiten.

In der Folge wurden Dutzende von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen oder revidiert. Zunächst ging die Schweiz aber davon aus, dass die Staaten für Amtshilfe Namen und Adresse der Kontoinhaber nennen müssen.

Auch Gruppenanfragen

Als sich abzeichnete, dass diese Interpretation zu restriktiv war, schlug der Bundesrat eine Anpassung vor. Der mutmassliche Steuersünder kann demnach auch auf andere Weise als mit Namen und Adresse identifiziert werden.

Am Abkommen mit den USA musste die Schweiz noch eine weitere Anpassung vornehmen: Die Schweiz soll den USA auch bei Gruppenanfragen Amtshilfe leisten – also auch dann, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von Personen bezieht und diese nicht über Namen oder Kontonummern, sondern über Verhaltensmuster identifiziert werden. Genau solche Verhaltensmuster könnten den Daten zu entnehmen sein, welche die Schweiz nun an die USA liefert.

Weissgeldstrategie versprochen

Gruppenanfragen waren bereits auf Basis des alten Doppelbesteuerungsabkommens zulässig. Allerdings hatte der Bundesrat dem Parlament beim neuen Abkommen ursprünglich zugesichert, solche Anfragen seien ausgeschlossen. Die Ergänzung stiess denn auch auf Widerstand. Der Ständerat hat jedoch inzwischen zugestimmt, und auch die vorberatende Nationalratskommission empfiehlt Zustimmung.

Das Bankgeheimnis wird indes weiter zu diskutieren geben. Widmer-Schlumpf kündigte in der Dezembersession an, der Bundesrat sei dabei, die Grundlagen für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Im Januar werde er einen Bericht «Weissgeldstrategie» vorlegen. Bis im Sommer würden weitere Berichte folgen, über Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie über Amtshilfe und Rechtshilfe. «Dann können wir seriös festlegen, wie wir weitergehen wollen.» (bru/sda)

Erstellt: 31.01.2012, 12:12 Uhr

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5 Kommentare

will williamson

31.01.2012, 12:39 Uhr
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Ich habe schon im Zusammenhang mit dem Fall UBS beanstandet, dass keine Globallösung abgeschlossen wurde. Da zahlt man einige hundert Millionen an den US-Fiskus und hat keine abschliessende Lösung. Einfach unglaublich. Aber es passt ins Schema: Bei den Bilateralen hat man ja auch die Guillotineklausel unterzeichnet. Nur weiter so und die Schweiz ist bald einmal ruiniert! Antworten


Stefan Weise

31.01.2012, 12:34 Uhr
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Vergangene Suenden? Das Betreibungsrecht in der Schweiz hat kein Erbarmen mit -vergangenen Suendern- die sind 25 Jahre zu belangen! Antworten



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