Schweiz

Trusts als Ausgleich für geknacktes Bankgeheimnis?

Um im Wettbewerb mit anderen Finanzplätzen zu bestehen, müsse die Schweiz neu Trusts zulassen, fordert der Freisinn. Solche Konstrukte eignen sich zur Steueroptimierung.

Die FDP ist nicht bereit, nach der Aufweichung des Bankgeheimnisses zur Tagesordnung überzugehen. Der Bundesrat müsse rasch eine Finanzmarktstrategie erarbeiten und dabei auch die in Grossbritannien gängigen Trusts thematisieren, fordert sie. Sollten die Engländer nicht darauf verzichten, müssten Trusts auch in der Schweiz zugelassen werden. «So wäre es möglich, für gleich lange Spiesse zu sorgen», sagt Generalsekretär Stefan Brupbacher. In Zürich macht Kantonsrat Hans-Peter Portmann in dieser Sache Druck.

In einem Trust übergibt der Begründer dem Treuhänder Geld, Wertpapiere oder Immobilien als Sondervermögen zur Verwaltung für die Begünstigten. Zum Kreis dieser Auserwählten kann auch der Begründer selbst gehören. Ausser dem Treuhänder weiss niemand, wem das Vermögen gehört. Da Trusts keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, können sie juristisch nicht belangt werden. Das schätzen viele. Dass Trusts bei Steueroptimierern beliebt sind, liegt auch an den tiefen Sätzen: Die Vermögensverwaltungsvehikel werden in Ländern mit vorteilhaften steuerlichen Bedingungen platziert.

In der Schweiz existiert die Rechtsform der Trusts bisher noch nicht. Seit Juli 2007 werden bei uns aber ausländische Trusts anerkannt. Die Schweiz hat damals das Haager Trust-Übereinkommen übernommen. Laut einer Studie des Zürcher Bankinstituts geschäften inzwischen zwei Drittel der Schweizer Vermögensverwalter mit Trusts. Über die ausländischen Konstrukte sind diese somit bereits sehr präsent. Trusts werden Kunden mit Vermögen von über fünf Millionen Franken angeboten.

Trusts sind anonymer als Stiftungen

Gegenüber den Familienstiftungen, die in der Schweiz sehr beliebt sind, da sie keiner Aufsicht unterstehen, nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen und vorteilhaft besteuert werden, haben Trusts den Vorteil, dass die Begründer bei der Bestimmung des Zwecks viel freier sind. Sie können zum Beispiel vorsehen, dass das Geld für den Unterhalt der Begünstigten verwendet werden darf. Das ist den Familienstiftungen untersagt.

«Diese Regelung ist veraltet», sagt Professor René Matteotti. «Es ist Zeit, neu auch Stiftungen zu erlauben, die dem Unterhalt der Begünstigten dienen.» Der Berner Steuerrechtler hält es im Übrigen auch für angezeigt, die vom Freisinn geforderte Zulassung von Schweizer Trusts zu prüfen. «Man müsste dann aber dafür sorgen, dass das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht unterlaufen wird.»

Für die Linke kommt eine Ausweitung der Trusts nicht in Frage. «Das ist der falsche Weg», sagt SP-Finanzexpertin Margret Kiener Nellen. «Wir müssen Steuerschlupflöcher stopfen, nicht neue schaffen.» Skeptisch ist auch Jörg Walker von KPMG Schweiz. Bei der Ausgestaltung der Trusts sei Anonymität sehr wichtig. Die Schweizer Gesetzgebung beruhe indes auf Transparenz, wie etwa die Geldwäschereiregeln zeigten. «Wir wollen wissen, wer die wirtschaftlich Berechtigten sind. Von diesem Konzept sollten wir bei allem Ärger über die ungleich langen Spiesse nicht abrücken.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.03.2009, 15:10 Uhr

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