Schweiz

UBS-Deal bringt Streit zwischen Bundesrat und Parlament

Von David Schaffner und Markus Brotschi. Aktualisiert am 17.03.2010

Die Wirtschaftspolitiker des Nationalrates sind dagegen, dass der Bundesrat den UBS-Vertrag mit den USA vorläufig in Kraft setzt.

Kann nicht guheissen, was er noch nicht gesehen hat: Eugen David von der CVP.

Kann nicht guheissen, was er noch nicht gesehen hat: Eugen David von der CVP.
Bild: Keystone

UBS-USA

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Das politische Pokerspiel um die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA ging gestern in eine neue Runde: Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats lehnte die vorläufige Anwendung des entsprechenden Abkommens mit 13 zu 11 Stimmen knapp ab. Ebenfalls knapp dürfte es heute in der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Ständerates werden, die in der gleichen Frage zu beraten hat.

Juristisch problematisch

Auf Anfrage des TA sagen der Präsident und der Vizepräsident der APK, dass sie zu einem Nein neigen. Im Fall des Präsidenten Eugen David (CVP) ist das brisant: Seine Partei hat sich für eine vorläufige Anwendung des Abkommens ausgesprochen. «Juristisch finde ich das problematisch», sagt David. «Der Bundesrat hat das Abkommen seit der Unterzeichnung verändert.» Wie genau, sei den Parlamentariern nicht bekannt, da die entsprechende Botschaft erst am 28. April vorliegen werde. «Wir können nicht vorläufig gutheissen, was wir noch nicht gesehen haben», sagt David.

Das Abkommen ändern muss der Bundesrat, weil ihm das Bundesverwaltungsgericht im Januar einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte. Es entschied, dass in rund 4200 Fällen mutmasslicher Steuerhinterziehung durch amerikanische UBS-Kunden keine Amtshilfe geleistet werden dürfe, wie es das Abkommen vorgesehen hatte. Ob der Bundesrat die Willensäusserungen der Kommissionen berücksichtigen wird, ist unklar: Sie haben nur konsultativen Charakter. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf betonte am Montag im Nationalrat, dass die Regierung das Abkommen auch gegen den Willen der Parlamentarier vorläufig in Kraft setzen kann.

Bei einer vorläufigen Anwendung des Amtshilfeabkommens könnte die eidgenössische Steuerverwaltung die einzelnen Verfahren bis zur Entscheideröffnung vorantreiben: Diese Schlussverfügung würde dem betroffenen Kontoinhaber in den USA zugestellt. Dieser hätte dann die Möglichkeit, die Verfügung am Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Klar ist in jedem Fall, dass die Schweiz keine Daten von mutmasslichen Steuerhinterziehern an die US-Steuerbehörden weitergibt, solange das Parlament das Amtshilfeabkommen nicht genehmigt hat.

SP kommt nicht durch

Der Bundesrat begründet die vorläufige Anwendung mit Zeitdruck. Bis zum 24. August muss die Schweiz den USA die Dossiers der 4200 mutmasslichen Steuerhinterzieher zugestellt haben - so steht es im Abkommen vom 19. August 2009. Wenn die Steuerverwaltung bis zum Parlamentsentscheid im Juni warte, werde die Zeit knapp, um alle Dossiers zu bearbeiten, sagt der Bundesrat. Für David zieht dieses Argument nicht. Die Steuerverwaltung könne ihre Arbeit auch fortführen, ohne vorläufige Anwendung des Abkommens. Sie dürfe dem US-Kontoinhaber das Urteil nur nicht zustellen, also die anfechtbare Schlussverfügung noch nicht erlassen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.03.2010, 08:09 Uhr

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