Schweiz
«Typisch für eine Bananenrepublik»
Harter Kritiker der Finma: Urs Behnisch.
Urs Behnisch, Professor an der Universität Basel, ist ausser sich. In einem Interview mit «NZZ online» bezeichnete der Steuerrechtsexperte gestern die durch die Finma verfügte Herausgabe von UBS-Akten an die USA als «kriminell». Das gewählte Vorgehen – die Anordnung der Herausgabe dieser Daten ohne Anhörung der betroffenen Kunden – bezeichnete Behnisch wortwörtlich als «typisch allein für eine Bananenrepublik».
Worum gehts? Behnisch hatte vor einigen Wochen für die Zürcher Anwaltskanzlei Rüd Winkler ein Parteigutachten erstellt. Die Zürcher Anwälte vertreten einen Kunden, der von der Datenherausgabe der UBS an die USA betroffen ist. Seither hat sich Behnisch vertieft mit der Materie auseinandergesetzt. Und er kommt zum Schluss, dass es sich in keinem der ihm bekannten Fälle um Steuerbetrug handelt. In den ihm vorliegenden Schlussverfügungen sei von der Eidgenössischen Steuerverwaltung anerkannt, dass keine unechten oder unwahren Urkunden zur Täuschung verwendet worden seien.
Behnisch ortet das Problem ganz anderswo: nämlich in der Lückenhaftigkeit, welche das Qualified-Intermediary-Verfahren von Anfang an ausgezeichnet habe – und von Banken wie der UBS ausgenützt wurde. Das QI-Abkommen verpflichtete die Banken grundsätzlich, den US-Behörden die Namen aller Amerikaner zu melden, die US-Wertschriften halten. Wenn nun aber eine Bank für den Kunden eine Vermögensverwaltungsgesellschaft zwischenschaltete und die Vermögenswerte auf diese übertrug, wurde diese Gesellschaft von den US-Behörden als wirtschaftlich berechtigt angesehen. «Nach der dahinterstehenden Person wurde in solchen Fällen von Seiten der USA nicht gefragt», sagt Behnisch.
Bereits vor der QI-Einführung im Jahr 2001 habe eine Delegation der Schweizerischen Bankiervereinigung die USA auf diese offenen Fragen hingewiesen, so Behnisch. Die USA hätten aber den Schweizer Behörden erklärt, das in der Schweiz gebräuchliche Formular A, welches den letztlich wirtschaftlich Berechtigten hinter einer juristischen Person nennt, spiele im QI-Verfahren keine Rolle. «Die Banken und die US-Steuerbehörde wussten somit genau, dass mittels Zwischenschaltung von Gesellschaften US-Steuerpflichtige Steuern hinterziehen können», folgert Behnisch. «Die Bank hat die US-Steuerbehörden nicht getäuscht, sondern sich vielmehr auf die erteilte Auskunft verlassen.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 24.02.2009, 06:16 Uhr
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