Schweiz

Thür: Die Behörden halten zu viele Informationen unter dem Deckel

Aktualisiert am 27.06.2011 10 Kommentare

Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür kritisiert die Verwaltung: Sie setze sich noch zu häufig über das Öffentlichkeitsprinzip hinweg, sagt er. Trotzdem bescherte ihm letztes Jahr die Privatwirtschaft mehr Arbeit.

Die Informationen finden den Weg oft nicht aus der Amtsstube: Akten und Ordner in der Aargauer Verwaltung.
Bild: Keystone

Datenschützer kritisiert Facebook. (Video: Keystone)

Artikel zum Thema

Wünscht sich mehr Transparenz von der Verwaltung: Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür. (Bild: Keystone )

Stichworte

SwissquoteExklusiver Trading-Partner

[Alt-Text]

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Trotz des Öffentlichkeitsprinzips gewähren Behörden oft keinen vollständigen Zugang zu Dokumenten. Dies geht aus dem Jahresbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür hervor.

Seit dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes 2006 wird der Zugang zu Dokumenten zwar in immer weniger Fällen gänzlich verweigert. Oft wird aber nur ein teilweiser Einblick gewährt.

2010 haben die Behörden in lediglich 44 Prozent aller Fälle einen vollständigen Zugang gewährt, wie es im Jahresbericht heisst. Dies ist so wenig wie noch nie seit Inkrafttreten des Gesetzes.

Wer ein amtliches Dokument einsehen will, muss gemäss dem Gesetz kein besonderes Interesse nachweisen. Die Behörden können den Zugang aber einschränken oder verweigern, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen.

Behörden denken nicht ans Gesetz

2010 wurden bei den Bundesbehörden insgesamt 239 Zugangsgesuche eingereicht. In 106 Fällen gewährten die Behörden vollständigen, in 63 Fällen teilweisen Zugang. In 62 Fällen wurde die Einsichtnahme komplett verweigert.

Es sei allerdings davon auszugehen, dass die Behörden in der Mehrheit aller Fälle gar nicht erkennen würden, dass es sich bei einer Anfrage überhaupt um ein Zugangsgesuch im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes handle, hält der Datenschützer fest.

Anfrage-Flut wegen Fichen

Ausserordentlich viele Anfragen erreichten den Datenschützer 2010 in Zusammenhang mit Fichen des Nachrichtendienstes. Insgesamt wurden 407 Auskunftsgesuche eingereicht. Durchschnittlich sind es jährlich 15 bis 20.

Die Flut war eine Folge des im Sommer 2010 veröffentlichten Berichts der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel). Die GPDel deckte auf, dass der Nachrichtendienst in den vergangenen Jahren bei der Fichierung von Personen das Gesetz nicht eingehalten hatte.

Probleme mit Facebook

Die neusten Entwicklungen von Facebook bereiten dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zudem Sorge. Dennoch - oder gerade deswegen - erwägt Hanspeter Thür, einen eigenen Account zu eröffnen. Der Zweck wäre die Sensibilisierung der Nutzer.

Besonders problematisch ist aus Sicht des Datenschützers die automatische Gesichtserkennung, die Facebook seit jüngstem anbietet. «Damit wird das Recht am eigenen Bild völlig ausgehebelt», sagte Thür vor den Medien in Bern anlässlich der Präsentation seines Jahresberichtes.

Derzeit greift die Gesichtserkennungssoftware nur bei den Facebook-Freunden eines Nutzers: Wenn ein Bild eines Facebook-Freundes hochgeladen wird, erkennt die Software dessen Gesicht und schlägt dem Nutzer vor, das Bild mit Namen zu markieren. Wer nicht will, dass sein Name in Bildern anderer automatisch vorgeschlagen wird, muss die Einstellungen verändern.

Mit den Smartphones wirds schlimmer

Die Technologie dürfte nicht auf soziale Netzwerke beschränkt bleiben: Facebook mache nur den Anfang, sagte Thür. Google (GOOG 591.53 -2.01%) verfüge schön länger über Gesichtserkennungssoftware, und in absehbarer Zeit werde die Technologie auch mit Smartphones verknüpft sein.

Ausserdem sind immer mehr Facebook-Daten nicht für einen eingeschränkten Kreis, sondern im gesamten Netz zugänglich. Thür erinnerte daran, dass Facebook die Geschäftsbedingungen in den vergangenen Jahren laufend so verändert hat, dass Nutzer automatisch einem immer weiteren Kreis Zugang auf ihre Daten gewähren.

Unternehmen loten Spielraum aus

Angesichts dieser Entwicklungen ist es für Thür wichtig, grundsätzlich zu klären, was erlaubt ist und was nicht. Ein solches Grundsatzurteil wird jenes zu Google Street View sein. Der Datenschützer zeigt sich zuversichtlich, dass das Bundesgericht dem Bundesverwaltungsgericht folgen und seine Anliegen grösstenteils gutheissen wird.

Dass Internetfirmen bei Kritik oft angeben, ihnen sei ein Fehler unterlaufen, erfüllt den Datenschützer mit Argwohn. «Man staunt, dass solchen Unternehmen derartige Fehler unterlaufen», stellte er fest. «Und man fragt sich, ob es sich nicht um eine Strategie zur Auslotung des Handlungsspielraums handelt.»

Forderung nach schärferem Gesetz

Seinen eigenen Handlungsspielraum betrachtet der Datenschützer als klein. Er plädiert deshalb für eine Revision des Datenschutzgesetzes. Verankern möchte er unter anderem das Prinzip der Datensparsamkeit: Bei der Datenbearbeitung soll vermieden werden, dass Personen identifiziert werden, obwohl dies für den Zweck der Bearbeitung nicht nötig wäre. Der Bundesrat wird sich laut Thür demnächst mit den Vorschlägen befassen.

Neben dem Gesetz setzt Thür auf die Sensibilisierung. Dabei zieht er auch in Betracht, künftig direkt in sozialen Netzwerken zu agieren - und diese gewissermassen mit den eigenen Waffen zu schlagen. Ob er lediglich einen Account eröffnet, der auf die Datenschutz-Homepage verweist, oder einen Blog einrichtet, ist noch offen. (miw/sda)

Erstellt: 27.06.2011, 10:45 Uhr

10

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

10 Kommentare

Hans Ineichen

27.06.2011, 11:54 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Das Verhalten liegt doch auf der Hand. Die Beamten in ihren Stuben, leben in ihrem kleinen eigenen Paradies, wo sie das Sagen haben. Und ein Ja oder Nein ist manchmal einfach nur davon abhängig, was die betreffende Person für eine Stimmung hat oder ob ihm meine Nase passt oder nicht. Überschreitet er seine Kompetenzen wird er im Nachhinein einfach versuchen alle abszustreiten. Mehr Kontrolle! Antworten


Gisela Blum

27.06.2011, 12:03 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Die Behörden haben auch keinerlei Grund und Motivation, sich ans Gesetz zu halten. Die Spiesse sind ungleich! Wenn ein Bürger gegen eine Verwaltungsvorschrift verstösst, bzw. auf den gerichtlichen Prüfstein legt, zahlt er immer die Kosten, wenn er gewinnt, sich die ausseramtlichen. Die Verwaltungen zahlen aber dem Bürger nichts für dessen Umtriebe. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre