Schweiz

Taggelder für Junge: Nationalrat auf milderer Linie des Ständerats

Die längere Wartezeit für Studienabgänger und die Kürzung der Taggelder für Langzeitarbeitslose finden nicht Eingang in das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz.

Verfolgen im Nationalrat gebannt die Debatte über die Arbeitslosenversicherung: Eine Klasse Berufsschüler.

Verfolgen im Nationalrat gebannt die Debatte über die Arbeitslosenversicherung: Eine Klasse Berufsschüler.
Bild: Keystone

Der Nationalrat schwenkte am Mittwoch auf die mildere Linie des Ständerates ein. Nicht zuletzt, um ein Referendum abzuwehren. Unumstritten war dieser Schritt jedoch nicht. Gerungen hat der Rat etwa bei der von ihm verlängerten Wartezeit für Studien- und Lehrabgänger. Das Resultat fiel mit 94 zu 86 Stimmen bei 1 Enthaltung dementsprechend knapp aus.

Zu Diskussionen führte vor allem die Kürzung der Taggelder für unter 30-Jährige ohne Kinder auf maximal 260 Tage und für unter 25- Jährige ohne Kinder auf maximal 130 Tage. Die kleine Kammer möchte die Kürzung für die erste Altersgruppe ganz aus dem Gesetz streichen. Für die unter 25-Jährigen plädiert sie für ein Maximum von 200 Taggeldern.

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK) riet dem Plenum beim ersten Beschluss zu bleiben. Die jungen Leute hätten schliesslich noch nichts in die Arbeitslosenversicherung (ALV) einbezahlt und sollten deshalb nicht bevorzugt behandelt werden, forderte Hans Kaufmann (SVP/ZH).

Pest oder Cholera

Gerade in Krisenzeiten hätten es unter 30-Jährige besonders schwer, eine Arbeit zu finden und müssten speziell unterstützt werden, hielt Jean-Claude Rennwald (SP/JU) dagegen. Für Hans-Jürg Fehr (SP/SH) war der Entscheid zwischen der Version des National- und jener des Ständerates für die unter 25-Jährigen die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Beide Vorlagen bedeuteten einen «Taggeldklau», ein «Leistungsmassaker» und einen «Frontalangriff auf die Jugend». Das beste sei ohnehin, die ganze Revision zu kippen und zum geltenden Recht zurückzukehren.

Einen «orientalischen Kuhhandel» nannte Pirmin Bischof (CVP/SO) die Wahl zwischen der grossen und der kleinen Kammer. Mit Blick auf das von den Gewerkschaften und der SP angedrohte Referendum erscheine ihm die ständerätliche Kompromisslösung allerdings die gangbarste. Die Mehrheit des Rates gab ihm Recht und schwenkte in beiden Punkten auf die Linie des Ständerates ein.

Keine Kürzung für Langzeitarbeitslose

Der Nationalrat lehnte es zudem ab, die Leistungen für Langzeitarbeitslose zu kürzen. Mit 120 zu 53 Stimmen strich der Rat die Klausel, wonach die Taggelder nach 260 respektive 330 Tagen um je 5 Prozent gekürzt worden wären.

Die Beschlüsse des Nationalrats standen sowohl unter dem Eindruck der Resultate der Abstimmung über die Senkung des BVG- Mindestzinssatzes vom Sonntag als auch des drohenden Referendums.

Die Abstimmung habe gezeigt, dass man das Fuder bei den Leistungskürzungen insbesondere bei jungen Arbeitslosen nicht überladen dürfe, mahnte Bischof. Es brauche eine Vorlage, die ein Gleichgewicht zwischen Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen schaffe.

«Arche, die seetauglich sein muss»

Der CVP-Nationalrat verglich die Revision mit einer «Arche, die seetauglich sein muss». Diese Seetauglichkeit bemesse sich auch an der Referendumstauglichkeit. Im Sinne der Mehrheitsfähigkeit sei die Version des Ständerates deshalb die bessere.

Mit einer letzten Differenz bei der Datenbekanntgabe bei Ausländerinnen und Ausländern geht die Vorlage zurück in den Ständerat. Die AVIG-Revision dürfte aber unter Dach sein.

(sam/sda/)

Erstellt: 10.03.2010, 14:51 Uhr

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